Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) möchte im Gegensatz zum Ständerat den so genannten "Bistumsartikel" nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines umfassenderen "Religionsartikels" der Bundesverfassung streichen. Die ersatzlose Aufhebung dieser die Religionsfreiheit verletzenden Verfassungsbestimmung soll so bald wie möglich Volk und Ständen vorgelegt werden.

Artikel 72 Absatz 3 der Bundesverfassung unterstellt die Errichtung neuer Bistümer der Genehmigung des Bundes. Diese Bestimmung entstammt der Zeit des Kulturkampfes in den siebziger Jahren des vorletzten Jahrhunderts. Sie ist einseitig gegen die römisch-katholische Kirche gerichtet und verletzt das durch die Religionsfreiheit garantierte Selbstbestimmungsrecht dieser Glaubensgemeinschaft.

Die ständerätliche SPK hatte Ende 1998 bereits eine entsprechende Vorlage ausgearbeitet, die in der Vernehmlassung auch die Unterstützung einer grossen Mehrheit der Kantone, Parteien und interessierten Kreise fand. Der Ständerat verzichtete dann mit knapper Mehrheit doch auf diese Vorlage, weil er befürchtete, eine isolierte Streichung dieses Artikels könnte unnötige Diskussionen auslösen, die den religiösen Frieden gefährden.

Die SPK-N beschloss mit 19:3 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Vorlage ihrer ständerätlichen Schwesterkommission wieder aufzunehmen. Sie findet dabei die ausdrückliche Unterstützung von Bundesrätin Ruth Metzler, Vorsteherin des EJPD. Mit 23:1 Stimme bei einer Enthaltung lehnt die Kommission die Motion des Ständerates ab, die eine Ausarbeitung eines "Religionsartikels" fordert. Ein Verfassungsartikel, der die Stellung aller Religionsgemeinschaften regeln möchte, würde nach Überzeugung der SPK viel grössere Schwierigkeiten mit sich bringen.

Mit 15:8 Stimmen beantragt die SPK ihrem Rat, Volk und Ständen die Ablehnung der Volksinitiative für die Einführung des "Konstruktiven Referendums" (99.021) zu empfehlen. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit wirft die Möglichkeit, während des parlamentarischen Verfahrens Gegenvorschläge einzubringen, die in der Folge nach Sammlung von 50'000 Unterschriften zusammen mit dem von der Parlamentsmehrheit beschlossenen Gesetz dem Volk vorgelegt werden müssten, schwerwiegende Verfahrensprobleme auf. Der Entscheidungsprozess wird unübersichtlich. Die Kohärenz der Rechtsordnung würde gefährdet. Ein Gesetz soll als Ganzes beschlossen werden. Können einzelne Teile herausgebrochen werden, so wird die für das schweizerische politische System wichtige Konsenssuche gefährdet und damit das "Rosinenpicken" partikulärer Interessengruppen gefördert.

Die Minderheit sieht demgegenüber im konstruktiven Referendum eine wertvolle Verfeinerung der direkten Demokratie. Das Volk soll ein Gesetz in einzelnen Punkten nach seinem Willen verbessern können, statt es aufgrund "unheiliger Allianzen" gesamthaft ablehnen zu müssen.

Mit 14:6 Stimmen hat es die Kommission abgelehnt, der parlamentarischen Initiative Rennwald (99.404) zur Einführung des Proporzwahlrechts für die Wahl des Ständerates Folge zu geben. Der Initiant will mit dem Proporzwahlrecht eine gerechtere Vertretung der verschiedenen politischen Kräfte im Ständerat erreichen. Die Mehrheit der Kommission hingegen ist der Ansicht, dass eine bundesrechtliche Regelung des Wahlrechts für den Ständerat einen zu grossen Eingriff in die Autonomie der Kantone darstellen würde.

Schliesslich beschloss die Kommission mit 16:3 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative Zwygart (99.454) keine Folge zu geben. Die Initiative sieht vor, dass die Eltern das Stimm- und Wahlrecht ihrer Kinder treuhänderisch ausüben. Der Initiant will mit diesem Vorschlag dem Grundsatz "one person one vote" gerecht werden. Die zukünftigen Generationen sollen in die politische Diskussion einbezogen und die Interessen der Familie gestärkt werden. Die Mehrheit der Kommission war jedoch der Ansicht, dass das Stimm- und Wahlrecht nicht teilbar sei. Interessenskollissionen zwischen Eltern und Kindern wären vorprogrammiert. Die Interessen der Familien sollen durch eine entsprechende Familienpolitik gestärkt werden und nicht durch die Erweiterung des Stimmrechts. Der Einbezug der Jugendlichen in die Politik soll sinnvoller im Rahmen einer allfälligen Senkung des Stimmrechtsalters erfolgen.

Die Kommission tagte am 17./18. Februar 2000 unter dem Vorsitz von Vreni Hubmann (SP/ZH).

Bern, 18.02.2000    Parlamentsdienste