Die Kommission lehnte die Volksinitiative "Strassen für alle", die generell 30 km/h auf Strassen innerorts fordert, ab. Weiter sprach sie sich gegen einen Kohäsionsfonds aus Dividenden und Gewinneinnahmen des Bundes von Post, SBB und Swisscom zur Abfederung der negativen Auswirkungen der Liberalisierung aus. Überwies aber eine Motion, die die landesweite Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft in diesem Bereich sicherstellen soll.

Die Kommission behandelte die Volksinitiative "für mehr Verkehrssicherheit durch Tempo 30 innerorts mit Ausnahmen (Strassen für alle)" (00.034)". Die Initiative verlangt die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit innerorts generell auf 30km/h, unter Vorbehalt begründeter Ausnahmen. Die Kommission beschloss mit 10 zu 2 Stimmen und ohne Enthaltungen, die Initiative dem Volk ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Sie folgte damit dem Antrag des Bundesrates und dem Entscheid des Nationalrates. Zwar ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit in den Augen aller Kommissionsmitglieder ein unterstützenswertes Anliegen. Die Mehrheit der Kommission ist jedoch der Auffassung, dass Geschwindigkeitsreduktionen und deren generelle Anordnung innerorts, ohne Rücksichten auf das Erscheinungsbild der Strassen und ohne Einbezug der betroffenen Bevölkerung, das beabsichtigte Ziel nicht erreichen. Die kleine Minderheit der Kommission befürwortet die Initiative und sieht darin vor allem eine Verbesserung der Verkehrssicherheit und eine Möglichkeit zu einer menschlicheren Verkehrskultur.

Nachdem die Kommission sich bereits an ihrer letzten Sitzung mit der Standesinitiative des Kantons Graubünden (99.039) zur Schaffung eines nationalen Kohäsionsfonds befasste, prüfte sie die praktisch gleichlautenden Standesinitiativen der Kantone Wallis und Tessin (00.305 und 00.313). Alle drei Initiativen fordern einen nationalen Kohäsionsfonds, der mit Gewinnen von Post, Swisscom und SBB gespiesen werden soll. Die so geäufneten Fondsmittel sollen zweckgebunden für die Förderung und Entwicklung von Konversions- und Innovationsprojekten im Bereich des Service public allgemein und insbesondere in den Regionen, welche vom Arbeitsplatz- und Leistungsabbau betroffen sind, eingesetzt werden. Nach Anhörung der Standesvertreter der Kantone Wallis und Tessin, beschloss die Kommission mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, den drei Standesinitiativen keine Folge zu geben. Die Kommission begrüsst zwar die Stossrichtung der Standesinitiativen und sieht auch Handlungsbedarf, hat aber Vorbehalte bezüglich der Zweckbindung eines solchen Fonds. Einstimmig überwies sie aber eine Motion, die eine Liberalisierung mit landesweiter Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft verlangt.

Die Zielsetzungen der Motion sind, eine im Interesse der nationalen Kohäsion weiterhin möglichste Ausschöpfung des marktwirtschaftlichen Potentials, gleichzeitig aber auch, dass Bevölkerung und Wirtschaft landesweit über eine ausreichende Versorgung verfügen. Diese soll insbesondere den Alpenraum, den Jurabogen sowie den ländlichen Raum im Mittelland abdecken. Besonders zu berücksichtigen sind dabei Regionen, die überdurchschnittlich vom Arbeitsplatzabbau betroffen sind. Als Mittel dazu ist, wo nötig, vom Bestell- und Abgeltungsprinzip auszugehen. Dabei sind die Anforderungen an Quantität, Qualität und Preis zu umschreiben. Bund und Kantone sollen zusammenarbeiten, wobei der Bund die Mindestanforderungen der nationalen Infrastruktur, insbesondere bei Post, Telekom, öffentlichem Verkehr und Elektrizität vorgibt. Gezielte Massnahmen sind bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung zu treffen. Die Finanzierung soll über den ordentlichen Budgetweg (z. B. Rahmenkredit) erfolgen. Schliesslich sind die Massnahmen in die bisherige Raumplanungs- und Regionalpolitik sowie den künftigen Neuen Finanzausgleich einzufügen. Sie sind aufeinander abzustimmen und die Mittel sind rationell einzusetzen. Mit diesem Vorstoss soll das vom Bundesrat an der Sitzung vom 22. August 00 verabschiedete Aktionsprogramm Regionalpolitik unterstützt und ergänzt werden.

Bern, 25.08.2000    Parlamentsdienste