Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrates beantragt einen Bundesbeitrag von maximal 30 Millionen Franken an den Elementarschädenfonds zur Abgeltung von Wertverlusten, die die Privatwaldbesitzer durch "Lothar" erlitten haben. Sie beantragt Annahme des Übereinkommens betreffend Schwermetalle und des Übereinkommens betreffend persistente organische Stoffe.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) befasste sich in erster Linie mit der Botschaft über die Bewältigung der vom Orkan Lothar verursachten Waldschäden (00.013 ns). Der Bundesrat hatte am 16. Februar 2000 einen Entwurf zur Bewältigung der Schäden verabschiedet, nachdem am 26. Dezember 1999 der Orkan Lothar im Schweizer Wald rund 13 Millionen Kubikmeter Holz geworfen hatte. Diese Vorlage war im Ständerat in einen dringlichen und einen nicht dringlichen Teil aufgeteilt worden. Am 24. März 2000 wurden in der Schlussabstimmung die Verordnung der Bundesversammlung über Sofortmassnahmen zur Bewältigung der vom Orkan "Lothar" verursachten Waldschäden sowie der Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für Sofortmassnahmen zur Bewältigung der vom Orkan "Lothar verursachten Waldschäden einstimmig angenommen. Am 15. März 2000 fügte der Nationalrat Artikel 3bis in die Vorlage ein, der Finazierungshilfen an Waldeigentümer im Rahmen von ca. 120 Millionen Franken vorsah. Diese Bestimmung wurde im Ständerat am 21. März 2000 wieder gestrichen mit der Begründung, dass die Entschädigung von Wertverlusten nicht eine Aufgabe der Waldgesetzgebung sei. Für Härtefälle wurde auf den Elementarschädenfonds verwiesen. Die vorberatende Kommission des Nationalrats beantragt nun mit 11 zu 9 Stimmen, maximal 30 Millionen Franken als Ergänzung an den Elementarschädenfonds zu zahlen, falls die vom Stiftungsrat beschlossenen 30 Millionen Franken zur Abgeltung der Privatwaldbesitzer nicht ausreichen sollten. Der Betrag soll nach dem Verfahren des Elementarschädenfonds ausbezahlt werden. Nach den Kriterien des Fonds gelangen maximal 5000 Franken pro Hektar total geschädigte Fläche zur Auszahlung, und zwar nur an Waldeigentümer, deren Einkommen 120'000 Franken pro Jahr nicht übersteigt. Eine Minderheit wendet sich gegen diesen Beitrag. In den übrigen Punkten schliesst sich die Kommissionsmehrheit dem Ständerat an; insbesondere spricht sie sich mit 13 zu 5 Stimmen für eine weitere Unterstützung der Nassholzlager aus.

Im weiteren bereinigte die Kommission diskussionslos zwei Differenzen im Entwurf zum Bundesgesetz betreffend Schäden an Obstbäumen (00.015 ns Orkan Lothar. Schäden an Obstbäumen): Im Zusammenhang mit der Aufteilung der "Lothar"-Vorlage soll das Bundesgesetz dem Referendum unterstellt und die Frist zur Eingabe für Gesuche bis zum 28. Februar 2001 verlängert werden.

Ausserdem behandelte die Kommission zwei Übereinkommen betreffend grenzüberschreitende Luftverunreinigung: das Übereinkommen betreffend Schwermetalle (00.029 s) und das Übereinkommen betreffend persistente organische Schadstoffe (00.036 s). Als Mitglied der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNO/ECE) hat die Schweiz am 6. Mai 1983 das Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigungen (Genfer Konvention) ratifiziert. Sie hat auch alle fünf Zusatzprotokolle, die bisher zur Konktretisierung der Konvention unterschreiben wurden, ratifiziert. Am 24. Juni 1998 wurden zwei weitere Protokolle unterzeichnet: Darin verpflichten sich die Staaten, ihre Schwermetallemissionen in die Luft - insbesondere Cadmium, Blei und Quecksilber - bzw. ihre Emissionen persistenter organischer Schadstoffe zu verringern. Die Kommission beantragt, die Ratifizierung zu genehmigen. Für die Schweiz bedeutet das keine Zusatzmassnahmen, da sie die Ziele dieser Protokolle bereits erfüllt.

Die Kommission verband ihre Sitzung mit der Besichtigung eines Nassholzlagers in Stettlen, wo die Erläuterungen von H.R. Walther, stv. Kantonsoberförster des Kantons Bern, Ch. Lüthi, Task Force Nasslager, und H. Studer, Präsident HVG Worblental, auf reges Interesse stiessen.

Die Kommission tagte am 28. August 2000 in Bern unter dem Vorsitz von Doris Stump (SP/AG) in Bern. Zum Hearing eingeladen waren die Herren Hanspeter Waldburger, Geschäftsführer Schweizerischer Elementarschädenfonds, und Othmar Wettmann, Leiter Bereich Forst SUVA.

Bern, 29.08.2000    Parlamentsdienste