Die NAD hat sich an ihrer dritten ordentlichen Tagung vom 16. August 2000 aus erster Hand über die Ergebnisse des Berichts der Hayek Engineering AG zu Optimierungen auf der Alptransit Gotthard-Achse sowie die Folgerungen, die der Verwaltungsrat der Alptransit Gotthard AG daraus gezogen hat, orientieren lassen. Mit der Vergabe des Auftrags und dessen Inhalt hatte sie sich bereits an der letzten Tagung befasst. Nach einer ersten Sichtung der Studie konnte die NAD keine grundlegenden Mängel oder Ungereimtheiten feststellen, die ein dringendes Einschreiten des parlamentarischen Oberaufsichtsgremiums erfordern würden. Eine detaillierte Analyse des Hayek-Berichts durch die NAD erfolgt an der nächsten Sitzung vom 12. und 13. September 2000. Über ihre abschliessenden Erkenntnisse wird sie den Bundesrat als Aufsichtsorgan schriftlich orientieren.
Zweiter Schwerpunkt der Tagung bildete die Fortsetzung der Diskussionen über die Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitsgesetzes, des Landesmantelvertrags im Baugewerbe sowie der Ausländer- und Sozialversicherungsgesetzgebung auf den Neat-Baustellen. Im Rahmen einer Aussprache mit Vertretern des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) und der Paritätischen Berufskommission für Untertagbau (PK-UT) erörterte die NAD insbesondere das Spannungsfeld zwischen den Erfordernissen eines speditiven und kostengünstigen Baus der Neat, den Auswirkungen des neuen Arbeitsgesetzes und Landesmantelvertrags, der Gewährleistung gleich langer Spiesse für in- und ausländische Unternehmungen sowie der vollständigen Umsetzung der Schutzbestimmungen für die Arbeitnehmenden.
Die NAD stellte fest, dass die Verfahren betreffend offener Lohnzahlungen an südafrikanische Bergarbeiter und Überschreitung der Arbeitszeiten beim Schacht Sedrun in der Zwischenzeit bereinigt werden konnten. Sie beschloss, gegenüber dem Gesamtbundesrat ihre Haltung zu bekräftigen, dass für alle am Bau der Neat beteiligten in- und ausländischen Arbeitnehmer ein ausreichender Schutz, insbesondere im Bereich der Unfallversicherung, garantiert und nachgewiesen werden muss. Mit Nachdruck unterstützt sie zudem die Bemühungen, die Aufsicht über den Vollzug der genannten Bestimmungen auf allen Stufen (Bund, SUVA, Kanton, Ersteller und Paritätische Kommission Untertagbau) verstärkt wahrzunehmen, um Verstösse noch besser zu verhindern. Sie legt Wert auf die strikte Einhaltung aller gesetzlichen und gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen, welche den Unternehmungen zu Recht einige Flexibilität (Arbeitszeitmodelle) ermöglichen.
Im Rahmen des dritten Schwerpunkts befasste sich die NAD mit den Anschlüssen der Stammlinien an die beiden Neat-Basistunnels sowie den Streckenausbauten am übrigen Netz. Über die Auswirkungen des bundesrätlichen Linienführungsentscheids im Kanton Uri wird sich die NAD mit den Verantwortlichen des Bundes und der Urner Kantonsregierung an ihrer nächsten Sitzung vor Ort ein Bild machen. Im Nachgang zur Diskussion über einen Projektvorschlag für den Anschluss des Lötschberg-Basistunnels Nord an die Stammlinie bei Frutigen wurde das Bundesamt für Verkehr beauftragt, verschiedene Varianten zu prüfen und der NAD bis Ende Oktober 2000 Bericht zu erstatten.
Die Neat-Aufsichtsdelegation tagte am 16. August 2000 unter dem Vorsitz von Nationalrat Andrea Hämmerle (SP, GR) in Bern. An der Sitzung anwesend waren neben dem Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle und des Bundesamts für Verkehr auch Vertreter des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung der Erstellergesellschaften AlpTransit Gotthard AG und der BLS AlpTransit AG, Vertreter des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) und der Paritätischen Berufskommission für Untertagbau (PK-UT) sowie Vertreter der SBB und der BLS AG.
Der Neat-Aufsichtsdelegation obliegt die parlamentarische Oberaufsicht über die Verwirklichung der Neuen Alpentransversale. Sie prüft insbesondere die Einhaltung der Leistungen, Termine, Kosten und Kredite sowie der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Dazu verfügt sie über die gleichen Kontrollrechte und -pflichten wie die Geschäftsprüfungskommissionen und die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte. Über ihre Feststellungen legt die Neat-Aufsichtsdelegation den Finanzkommissionen, den Geschäftsprüfungskommissionen und den Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen jährlich einen Tätigkeitsbericht vor.
Bern, 17.08.2000 Parlamentsdienste