Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) beantragt mit 18 Stimmen und einer Enthaltung, der parlamentarischen Initiative Zisyadis keine Folge zu geben. Gemäss dieser Initiative sollen alle dienstuntauglichen Personen vom Militärpflichtersatz befreit werden. Dadurch soll erstens die Situation der Behinderten verbessert und zweitens den als dienstuntauglich erklärten Personen ermöglicht werden, zwischen Militärpflichtersatz und der Leistung eines gleichwertigen nationalen Dienstes an der Allgemeinheit zu wählen. Die Kommission ist der Meinung, dass die erste Forderung mit der Revision des Bundesgesetzes über den Militärpflichtersatz von 1994 bereits weitgehend erfüllt wurde. Die zweite Forderung (Wahlmöglichkeit), die eine Änderung des Verfassungsprinzips (Art. 59 Abs. 3) bedingen würde, ist in den Augen der Kommission nicht sinnvoll. Sie lehnte mit 14 zu 7 Stimmen einen Antrag ab, die Initiative in ein entsprechendes Postulat umzuwandeln. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass eine solche Wahl nur dann getroffen werden könnte, wenn ein derartiges obligatorischer nationaler Dienst bestünde. Die ersten Diskussionen über das Projekt Armee XXI haben aber gezeigt, dass aller Voraussicht nach an der Wehrpflicht und am Vorrang des Militärdienstes festgehalten werden dürfte.
Die Kommission beantragt im Weiteren mit 22 Stimmen und einer Enthaltung, den Änderungen des Bundesgesetzes über die Rüstungsunternehmen des Bundes (00.028) zuzustimmen. Die vom Bundesrat beantragte Erhöhung des Eigenkapitals um 50 Millionen Franken ist ihrer Meinung zur Herstellung gesunder Bilanzrelationen nötig. Dieser Bedarf nach zusätzlichem Eigenkapital ergibt sich aus der Anpassung der Rechnungslegung an die FER-Standards (« Fachempfehlungen für die Rechnungslegung ») und die IAS-Standards (« International Accounting Standards »). Die Kommission begrüsst das Bestreben, die IAS-Standards für eine moderne Rechnungslegung anzuwenden. Sie ist der Meinung, dass sich eine Kapitalaufstockung in diesem Umfang angesichts der Entwicklungstendenzen in den Rüstungsunternehmungen und ihrer im Zusammenhang mit der Armee XXI stehenden Auftragsvolumen rechtfertigt. Sie lehnte jedoch einen Antrag ab, diesen Betrag von 50 Millionen Franken im Gesetzestext zu verankern, da ihrer Meinung nach die Zusicherung des Bundesrates genügt.
Die Kommission hat eine erste positive Bilanz über das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition gezogen. Das neue Gesetz hat eine gewisse Vereinheitlichung bei der Bekämpfung des Missbrauchs von Feuerwaffen ermöglicht. Die Kommission hat dazu Daniel Bussmann, Chef der Kriminalabteilung der Kantonspolizei Luzern, sowie André Duvillard, Stellvertreter des Kommandanten der Kantonspolizei Neuenburg, angehört. Sie stellt fest, dass der Gesetzesvollzug noch immer Schwierigkeiten bereitet. Dies gilt vor allem für Waffenattrappen, für die noch keine gesetzliche Regelung besteht. Die Kommission wünscht, dass hier eine Lösung gefunden wird.
Eine positive Bilanz zog die Kommission auch über die Beteiligung der Schweiz an der Partnerschaft für den Frieden. Sie hat den am 17. Mai vom Bundesrat verabschiedeten Jahresbericht mit Genugtuung zur Kenntnis genommen.
Schliesslich diskutierte die Kommission auch die Probleme im Zusammenhang mit der Umsetzung der Chemiewaffenkonvention. Dabei kamen insbesondere die Vernichtung der Lagerbestände sowie die Möglichkeiten eines Schweizer Engagements zur Sprache.
Die Kommission tagte unter der Leitung von Nationalrat Boris Banga (SP, SO) am 22. und 23. Mai in Bern. Bundespräsident Adolf Ogi wohnte der Sitzung vom 23. Mai grösstenteils bei.
Bern, 23.05.2000 Parlamentsdienste