Die Geschäftsprüfungskommission bedauert, dass der Bundesrat seiner Empfehlung, das Gesuch des Kantons Tessin um eine Bewilligung für das Casino Mendrisio zu behandeln, nicht nachgekommen ist. Ihrer Meinung nach muss der Bundesrat auf das Gesuch eintreten und darüber befinden.

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) ersuchte den Bundesrat am vergangenen 14. März, das im Jahre 1995 eingereichte Gesuch des Kantons Tessin, dem Casino Mendrisio eine Bewilligung für das Boulespiel zu erteilen, zu behandeln.

Der Bundesrat hat am 20. März beschlossen, der Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission nicht nachzukommen, da seiner Meinung nach dieses Gesuch seinerzeit die für einen Entscheid erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt habe.

Die Geschäftsprüfungskommission hat an ihrer heutigen Sitzung von der Begründung des Bundesrates Kenntnis genommen. Sie bedauert, dass der Bundesrat sich nach wie vor weigert, auf das Gesuch von Mendrisio einzutreten und dass er sich somit entschieden hat, nichts zu entscheiden. Die Kommission ist der festen Überzeugung, dass das Verfahren in dieser Angelegenheit seinerzeit genügend fortgeschritten war, so dass ein Entscheid hätte gefällt werden können, bevor das Moratorium am 24. April 1996 erlassen wurde.

Die Geschäftsprüfungskommission hat mit 19 gegen 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, den Bundesrat erneut aufzufordern, im Falle Mendrisio einen materiellen Beschluss zu fassen. Die Kommission behält sich nötigenfalls die Möglichkeit vor, diese Angelegenheit im Zusammenhang mit der Prüfung des Geschäftsberichts 1999 auf die Tagesordnung des Nationalrates zu setzen.

Die Geschäftsprüfungskommission hat am 4. April 2000 unter der Leitung von Nationalrat Rudolf Imhof (CVP, BL) getagt.

Bern, 04.04.2000    Parlamentsdienste