​Die Ausschaffungsinitiative der SVP soll strikt nach ihrem Wortlaut umgesetzt werden. Als Grundlage für die Gesetzgebung will die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) die Durchsetzungsinitiative heranziehen. Der Verhältnismässigkeit wird dabei nicht Rechnung getragen.

​Für dieses Vorgehen hat sich die SPK mit 17 zu 7 Stimmen entschieden, wie Kommissionspräsidentin Cesla Amarelle (SP/VD) am Freitag vor den Bundeshausmedien sagte. Der Bundesrat dagegen sieht in seinem Entwurf für eine Umsetzungs-Gesetzgebung vor, dass die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden können.

Mit der rechtsstaatlich problematischen, aber wortgetreuen Umsetzung der Ausschaffungsinitiative will die Kommission erreichen, dass die SVP ihre Durchsetzungsinitiative zurückzieht. Darüber könne erst nach den Beratungen in den eidgenössischen Räten entschieden werden, sagte SPK-Mitglied André Bugnon (SVP/VD).

Bei der Durchsetzungsinitiative hingegen hat sich die Kommission dem Bundesrat angeschlossen und empfiehlt, diese teilweise ungültig zu erklären. Grund ist, dass der Verfassungstext den Umfang des zwingenden Völkerrechts einschränken würde. Die Initiative selbst empfiehlt die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Ablehnung.

Die laufende Revision des Ausländergesetzes hat die SPK einstimmig an den Bundesrat zurückgewiesen. Nach der Abstimmung vom Sonntag mache die weitere Arbeit an dem Entwurf keinen Sinn, sagte Amarelle.

 

sda, 14. Februar 2014