Volksinitiative jugend+musik
Die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) verabschiedet einen von den Kantonen mehrheitlich unterstützten direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative jugend+musik in leicht abgeänderter Form. Zudem spricht sich die Kommission für die Ablehnung der Volksinitiative aus. Der Ständerat behandelt die Vorlage in der Frühjahrsession.

Entgegen der Haltung des Bundesrates, beschloss der Nationalrat am 28.9. 2010 die Volksinitiative „jugend+musik“ (09.095) Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen. Eine Mehrheit der WBK-S erachtete jedoch die Forderungen der Initiative als Widerspruch zur Bildungsverfassung (Art. 61a/62). Dies war mit ein Grund, weshalb die WBK-S am 23.11. 2010 auf einen direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative eintrat und diesen den Kantonen, der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) sowie dem Initiativkomitee „IG Musikinitiative“ unterbreitete (vgl. Pressemitteilung vom 24.11.2010).

Die WBK-S nahm die Stellungnahmen zur Kenntnis. Der Gegenvorschlag stiess bei einer grossen Mehrheit der Kantone (20) auf grundsätzliche Zustimmung, da er im Gegensatz zur Initiative die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen berücksichtigt. Die EDK sowie weitere Befürworter machten jedoch ihre Zustimmung zum Gegenentwurf von einem Rückzug der Initiative abhängig. Das Initiativkomitee hingegen vertrat die Ansicht, dass der Gegenvorschlag seinem Anliegen nicht genügen könne, da er insbesondere zu unverbindlich formuliert sei. (vgl. Vernehmlassungsbericht)

Der Kritik aus dem Kreis der Vernehmlassungsteilnehmenden, der Gegenentwurf favorisiere die Begabtenförderung zu sehr, stimmte die WBK-S zu. Sie streicht daher die besondere Förderung von musikalisch Begabten durch Bund und Kantone aus dem direkten Gegenvorschlag. Mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt sie ihrem Rat, Volk und Ständen den direkten Gegenentwurf zur Annahme und, mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Eine Minderheit beantragt, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Der Gegenvorschlag trägt nach Ansicht der Mehrheit der WBK-S den Bestrebungen der Initianten Rechnung, greift aber im Bereich des formalen Bildungsbereichs nicht in die kantonale Schulhoheit ein.

Weiter beriet die Kommission die Botschaft über das Messwesen (10.094 s). Diese wird in zwei Vorlagen aufgeteilt. Das „Bundesgesetz über das Messwesen“ (Vorlage A) enthält vor allem messtechnische, das „Bundesgesetz über das Eidgenössische Institut für Metrologie“ (Vorlage B) organisatorisch relevante Bestimmungen. Die WBK-S trat einstimmig auf beide Vorlagen ein. Sie teilt die Ansicht des Bundesrates, dass den veränderten internationalen Anforderungen im Bereich des Messwesens vermehrt Rechnung zu tragen sei. Auch unterstützt sie die mit der Totalrevision vorgenommenen gesetzlichen Änderungen, welche für eine gezielte Unterstützung internationaler Forschungsprogramme und den Abschluss völkerrechtlicher Verträge durch den Bundesrat notwendig sind. Die Kommission stimmte der Vorlage A einstimmig zu.

Vorlage B ist ein eigentlicher Organisationserlass, der eine Überführung des heutigen FLAG-Amtes in eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit vorsieht. Da die Aufgaben von METAS wesentlich vom Markt und der Forschungstätigkeit gesteuert sind und die hoheitlichen Leistungen nicht mehr im Vordergrund stehen, ist nach Ansicht der WBK-S eine flexible Organisationsstruktur angebracht. Sie unterstützt daher die vorgesehene Auslagerung und stimmte mit 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung auch der Vorlage B zu. Der Ständerat behandelt beide Vorlagen in der Frühjahrssession.

Heute werden die kantonalen Ausbildungshilfen nach ungleichen Kriterien vergeben, aber auch die Beitragsgrössen fallen unterschiedlich aus. Deshalb hat die Plenarversammlung der EDK 2009 ein Stipendien-Konkordat zuhanden der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet. Sechs Kantone haben bereits ihren Beitritt beschlossen, wobei in 2 Kantonen die Referendumsfrist noch läuft. Im Rahmen der erneuten Vorberatung der Standesinitiative SO. Harmonisierung der Stipendien (07.308 s) sowie der parlamentarischen Initiative WBK-NR. Stipendien. Bundesunterstützung zur Förderung der Mobilität der Studierenden (09.497 n) hielt die WBK-S mit Verweis auf das erwähnte Stipendienkonkordat an ihren ersten Beschlüssen fest. Die Kommission beschloss mit 7 zu 3 Stimmen sowohl der Standesinitiative als auch - gegen den Beschluss des Nationalrates - der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt beiden Initiativen Folge zu geben.

 

Erneut keine Zustimmung fanden ferner die Forderungen der parlamentarischen Initiative Bruderer Wyss. Importverbot für tierquälerisch hergestellte Produkte (09.428 n). Eine Mehrheit vertritt die Meinung, dass mit der bereits an den Bundesrat überwiesenen Motion NR (Moser) Deklarationspflicht für Pelze (08.3675 n) den Anliegen der Initiative Rechnung getragen wird.

Die Kommission tagte am 21. Februar 2011 in Bern unter dem Vorsitz von Theo Maissen (CVP/GR) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Simonetta Sommaruga und Bundesrat Didier Burkhalter.

 

Bern, 22. Februar 2011 Parlamentsdienste