Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragt, einer parlamentarischen Initiative zur Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts im Bau- und Planungsbereich keine Folge zu geben.

Die Kommission hat mit 16 zu 5 Stimmen beschlossen, der parlamentarischen Initiative Fehr Hans (99.442 Bau- und Planungsbereich. Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts) keine Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission begrüsst das Verbandsbeschwerderecht, das im Rahmen des demokratischen Prozesses in die Bundesgesetzgebung eingeführt worden ist. Sie ist der Meinung, dass dieses Instrument eine ausgewogene Interessenvertretung ermöglicht indem einerseits die primär wirtschaftlichen Interessen der Bauherren und andererseits die Interessen des Umweltschutzes und der nachhaltigen Entwicklung in Bau- und Planungsentscheide miteinbezogen werden können. Das Beschwerderecht trägt zu materiell korrekten Entscheiden im Bau- und Planungsbereich bei und erhöht die Akzeptanz der Bevölkerung für Bau- und Planungsprojekte. Aus einer vom BUWAL in Auftrag gegebenen Studie geht hervor, dass die Umweltschutzorganisationen im Vergleich zu Privaten von ihrem Beschwerderecht zurückhaltend Gebrauch machen; ihre Erfolgsquote ist auch höher als bei den Beschwerden von Privatpersonen ("Wie wirkt das Beschwerderecht der Umweltorganisationen" Evaluation von A. Flückiger, Ch.-A. Morand, T. Tanquerel, Universität Genf). Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Umweltorganisationen die Verzögerungen bei gewissen Bauvorhaben nicht zu verantworten haben, vielmehr seien diese auf die zum Teil schlechte Vorbereitung der Projekte oder auf die Überlastung der Gerichte und vor allem auf die vielen Einsprachen von Privaten und Gemeinden zurückzuführen. Sie geht davon aus, dass das auf dem 1.1.2000 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Koordination und Vereinfachung der Entscheidverfahren zumindest das Verfahren vereinfacht,

Eine Minderheit der Kommission ist mit dem Autor der parlamentarischen Initiative einig, dass das Verbandsbeschwerderecht Verzögerungen in der Realisierung von gewissen Bauprojekten mit sich bringt, was wiederum mit folgenschweren finanziellen Einbussen für die Wirtschaft und das Gewerbe verbunden ist. Sie ist ausserdem der Meinung, dass beschwerdeberechtigte Organisationen in gewissen Fällen die Drohung einer Beschwerde missbräuchlich ausnützen, um Bauvorhaben zu verzögern oder deren Planung zu beeinflussen oder sich gar den Rückzug einer Beschwerde durch Geldsummen honorieren lassen. Der Gesetzgeber sollte solche Missbräuche ausschliessen.

Über die weiteren von der Kommission behandelten Geschäfte erfolgt morgen eine Pressemitteilung

Die Kommission für Rechtsfragen tagt am 8. und 9. Mai 2000 unter der Leitung von Nationalrat J. Alexander Baumann (SVP, TG) in Bern.

Bern, 08.05.2000    Parlamentsdienste