Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates heisst einstimmig die "technische" Revision (00.025) des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung (AVIG) gut. Bekanntlich wurde mit der letzten grossen Revision des AVIG eine neue Aufgabenteilung in diesem Bereich vorgenommen (u.a. Schaffung der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren - RAV). Später verlangten die eidgenössischen Räte durch Überweisung einer Motion (Bonny, 98.3105) eine Überprüfung der Strukturen für die mit dem Vollzug des AVIG betrauten Stellen, da ein beträchtliches Optimierungspotenzial vermutet wurde. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft nun aufgezeigt, wie er sich eine effizientere Leistungserbringung beim Vollzug des AVIG vorstellt.
Die WAK des Nationalrates begrüsst, dass der Bundesrat vom ursprünglich geforderten Organisationsmodell analog der SUVA Abstand genommen hat. Stattdessen soll der Bund mit den Kantonen Leistungsaufträge mit wirkungsorientiertem Entschädigungssystem abschliessen. Dem für die Kantone grösseren Gestaltungsspielraum mit finanziellen Anreizen steht ein entsprechendes Risiko gegenüber, was zu einem effizienteren Mitteleinsatz führen sollte. So wird zur Bewertung der Tätigkeiten der einzelnen RAVs die rasche Wiedereingliederung Arbeitsloser und die Vermeidung (oder Senkung) der Langzeitarbeitslosigkeit, der Aussteuerungen sowie der Wiederanmeldung der Stellensuchenden gemessen. Kantone werden als Anreiz zu überdurchschnittlichen Leistungen eine finanzielle Vergütung erhalten. Die WAK beantragt, die Gesetzesrevision unverändert zu genehmigen.
Die einstimmige WAK (bei 5 Enthaltungen) beantragt analog zum Ständerat eine Motion (99.3418) zum Gesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten zu überweisen. Dadurch soll die auf Ende dieses Jahres befristete Geltungsdauer dieses Gesetzes bis zum Inkrafttreten des Neuen Finanzausgleichs (NFA) zwischen Bund und Kantonen verlängert werden. Im NFA ist vorgesehen, dass die Aufgaben im Wohnungswesen an die Kantone übertragen werden.
Die Sitzung fand am 27. März 2000 unter dem Präsidium von Nationalrat Rudolf Strahm und teilweise im Beisein von Bundesrat Couchepin in Bern statt.
Bern, 28.03.2000 Parlamentsdienste