Bei der Revision des Bürgerrechtsgesetzes, mit der die Regeln für Einbürgerungen verschärft werden, dürften sich die eidgenössischen Räte nicht so rasch einig werden. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK) ist am Montag weitgehend auf dem eingeschlagenen Kurs geblieben. (11.022)

​Einig sind sich die Räte, dass die Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) künftig Voraussetzung sein soll für den roten Pass. Umstritten ist aber, wie lange ein Gesuchsteller in der Schweiz gelebt haben muss, um eingebürgert zu werden. Der Nationalrat verlangt zehn Jahre, der Ständerat acht.

Dabei soll es auch bleiben. Die SPK empfiehlt der kleinen Kammer, an ihrer Version festzuhalten, wie SPK-Präsidentin Verena Diener (GLP/ZH) im Anschluss an die Sitzung vor den Bundeshausmedien sagte. Die Mehrheit hatte sich gegen eine weitere Verschärfung ausgesprochen, da bereits die Grundvoraussetzungen für eine Einbürgerung strenger werden sollen. Der Entscheid fiel in der Kommission jedoch knapp mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Die SPK hält auch daran fest, dass nicht die Zeit zwischen dem fünften und dem fünfzehnten, sondern jene zwischen dem zehnten und dem zwanzigsten Lebensjahr doppelt angerechnet werden soll. Bei der kantonalen Aufenthaltsdauer und bei der Anrechenbarkeit einer vorläufigen Aufnahme will die SPK ebenfalls bei der Version des Ständerats bleiben.

Einlenken empfiehlt sie dagegen bei den Kriterien für eine erfolgreiche Integration. Statt nur auf mündliche Sprachkenntnisse abzustellen, empfiehlt die SPK, wie der Nationalrat auch schriftliche Sprachkenntnisse zu verlangen. Der Ständerat berät in der Frühlingssession über die Vorlage.

 

sda, 24. Februar 2014