Die Finanzrechnung der Eidgenossenschaft 1999 schliesst mit einem Ausgabenüberschuss von 2'640 Millionen Franken ab. Der Ausgabenüberschuss ist damit kleiner als budgetiert und auch kleiner als im Vorjahr. Gleichzeitig stieg jedoch der Bilanzfehlbetrag um 19 Milliarden Franken an. Die Nettoschuld des Bundes erreicht damit den Rekordwert von 72 Milliarden Franken. Die Gesamtschulden des Bundes übersteigen 100 Milliarden Franken.

Staatsrechnung der Eidgenossenschaft 1999

Die Finanzrechnung 1999 (00.010 ns) weist Ausgaben von 45,66 Milliarden Franken (-2% im Vergleich zum Vorjahr), Einnahmen von 43,02 Milliarden Franken (-8,6%) und einen Ausgabenüberschuss von 2,64 Milliarden Franken aus. Budgetiert war ein Defizit von 4,11 Milliarden Franken. In der Erfolgsrechnung beträgt der Fehlbetrag 4,44 Milliarden Franken.

Die Entschuldung und Refinanzierung der SBB hat in der Bilanz 1999 ihre schweren Spuren hinterlassen. Aufgrund der direkt zulasten des Bilanzfehlbetrages verbuchten Refinanzierung der SBB von 14,6 Milliarden Franken und des Aufwandüberschusses der Erfolgsrechnung von 4,4 Milliarden Franken stieg der Bilanzfehlbetrag innert Jahresfrist von rund 53 Milliarden auf 72 Milliarden Franken. Dieser Betrag entspricht mehr als dem Eineinhalbfachen einer Jahresausgabe.

Die Kommission hebt hervor, dass verschiedene Sonderfaktoren die Finanzrechnung und die Erfolgsrechnung 1999 beeinflussen. Neben der Entschuldung und Refinanzierung der SBB handelt es sich dabei um die Rückerstattung der Kantonsanteile bei den Bundessteuern und die Rückzahlung der Darlehen durch die Arbeitslosenversicherung, welche zu einer gewissen Verzerrung der Staatsrechnung 1999 der Eidgenossenschaft beitragen.

Die Kommission nimmt den Rückgang der Arbeitslosenrate und die verbesserte Konjunkturlage mit Befriedigung zur Kenntnis. Sie hält es gegenwärtig jedoch noch nicht für opportun, ihrer Schwesterkommission zu folgen, welche in einer Motion eine um mindestens ein Jahr vorgezogene Aufhebung des 3. Lohnprozentes der ALV-Beiträge bis spätestens Ende 2002 verlangt.

Nachtrag I zum Voranschlag für 2000

Mit dem Nachtrag I zum Voranschlag für 2000 (00.011 ns) beantragt der Bundesrat Nachtragskredite von 386,2 Millionen Franken und Kreditübertragungen von 14,6 Millionen Franken. Dazu kommen Verpflichtungskreditbegehren von 86 Millionen Franken. Die hauptsächlichsten Nachtragskredite entfallen auf die Behebung der Lothar-Schäden sowie auf Verlagerungen innerhalb des Ausgabenplafonds im Militärbereich. Auf Begehren des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes stimmte die Kommission Nachtragskrediten von 800'000 Franken für zusätzliche 9 Etatstellen zu. Die Finanzkommission genehmigte alle Nachtragskredite in der Botschaft. Da die aktuellen Ermittlungen bei den Kantonen ergaben, dass bei der Waldpflege und den Bewirtschaftungsmassnahmen nur 125 statt 140 Millionen Franken benötigt werden, wurde dieser Nachtragskredit in Übereinstimmung mit der Verwaltung gekürzt. Damit wird die Finanzkommission ihrem Rat dieselben Anträge stellen wie ihre Schwesterkommission im Nationalrat.

Voranschlag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung 2000/2001

Die Finanzkommission hat einstimmig den Voranschlag der Alkoholverwaltung 2000/2001 (00.017 ns) gutgeheissen, der einen Reinertrag von 197,9 Millionen Franken (+ 16,3 Millionen gegenüber dem Vorjahresbudget) vorsieht.

Legislaturplanung 1999 - 2003

Die Kommission prüfte den Bericht über die Legislaturplanung (00.016 ns) 1999 - 2003, zu dem sie gemäss Beschluss des Büros einen Mitbericht zuhanden der Spezialkommission zu unterbreiten hat.

Die Finanzkommission nimmt mit Genugtuung von der Verbesserung der finanzpolitischen Gesamtsituation Kenntnis, welche für das Jahr 2003 sogar einen Überschuss erwarten lässt. Weil die Legislaturfinanzplanung jedoch mit einer Reihe von Unwägbarkeiten behaftet ist, warnt die Finanzkommission vor jedwelcher Euphorie, zumal die Verschuldung des Bundes nach wie vor äusserst bedenklich erscheint. Vor diesem Hintergrund stellt die Finanzkommission mit Unmut fest, dass in einigen Bereichen erneut Ausgabensteigerungen geplant sind, welche deutlich über dem prognostizierten Wachstum des Bruttoinlandproduktes (BIP) liegen. Die Finanzkommission sieht darin eine Gefahr für die nachhaltige Sanierung der Bundesfinanzen. Aus diesem Grund fordert die Finanzkommission dazu auf, jene Bereiche besonders kritisch zu hinterfragen, in welchen überproportionale Ausgabensteigerungen geplant sind. Dabei handelt es sich vor allem um die Aussenbeziehungen, die Sicherheit und den Sozialbereich.

Die Finanzkommission vermisst im Legislaturfinanzplan konkrete Aussagen zum Abbau der Schuldenlast. Sie fordert daher, dass Mehreinnahmen, die infolge eines unerwartet starken Wirtschaftswachstums, einer Veräusserung von Beteiligungen, der Vergabe neuer Konzessionen oder anderer nicht geplanter Faktoren anfallen, für den Schuldenabbau eingesetzt werden. Der zweckgebundene Einsatz solcher Mittel zugunsten einzelner Staatsaufgaben ist dagegen abzulehnen.

Weitere diskutierte Fragen

Im weiteren nahm die Finanzkommission Kenntnis von der Berichterstattung der NEAT-Aufsichtsdelegation (NAD) über ihre Tätigkeiten im ersten Trimester 2000.

Ebenfalls diskutiert wurden die Probleme, die sich bei der parlamentarischen Oberaufsicht über die autonomen Unternehmen Post und SBB stellen; Probleme, welche die Finanzkommission gemeinsam mit der Geschäftsprüfungskommission untersucht. Die Kommission stellte insbesondere fest, dass die den Regiebetrieben gegebene Autonomie zu einer Isolierung der Randregionen führt.

Schliesslich diskutierte sie die Petition für mehr Sicherheit im Grenzwachtkorps und entschied, die Petition dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen.

Die Kommission tagte am Montag und am Dienstag, 22./23. Mai 2000 unter dem Vorsitz von Herrn Ständerat Hansheiri Inderkum (C/UR)

Bern, 23.05.2000    Parlamentsdienste