Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat die Beratung der Lärmsanierung der Eisenbahnen aufgenommen. Sie lehnte hingegen eine parlamentarische Initiative Giezendanner ab, welche den Bau einer zweiten Gotthard-Strassentunnelröhre verlangt. Ebenso wurde eine parlamentarische Initiative Schenk abgelehnt, welche die vor 1994 geltende Pflicht der Fussgänger zur Zeichengabe bei Überquerung des Fussgängerstreifens wieder einführen will.

Die Kommission beschloss ohne Gegenantrag, auf die Lärmsanierung der Eisenbahnen (99.024) einzutreten und begann mit der Detailberatung der Vorlage. Diese sieht Massnahmen vor, welche die Inhaber von übermässig lärmintensiven Eisenbahnanlagen ergreifen müssen, um die Bevölkerung vor grenzwertüberschreitenden Lärmbelastungen zu schützen. Zurzeit sind rund 265'000 Personen entlang des schweizerischen Schienennetzes solchen Lärmbelastungen ausgesetzt. Bisher haben die sanierungspflichtigen Bahnunternehmen am bestehenden Netz noch kaum Lärmsanierungen vorgenommen. Vorgesehen sind Sanierungen des Rollmaterials, Lärmschutzwände und Schallschutzfenster an bestehenden Gebäuden. Gemäss Sanierungskonzept des Bundesrates sollen bei Abschluss der Arbeiten im Jahre 2015 mindestens zwei Drittel der betroffenen Bevölkerung durch Massnahmen geschützt werden, die den Lärm im Freien reduzieren. Der verbleibende Anteil lärmbelasteter Personen soll durch Schallschutzfenster geschützt werden. Nach einer ausführlicher Diskussion über die Frist zur Umsetzung der Lärmschutzmassnahmen stimmte die Kommission einen Antrag, wonach bereits ab 2006 mit einem Bonus-Malus-System bei der Bemessung der Trassenpreise stärkere Anreize geschaffen werden sollen. Die Kommission wird die Beratung der Vorlage an ihrer nächsten Sitzung fortsetzen.

Anschliessend lehnte die Kommission es mit 13 zu 12 Stimmen ab, der parlamentarischen Initiative Giezendanner (99.421) Folge zu geben, welche den Bau einer zweiten Röhre am Gotthard-Strassentunnel verlangt. Sie diskutierte im Beisein des Initianten und eines Experten für Verkehrsrecht, Prof. Dr. Martin Lendi, lange und ausführlich über die Zweckmässigkeit des Baus einer zweiten Tunnelröhre. Da ein Ausbau der Strassenkapazität am Gotthard durch eine zweite Röhre klar gegen den Alpenschutzartikel in der Bundesverfassung verstösst (Art. 36sexies Abs. 3 BV, Art. 84 nBV), würde die Umsetzung der Initiative die Änderung dieser erst 1994 in einer Volksabstimmung beschlossenen Bestimmung erfordern. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dies sei nicht Sache des Parlaments, sondern müsste vielmehr vom Volk ausgehen, zumal da keine neuen Tatsachen eine solche Wiedererwägung begründen. Auch würde die Umsetzung der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene gefährdet, die vom Volk in den letzten Jahren in mehreren Abstimmungen beschlossen wurde (Alpenschutzinitiative, NEAT, FinöV), da erhöhte Alpentransitkapazitäten auf der Strasse den Anreiz zur Benützung der Schienengüterverkehrskapazitäten vermindern. Auch aus Sicherheitsgründen drängt sich der Bau einer zweiten Röhre nicht auf, da der Gotthard-Strassentunnel als sehr sicher eingestuft wird. Schliesslich würde eine zweite Röhre nach Auffassung der Kommissionsmehrheit auch die Stauproblematik nicht lösen, sondern auf die Nord- und die Südrampe verschieben. Die Kommissionsminderheit hingegen ist der Meinung, der Bau einer zweiten Röhre dränge sich einerseits aus Sicherheitsgründen auf, andererseits aber auch um die Staukosten zu reduzieren und einen durchgehenden Transitverkehr von der Nordsee bis ans Mittelmeer gewährleisten zu können.

Schliesslich hat die Kommission auch der parlamentarische Initiative Schenk (99.433), welche die Wiedereinführung der vor 1994 geltenden Pflicht zur Zeichengabe der Fussgänger am Zebrastreifen verlangt, mit 13 zu 12 Stimmen keine Folge gegeben. Der in der Initiative hergestellte Zusammenhang zwischen der im letzten Jahr gestiegenen Anzahl getöteter Personen bei Zebrastreifen und der neuen Regelung ist nach Auffassung der Kommissionsmehrheit nicht nachgewiesen, da die Fussgänger in der Regel die Vortrittsregelung gar nicht im Detail kennen. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die Zahl der Unfälle mit Fussgängern erst dann abnehmen wird, wenn die Autofahrer den Fussgängern als schwächeren Verkehrsteilnehmern konsequent und ohne zuerst darum gebeten werden zu müssen, den Vortritt gewähren werden. Eine Wiedereinführung der Pflicht zur Zeichengabe wäre diesem Ziel nicht dienlich und würde zu grossen Unsicherheiten im Verhalten der Verkehrsteilnehmer führen. Die Minderheit der Kommission ist hingegen der Auffassung, der Zusammenhang zwischen dem Verzicht auf die Pflicht zur Zeichengabe und dem Anstieg der Verkehrsopfer sei gegeben, da die neue Regelung zu einem falschen Sicherheitsgefühl der Fussgänger auf dem Zebrastreifen führe. Die alte Regelung, welche die Fussgänger zur Aufnahme von Sichtkontakt und zum klaren Bekanntgeben der Überquerungsabsicht gezwungen habe, hätte sich bewährt und müsse deshalb wieder eingeführt werden.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrat Andrea Hämmerle (SP, GR) und teils im Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger am 8. und 9. November 1999 in Bern getagt.

Bern, 09.11.1999    Parlamentsdienste