Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerates will Wettbewerbsbeschränkungen direkt sanktionieren. Auch sollen die steuerrechtlichen Bestimmungen des Bundes über das Risikokapital auf die Kantone ausgeweitet werden. Zudem sollen Struktur und Qualität des Angebotes im Tourismus verbessert werden. Hingegen lehnt die WAK einen Sondersatz bei der Mehrwertsteuer für den öffentlichen Verkehr ab. Das Konsumkreditgesetz wird in der Herbstsession behandelt.

Mittels Motion (99.3307) verlangt der Nationalrat, dass ins Kartellgesetz eine griffige Bussenregelung aufgenommen wird. Anders als das europäische und das amerikanische Wettbewerbsrecht erlaubt das schweizerische nämlich keine direkte Sanktionierung von Wettbewerbsbeschränkungen. Die Wettbewerbskommission (Weko) kann daher Kartellmitglieder nicht büs-sen, sondern jeweils lediglich feststellen, dass das Kartell auch in der Schweiz existiert hat. Erst im Wiederholungsfall - bei Verstoss eines betroffenen Unternehmens gegen eine ausdrückliche Verfügung der Weko - kann diese die Parteien sanktionieren. Die WAK anerkennt ausdrücklich, dass in diesem Bereich gesetzlicher Handlungsbedarf gegeben ist, und unterstützt den Vorstoss. Um aber den Handlungsbereich des Bundesrates bei der Revision des Kartellgesetzes nicht ungewollt einzuschränken, beantragt die WAK die Umwandlung der Motion in ein Postulat beider Räte. Der genaue Wortlaut der Motion verlangt nämlich eine angemessene (hohe) Busse für den verursachten volkswirtschaftlichen Schaden einer Wettbewerbsabrede. Genau dies ist heute aber nicht das Problem, denn das Gesetz lässt wie das europäische Recht bereits Bussen bis zu einem Betrag von 10 Prozent des auf die Schweiz entfallenden Gesamtumsatzes eines Unternehmens zu. Das eigentliche in der Motion nicht angesprochene Problem, das die WAK nun ändern will, ist die wenig abschreckende Tatsache, dass solche Bussen heute erst bei einem wiederholten Verstoss ausgesprochen werden dürfen.

Die WAK nahm die Behandlung dieser Motion zum Anlass, eine breite Diskussion zur Wettbewerbspolitik zu führen. Sie hörte den Präsidenten der Weko, einen Vertreter der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission sowie einen Unternehmer.

Mit einer Standesinitiative (99.308) verlangt der Kanton Zürich für den öffentlichen Verkehr einen reduzierten Mehrwersteuersatz. Zudem soll dem öffentlichen Verkehr der volle Vorsteuerabzug gewährt werden. Mit 8:3 Stimmen will die WAK der Standesinitiative keine Folge geben. Die gleiche Forderung wurde nämlich im Zusammenhang mit dem anfangs 2001 in Kraft tretenden Gesetz über die Mehrwertsteuer bereits eingehend diskutiert und abgelehnt. Die Kommission machte einerseits geltend, dass keine neuen Erkenntnisse vorliegen, die zu einer anderen Schlussfolgerung als bei den Beratungen des Gesetzes führen würden. Anderseits geht der Wortlaut der Initiative zu weit, da sich ein Sondersatz beispielsweise für den Güterverkehr nicht wirklich aufdrängt. Auch Anschlussbegehren wären zu erwarten, da der private Personenverkehr nicht ganz zu unrecht eine Ungleichbehandlung monieren würde.

Im weiterem beantragt die einstimmige WAK Zustimmung zur Ausweitung der bundesrechtlichen Bestimmungen über Risikokapital auf die Kantone (Motion 99.3472). Die im soeben in Kraft getretenen Gesetz über Risikokapitalgesellschaften enthaltenen Steuererleichterungen auf Bundesebene sollen neu auch bei der kantonalen Besteuerungen gelten. Die Anstrengungen des Bundes zur Förderung von Gründungen von Jungunternehmen können für die WAK eine bedeutend grössere Wirkung entfalten, wenn sie im Einvernehmen mit den Kantonen auch dort Anwendung finden.

Ebenfalls einstimmig beantragt die WAK Zustimmung zur Motion Verbesserung von Struktur und Qualität des Angebotes im Tourismus (99.3569). Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 2001 Massnahmen vorzuschlagen.

Die Kommission hat zudem ihre Arbeiten an der Revision des Konsumkreditgesetzes fortgesetzt. Sie wird voraussichtlich an ihrer nächsten Sitzung am 17./18.8.2000 die Beratungen abschliessen. Das Geschäft sollte somit in der Herbstsession behandelt werden können.

Die Sitzung fand am 18./19. Mai 2000 unter dem Präsidium von Ständerat Franz Wicki (CVP/LU) statt.

Bern, 22.05.2000    Parlamentsdienste