Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hatte im November 1998 im Rahmen ihrer Vorprüfung des Entwurfes zum Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs verschiedene Anhörungen durchgeführt. Aufgrund der Einwände verschiedener Experten setzte sie darauf eine Subkommission ein mit dem Auftrag, eine Alternative zur Vorlage des Bundesrates auszuarbeiten. Dabei sollte - angesichts der Veränderungen infolge der Liberalisierung des Fernmeldewesens - vor allem der Schutz der Grundrechte verbessert, der Datenschutz besser gewährleistet und das Berufsgeheimnis garantiert werden. Die Anträge zur Änderung der Bundesratsvorlage wurden einstimmig angenommen. Sie laufen auf eine Begrenzung des Geltungsbereichs dieses Gesetzes hinaus: So wird die Überwachungsmöglichkeit zur Verhinderung einer strafbaren Handlung gestrichen. Der Katalog der strafbaren Handlungen, bei denen eine Überwachung möglich ist wird merklich gekürzt; beibehalten wurden nur die besonders schweren
Vergehen oder solche, bei deren Ausübung der Post- oder Fernmeldeverkehr eine Schlüsselrolle spielt. Die Voraussetzungen, unter denen eine Überwachung möglich ist, werden eingeschränkt. Die Regelung über die Installierung von Direktschaltungen wird an die Praxis angepasst; Direktschaltungen werden unter der Bedingung zugelassen, dass sie die überwiegenden privaten Interessen von Drittpersonen nicht beeinträchtigen. Grundsätzlich verboten wird die Überwachung von Personen, die aufgrund des Berufsgeheimnisses keine Zeugenaussagen machen dürfen ; die Ausnahmen zu dieser Bestimmung werden explizit aufgeführt.
Die Kommission prüfte im Weiteren die Anträge der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte betreffend die Teilrevision des Bundesrechtspflegegesetzes (OG) zur Entlastung des Bundesgerichts (parlamentarische Initiativen vom 4. bzw. 8. September 1999; (99.440 und 99.441 ). Die Kommission ist sich bewusst, dass die ständige Überlastung des Bundesgerichts nach Massnahmen ruft, ist allerdings der Meinung, dass die Revision des OG politisch bedeutsame Fragen aufwirft, welche einer vertieften Diskussion in den parlamentarischen Kommissionen bedürfen. Ihrer Meinung nach soll namentlich das Zirkulationsverfahren nicht erweitert und die Kognitionsbefugnis des Eidg. Versicherungsgerichts nicht eingeschränkt werden; es sei demzufolge am geltenden Recht festzuhalten (Art. 36b und Art. 132 OG).
Die Kommission befasste sich ferner mit der Volksinitiative « Ja zu fairen Mieten » , zu der der Bundesrat einen Gegenentwurf vorgelegt hat (Teilrevision des Mietrechts im OR). Sie hörte Vertreter des Initiativkomitees an und wird die Beratungen zu Beginn des nächsten Jahres mit der Anhörung von Experten und weiteren interessierten Kreisen fortsetzen.
Schliesslich behandelte die Kommission drei parlamentarische Initiativen zum Arbeitsrecht:
Was die parlamentarische Initiative 97.407 Massenentlassungen, Wahrung der Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Jost Gross) betrifft, sprach sie sich im Rahmen der inhaltlichen Prüfung einstimmig für eine Änderung des Artikels 333 OR (Übertragung der Arbeitsverhältnisse bei Betriebsübergängen) aus. Die beantragte Änderung dehnt den Geltungsbereich dieses Artikels auch auf Übernahmen im Falle von Konkursen oder Konkordatsverfahren aus. Die Solidarhaftung des Erwerbers gilt demzufolge nicht für Guthaben des Arbeitnehmers, die vor dem Betreibsübergang fällig waren. Die Kommission beauftragte den Bundesrat, die Vorlage in die Vernehmlassung zu geben.
Ferner beschloss die Kommission einstimmig, die parlamentarische Initiative (96.471) Gesamtarbeitsverträge, Art. 357b OR (Eymann) abzuschreiben. Der parlamentarischen Initiative Thanei (99.406 ; Schadenersatz für Arbeitnehmer) gab sie mit 10 zu 9 Stimmen Folge. Diese Initiative verlangt, Artikel 321e OR in dem Sinne zu ändern, dass eine Haftung der Arbeitnehmer bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen und bei mittlerer und grober Fahrlässigkeit eine Haftungsbeschränkung auf eine bestimmte Anzahl von Monatslöhnen einzuführen ist.
Die Kommission hat am 15. Und 16. November 1999 unter der Leitung von Nationalrat Nils de Dardel (S, GE) in Genf getagt.
Bern, 17.11.1999 Parlamentsdienste