Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) führte zunächst die Beratung des Bundesgesetzes über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, 99.090 s), das das Giftgesetz vom 21. März 1969 ersetzen soll, zu Ende und stimmte der Vorlage einstimmig zu. Ziel dieser Revision ist es, das schweizerische Recht unter Wahrung des heute erreichten Schutzniveaus auf eine moderne Grundlage zu stellen und der Gesetzgebung anderer Industrieländer anzugleichen. Nachdem sie an der Sitzung vom 28. März beschlossen hatte, die Innenräume aus dem Geltungsbereich des Gesetzes auszunehmen und die Ausweitung des Geltungsbereichs nicht an den Bundesrat zu delegieren, fügte die Kommission noch eine Präzisierung zur Rücknahmepflicht bei: Wer gefährliche Stoffe abgibt, soll diese nur von nicht gewerblichen Verwenderinnen und Verwendern zur fachgerechten Entsorgung zurücknehmen müssen. In Bezug auf die Anhörungspflicht der betroffenen Kreise bei der Übernahme von international harmonisierten technischen Vorschriften ist die Kommission nach eingehender Diskussion dem Bundesrat gefolgt.
Anschliessend befasste sich die Kommission mit der Volksinitiative "für tiefere Arzneimittelpreise" (99.043), die der Nationalrat am 20. März 2000 gleich wie der Bundesrat zur Ablehnung empfohlen hatte. Der Gegenvorschlag, der durch die SGK des Nationalrates eingereicht und im Plenum verworfen worden war, wurde teilweise als Antrag wieder zur Diskussion gestellt: In Artikel 117 Absatz 3 (neu) der Bundesverfassung sollte der Grundsatz verankert werden, wonach im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung bei gleichwertigen Arzneimitteln das preisgünstigste abzugeben sei. Eine solche Bestimmung habe nicht Verfassungsrang, fand die Kommission. Zudem werfe sie in der Praxis zahlreiche Fragen auf, die nicht beantwortet werden könnten: wie müsste das preisgünstigste Produkt ermitteln werden? Der Eingriff in das Marktgeschehen hätte ausserdem unübersehbare Folgen für das Preisgefüge: wäre erst einmal ein teureres Produkt aus dem Markt ausgeschieden, könnte das ehemals billigere Produkt auch wieder zu höheren Preisen angeboten werden. Schliesslich wäre auch der Eingriff in die Therapiefreiheit nicht zu rechtfertigen, sind doch gleichwertige Produkte nicht gleichartige Produkte und können je nach Konstitution des Patienten sehr unterschiedliche Wirkung haben. Ohne Gegenstimme schloss sich die Kommission dem Bundesrat und dem Nationalrat an.
Schliesslich setzte die Kommission die Beratung des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG, 99.020) fort. Dieses Gesetz stellt ein zentrales Instrument einer modernen und einheitlichen Heilmittelkontrolle dar. Die Kommission führte ein Hearing durch und nahm anschliessend die Detailberatung auf. Der Entwurf soll bis zur Herbstsession behandlungsreif sein.
Die Kommission tagte am 15. Mai 2000 in Bern, unter dem Vorsitz von Christine Beerli (FDP/BE) unter Anwesenheit von Frau Bundesrätin Dreifuss. Zum Hearing eingeladen waren folgende Personen: Regierungsrat Samuel Bhend, Vorsteher Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern, Dr. Klaus-Jörg Dogwiler, Kantonsapotheker Aarau, Meindrad Sonderegger, Präsident und Erich Müller, Vizepräsident des Schweiz. Drogistenverbandes, Nicolas Markwalder, Sekretär und Heinrich Grob, Vorstandsmitglied des Verbandes schweiz. Firmen für Arzt- und Spitalbedarf, Dr. A. Meisser, Präsident der Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte und Dr. W. Koch, Beauftragter für Tierarzneimittel,
Dr. M. Zemp, Mitglied der Geschäftsleitung des Schweiz. Bauernverbandes.
Bern, 16.05.2000 Parlamentsdienste