Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates hat sich für ein neues Exportförderungsgesetz ausgesprochen und den Entwurf des Bundesrates gutgeheissen. Als Vorbereitung für die Beratung der Volksinitiative "Ja zu Europa" hat sie ausserdem Vertreter des Initiativkomitees angehört.

Das neue Exportförderungsgesetz (00.024) betrifft die Weiterführung und Neuregelung der Aktivitäten, die heute von der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung OSEC wahrgenommen werden. Die im Bereich der Exportförderung eingesetzten Mittel sollen konzentriert und die Exportförderung auf drei wesentliche Aufgaben ausgerichtet werden: Die Information der in der Schweiz ansässigen Unternehmen über Auslandmärkte, die Vermittlung von Kontakten im Ausland, und die allgemeine Werbung im Ausland für Schweizer Produkte und Dienstleistungen. Diese Aufgaben sollen in der Schweiz einer damit speziell zu beauftragenden Exportförderungsinstanz übertragen werden, im Ausland den schweizerischen Botschaften und Konsulaten. Das Angebot richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen sowie an Exporteure, die in neue Märkte vorstossen möchten.

Die Kommission hiess den Entwurf des Bundesrates gut und stimmte einem entsprechenden Finanzierungsbeschluss zu. Ergänzend beantragte sie, im Gesetz explizit zu erwähnen, dass die Exportförderungsinstanz vom Bund einen Leistungsauftrag erhalten soll.

An ihrer nächsten Sitzung im Mai wird die Kommission die Volksinitiative "Ja zu Europa" behandeln. Zur Vorbereitung der Beratung hörte sie zwei Vertreter der Initianten an: Lukas Gresch (Neue Europäische Bewegung Schweiz) und François Cherix (Renaissance Suisse-Europe), und führte eine erste Aussprache zum Thema durch.

Die Kommission tagte am 6. April in Bern unter dem Vorsitz von Bruno Frick (CVP/SZ), zeitweise in Anwesenheit der Bundesräte Deiss und Couchepin.

Bern, 07.04.2000    Parlamentsdienste