Die Aufklärungssysteme beschaffen den zivilen und militärischen Behörden des Bundes sicherheitspolitisch bedeutsame Informationen. Die Rechtsgrundlage dafür ist in Artikel 99 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung (SR 510.10) gegeben, der die Aufgaben des Nachrichtendienstes regelt. Erfasst wird nur der internationale zivile und militärische Kommunikationsverkehr. Dem Nachrichtendienst streng untersagt sind die Erfassung und Auswertung des zivilen Kommunikationsverkehrs innerhalb der Schweiz.
Bis vor kurzem beschränkte sich die elektronische Aufklärung hauptsächlich auf Kurzwellen- (HF) und auf Richtfunksysteme. 1999 ist deren Erfassungsbereich auch auf ausländische Satellitenverbindungen erweitert worden (Projekt SATOS 3).
Das Aufklärungssystem SATOS 3 ist in der Anfangsphase. Es wird in mehreren Etappen an den Standorten Zimmerwald, Heimenschwand und Leuk-Stadt aufgebaut und ab 2004 seinen operationellen Betrieb vollumfänglich aufnehmen.
SATOS 3 wird ermöglichen, über Satelliten verbreitete Signale und Daten (Fax, E-Mail, Telex, Telefon) abzufangen. Dieses Aufklärungssystem dient gemäss Bundesrat dazu, die zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, des organisierten Verbrechens, der Wirtschaftsspionage, der Proliferation sowie andere sicherheitspolitisch notwendigen Informationen zu erfassen. Die Auswertung dieser Informationen erfolgt über künstliche Intelligenzsysteme unter Verwendung von Suchbegriffen. Diese Suchbegriffe müssen aufgrund der vom Sicherheitsausschuss des Bundesrates festgelegten Nachrichtenbedürfnisse noch bestimmt werden.
Die SATOS-3-Anlagen werden über die ordentliche Rüstungsbeschaffung finanziert, die alljährlich von den Finanzkommissionen geprüft und von den eidgenössischen Räten verabschiedet wird (Rubriken 3210.001 und 3230.001). Die Kredite für die dazugehörigen Gebäude wurden mit dem Bundesbeschluss über die militärischen Immobilien 2000 vom 9. Dezember 1999 angenommen. Das hierfür nötige Personal wird vom Generalstab zur Verfügung gestellt und erfordert keine Personalaufstockungen.
Die Geschäftsprüfungsdelegation stellt fest, dass die Aufklärungssysteme der Armee immer mehr Möglichkeiten bieten. Dies birgt auch grössere Risiken, die professionell bewirtschaftet werden müssen. Wichtig ist deshalb, dass der Bundesrat die elektronische Aufklärung streng überwacht. Die Delegation verlangt daher, dass ein Kontrollkonzept geschaffen wird, um sicherzustellen, dass der Bundesrat sämtliche Abfang- und Aufklärungstätigkeiten der Armee regelmässig überwacht.
Die Geschäftsprüfungsdelegation hat am 15. September 2000 unter dem Vorsitz von Ständerat Franz Wicki (CVP, LU) in Zimmerwald getagt.
Bern, 19.09.2000 Parlamentsdienste