Hearing zu den Orkanschäden
Die UREK-N liess sich durch Vertreter der Behörden, der Waldeigentümer, der Kantonsoberförster, der Pro Natura, der Holzindustrie und durch einen unabhängigen Forstingenieur ausführlich über die Bedeutung der Waldschäden und über die möglichen Massnahmen nach dem Orkan Lothar vom 26. Dezember 1999 informieren. Sie ist der Auffassung, dass langfristige Massnahmen wichtiger sind als das sofortige Ausschöpfen von Bundessubventionen. Langfristig gilt es, den Bestand des Waldes zu sichern und die Holznutzung zu fördern. Mittelfristig sind die Folgeschäden zu bekämpfen, kurzfristig das gezielte Aufräumen und Lagern des Holzes sowie die Arbeitssicherheit zu unterstützen.
Waldschäden und Obstbaumschäden durch Orkan Lothar
Die Vorlagen des Bundesrats (00.013 / 00.015) passierten in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen respektive mit 21:0 Stimmen. Die Kommission veränderte lediglich die Ausnahmebewilligung für Holztransporte mit 40-Tönnern, so dass die Bewilligung nicht bei den Kantonen, sondern beim Bund liegt. Sie beschloss eine Motion zur Förderung der Biomasse-Holzverwertung und Energienutzung aus Fallholz des Orkans.
Die Kommission lehnte 24 Anträge ab, darunter Vorschläge für direkte Flächenbeiträge an Waldeigentümer, für ausschliesslich naturnahe Bewirtschaftung und für grösseren Schutz der Waldarbeiter. Nicht entschieden wurde über eine Härtefalllösung. 13 Anträge wurden als Minderheitsanträge wieder eingereicht.
Der Nationalrat wird die dringlichen Vorlagen am 13. März beraten.
Die Kommission tagte unter ihrer Präsidentin, Nationalrätin Doris Stump (S/AG), am 28./29. Februar 2000 in Bern.
Bern, 01.03.2000 Parlamentsdienste