Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat, entgegen dem Beschluss des Ständerates vom vergangenen Montag, mit 12 gegen 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen, an dem von ihr beantragten Absatz 3 in Artikel 4 festzuhalten. Diese Bestimmung verpflichtet den Bund, dafür zu sorgen, dass alle neu hergestellten und in der Schweiz immatrikulierten Güterwagen mit einem lärmarmen Bremssystem ausgestattet werden. Die Kommission ist der Meinung, dass diese Massnahme dem Sinne des Gesetzgebers entspricht, da gemäss Artikel 2 Absatz 1 des Bundesbeschlusses der Lärmschutz in erster Linie durch technische Massnahmen an Schienenfahrzeugen erreicht werden soll. Im Übrigen möchte die Kommission mit dieser Bestimmung ein klares politisches Zeichen für ein lärmschwaches Rollmaterial setzen.
Die Kommission hat am 9. März 2000 unter der Leitung von Nationalrat Duri Bezzola (R, GR) in Bern getagt.
Bern, 09.03.2000 Parlamentsdienste