Bereits im Oktober 1998 hat sich die WBK des Nationalrates einhellig dafür ausgesprochen, dass die erste in der Schule zu unterrichtende Fremdsprache eine Landessprache sein soll. Nun hat sie diesen Entscheid bekräftigt: sie will diesen Grundsatz in der Verfassung verankern.

Die Bundesverfassung soll explizit festhalten, dass "als zweite Sprache jeweils eine der Amtssprachen des Bundes unterrichtet wird": Diese Forderung stellt Nationalrat Didier Berberat in seiner im Juni dieses Jahres eingereichten Initiative (00.0425). Soll der in der Verfassung bereits gegebene "Verständigungsauftrag" (Art. 70 Abs. 3 BV) nicht allein ein frommer Wunsch bleiben, müssen auch die Mittel gegeben sein, um diesen zu verwirklichen. Es sind Sprachenkenntnisse, welche den Weg zu Austausch und Verständigung ebnen und zudem die Kultur des andern Sprachraumes erschliessen. Die Pflege der Sprachen ist eine der Möglichkeiten, den Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt in unserm Land zu erhalten und zu stärken. Deshalb kommt dem Erlernen der Landessprachen eine zentrale Bedeutung zu.

In der Diskussion kristallisierte sich rasch heraus, dass die WBK in der grossen Linie den Argumenten des Initianten folgen, auf der bereits vor zwei Jahren eingeschlagenen Linie bleiben und ihren Akzent auf die Landessprachen setzen will - ohne dabei den Stellenwert des Englischen zu schmälern.

Nicht das Ziel, sondern der einzuschlagende Weg war umstritten. Neben der Initiative Berberat lagen der WBK zwei Anträge vor, welche den Inhalt der Initiative varierten und zudem vorsahen, die angestrebte Verfassungsänderung via Motion einzuleiten. In einem ersten Schritt unterlag der am Modell der Dreisprachigkeit (Richtlinie des Europarates) orientierte Motionstext demjenigen, der die Landessprachen favorisierte, mit 12 zu 6 Stimmen. In einem zweiten Schritt entschied die WBK jedoch knapp mit 9 zu 8 Stimmen, auf eine Motion zu verzichten und der Initiative Berberat Folge zu geben.

Nicht ausser Acht gelassen wurde in der Kommission die Tatsache, dass die EDK am 2. November ihre Empfehlung zur Sprachenfrage verabschieden wird. Zur Diskussion stand der Vorschlag, einen Entscheid auszusetzen und diesen Schritt der EDK abzuwarten. Ein entsprechender Ordnungsantrag wurde jedoch mit 9 zu 7 Stimmen (2 Enthaltungen ) abgelehnt. Die Mehrheit stellte sich auf den Standpunkt, die WBK habe die Aufgabe, die nationale Perspektive im Auge zu behalten und in dieser nicht nur bildungs-, sondern auch staatspolitisch wichtigen Frage einen Entscheid zu fällen, sei Pflicht des Parlamentes.

Die Kommission tagte unter dem Vorsitz von Nationalrat Johannes Randegger (FDP/BS) am 26./27. Oktober 2000 in Bern.

Bern, 27.10.2000    Parlamentsdienste