Zur Frage der Verwendung der überschüssigen Reserven der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und der Schaffung einer Solidaritätsstiftung hat die WAK ausgedehnte Anhörungen mit Vertretern der Kantone, der SNB, der Wissenschaft, der Wirtschaftsverbände sowie der Gewerkschaften durchgeführt, bevor sie in Anwesenheit von Bundesrat Villiger über das Eintreten auf die Botschaft des Bundesrates befand.
Die WAK begrüsst einhellig, dass die SNB Reserven hält. Mit dem Bundesrat erachtet sie die momentanen Reserven für zu hoch und will die überschüssigen Reserven einer anderen Bestimmung zuführen. In diesem Sinne hat sie gegen eine Stimme Eintreten auf die Vorlage A (Neue Übergangsbestimmung in der Bundesverfassung über die Verwendung von Goldreserven) und einstimmig Eintreten auf die Vorlage B (Schaffung eines Bundesgesetzes über die Stiftung solidarische Schweiz) beschlossen.
An der nächsten Sitzung wird sich die WAK insbesondere der Frage annehmen, ob für die Verteilung der überschüssigen Goldreserven die Gewinnverteilungsregel der Bundesverfassung (Art. 99, Abs. 4), wonach 2/3 an die Kantone und 1/3 an den Bund zu gehen haben, auch für die Verwendung der erwähnten überschüssigen Reserven Anwendung finden soll. Auch über die konkrete Ausgestaltung der Solidaritätsstiftung wird die WAK noch intensive Diskussionen führen.
Die WAK hat einstimmig eine Kommissionsinitiative (00.435) zur Herabsetzung des Mindestnennwerts von Aktien (von heute 10 Franken) auf einen Rappen beschlossen. Der Ständerat wird sich in der Herbstsession mit diesem Geschäft befassen. Nach Ablauf der Referendumsfrist könnte somit diese Bestimmung anfangs Mai 2001 in Kraft treten, so dass die Aktiengesellschaften bereits an ihren Generalversammlungen im Frühjahr 2001 beschliessen können, diese neue Möglichkeit für ihre Aktien ab Mai einzuführen. Dank dem tieferem Nennwert wird es den Gesellschaften leichter fallen, kleinere oder ausländische Investoren zu gewinnen. Vorteile fallen auch bei Fusionsgeschäften an, da ein zu hoher Nennwert für die Festlegung des Umtauschverhältnisses unter Umständen Schwierigkeiten bereiten kann. Schliesslich wird die neue Regelung eindeutig Jungunternehmen entgegenkommen. Diese pflegen zuweilen ihre Mitarbeiter (insbesondere in der Startphase) auch mit Aktien zu entlöhnen. Dank der grösseren Stückelung können mehr Aktien verteilt werden. Mittels Postulat (00.3423) will die WAK im weiteren den Bundesrat dazu einladen, zu prüfen, ob die nennwertlose Aktie einzuführen sei (wie dies bereits in zahlreichen europäischen Ländern geschehen ist). Da das Schweizer Aktienrecht auf dem Nennwert basiert, bedürfte diese Einführung aber einer umfassenden Revision der Gesetzgebung.
Die Kommission tagte am 11. September 2000 unter dem Präsidium von Ständerat Wicki (CVP/LU) und teilweise im Beisein von Bundesrat Villiger in Bern.
Bern, 12.09.2000 Parlamentsdienste