Die Kommission hat ihre Beratungen über die Neuregelung der Familiennamen im Zivilgesetzbuch weitergeführt (94.434 Pa. Iv.Familienname der Ehegatten [Sandoz Suzette]). Sie ist wie der Nationalrat der Meinung, dass die Ehegatten in Zukunft die Möglichkeit haben sollen, den Mannes- oder den Frauennamen als Familiennamen zu wählen oder aber ihren jeweils eigenen Namen weiter zu tragen. Allerdings möchte sie an der Möglichkeit, Doppelnamen zu führen, festhalten. Weiter hat sie sich dafür ausgesprochen, dass Kinder nicht verheirateter Eltern im Prinzip den Namen der Mutter erhalten, dass aber den Eltern, welche zusammen die elterliche Gewalt ausüben, freigestellt wird, ob sie den Kindern den Namen des Vaters geben wollen. Die Kommission wird dazu demnächst definitive Beschlüsse fassen ; diese Vorlage wird in der Herbstsession behandelt.
Ferner hat die Kommission das Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht (98.038, Entwurf C) weiterberaten. Sie hat den in der Vorlage vorgesehenen Massnahmen- und Strafenkatalog sowie die Einführung des dualistischen Systems, wonach Massnahmen und Strafen miteinander kombiniert werden können, gutgeheissen. Überdies hat sie beschlossen, das Instrumentarium der Behörden mit der Möglichkeit der Vermittlung zu ergänzen. Diese erlaubt dem Richter, auf eine Strafverfolgung zu verzichten, wenn zwischen Täter und Opfer eine Einigung - zumeist in Form einer Schadenersatzregelung - erzielt wird. Schliesslich hat sich die Kommission für einen Freiheitsentzug bis zu vier Jahren für über sechzehnjährige Jugendliche, die eine schwere Straftat begangen haben, ausgesprochen.
Die Kommission hat im Weiteren Kenntnis genommen von den Vernehmlassungs-ergebnissen zur Revision des Artikels 179quinquies StGB zum Schutze des Geschäftsverkehrs (Pa. Iv. Frick, 97.462). Diese Vorlage sieht eine Lockerung des Verbots von Aufzeichnungen eigener Telefongespräche vor. Die meisten Vernehmlassungsteil-nehmer befürworten eine Gesetzesrevision auf diesem Gebiet und die Stossrichtung der Vorlage. Eine starke Minderheit plädiert hingegen zum Schutze der Persönlichkeitsrechte für eine restriktivere Regelung. Fast die Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmer lehnte es insbesondere ab, dass Gespräche aufgezeichnet werden dürfen, wenn diese Möglichkeit aus den Teilnehmerverzeichnissen ersichtlich ist. Die Kommission wird diesen Vernehmlassungsergebnissen in ihrer Vorlage Rechnung tragen.
Die Kommission hat am 11. und 12. September 2000 unter der Leitung von Ständerat Dick Marty (R, TI) in Bern getagt.
Bern, 13.09.2000 Parlamentsdienste