Neben der absoluten Immunität , welche die Mitglieder der eidgenössischen Räte und die Bundesräte vor einer Strafverfolgung wegen Äusserungen im Parlament oder in parlamentarischen Kommissionen schützt (Art. 2 des Verantwortlichkeitsgesetzes), gibt es die relative Immunität , die in denjenigen Fällen zur Anwendung kommt, in denen Ratsmitgliedern und durch die Bundesversammlung gewählten Behördemitgliedern strafbare Handlungen vorgeworfen werden, die sich auf ihre amtliche Tätigkeit oder Stellung beziehen (Art. 14 des Ver- antwortlichkeitsgesetzes). Nachdem der letzte Fall relativer Immunität (er betraf Nationalrat Rudolf Keller) vom Stände- und vom Nationalrat unterschiedlich beurteilt worden war, beschloss die Rechtskommission des Ständerates, eine Änderung der heutigen Regelung vorzuschlagen. Durch diese Änderung - der Ständerat hat ihr am 28. September zugestimmt - soll die Inanspruchnahme der relativen Immunität durch eine Verstärkung des erforderlichen Zusammenhangs zwischen strafbarer Handlung und amtlicher Tätigkeit erschwert werden. Die Rechtskommission des Nationalrates ist der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Änderungen zu keiner Klärung der rechtlichen Situation beitragen. Die vorgeschlagenen neuen Formulierungen erfordern nicht weniger Interpretation als der geltende Wortlaut. Ausserdem ist die Kommission der Ansicht, dass die relative Immunität ihre Berechtigung hat und dass ein Verzicht darauf sich nicht aufdrängt. Die Kommission hat einstimmig beschlossen, auf den Änderungsentwurf nicht einzutreten.
Im Weiteren hat die Kommission mit 9 gegen 7 Stimmen beschlossen, der parlamentari-schen Initiative Genner ( 98.453 ; Gesetzliche Voraussetzungen für die Ehe gleichge-schlechtlicher Paare) , wonach die Ehe gleichgeschlechtlicher Paare gesetzlich verankert werden soll, keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit lehnt das Institut der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ab. Sie ist der Auffassung, dass sich die wichtigsten Ungleichheiten in der Behandlung der gleichgeschlechtlichen Paare gegenüber verheirateten Paaren durch die Registrierung der Partnerschaft, wie sie die Initiative Gros ( 98.443 ; Registrierung der zusammenlebenden Paare) vorschlägt, beseitigen lassen. Der Nationalrat hat in der Herbstsession 1999 beschlossen, der Initiative Gros Folge zu geben.
Die Kommission hat zudem die Vorschläge gutgeheissen, die der Bundesrat in der Botschaft vom 25. August 1999 über die Schaffung und die Anpassung gesetzlicher Grundlagen für die Bearbeitung von Personendaten ( 99.067 ) unterbreitet hat. Es geht darum, zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für den Betrieb von Datensammlungen in der Bundesverwaltung an die Erfordernisse des Datenschutzgesetzes 19 Bundesgesetze zu ändern und ein neues Gesetz zu erlassen.
Die Kommission hat am 26. Oktober 1999 unter dem Vorsitz von Nationalrat Nils de Dardel (SP/GE) in Bern getagt.