Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates hat die zahlreichen Differenzen zum Ständerat beim Konsumkreditgesetz weitgehend durchberaten und beantragt mehrheitlich, in vielen Bereichen dem Ständerat zu folgen. Anstelle eines fixen Höchstzinssatzes für Konsumkredite will die WAK einen Referenz-Zinssatz gesetzlich verankern. Obwohl stark umstritten befürwortet eine Mehrheit der WAK die Verlängerung der Finanzierung des Euro Info Centers. Einstimmig gutheissen will die WAK die Herabsetzung des Aktiennennwertes auf einen Rappen.

Die Revision des Konsumkreditgesetzes (KKG 98.078) bezweckt eine Verstärkung des Konsumentenschutzes sowie eine Vereinheitlichung des Rechts, da kantonale Lösungen nicht mehr zulässig sein werden. Die WAK beantragt dem Nationalrat in vielen Bereichen dem Ständerat zu folgen, wie bei der Unterstellung des Leasingvertrages unter das KKG, bei der Ausgestaltung der Kreditfähigkeitsprüfung sowie bei den Modalitäten bei vorzeitiger Kreditrückzahlung.

In Abweichung der Beschlüsse des Ständerates will die WAK aber an der Möglichkeit einer Widerrufsfrist bei Kredit- und Kundenkarten festhalten. Mit Stichentscheid des Präsidenten möchte die WAK auch, dass die Zustimmung des Ehegatten für den Abschluss von Konsumkreditverträgen erforderlich ist. Daneben sollen Ehegatten auch der Solidarhaftung unterstehen. Im weiteren beantragt die WAK, einen Referenz-Zinssatz ins Gesetz aufzunehmen. Neu soll der jährliche Höchstzinssatz für Konsumkredite den durchschnittlichen Zins für Spareinlagen um höchstens 10 Prozentpunkte übersteigen dürfen. In dieser Frage hatte der Nationalrat für einen fixen maximalen Höchstzinssatz für Konsumkredite von 15 Prozent votiert. Schliesslich will die WAK entgegen dem Ständerat, dass die Gewährung und die Vermittlung von Konsumkrediten einer Bewilligungspflicht unterstellt sind sowie dass in der Werbung für Konsumkredite auf die Überschuldungsgefahr hingewiesen werden muss.

Stark umstritten in der WAK war die Erneuerung um 5 Jahre der Finanzierung des Euro Info Centers Schweiz (EICS), das von der OSEC betrieben wird. Der Bundesrat beantragt einen Rahmenkredit von 10 Millionen Franken für das EICS für die Teilnahme an internationalen Informations-, Vermittlungs- und Beratungsprogrammen zu Gunsten von kleinen und mittleren Unternehmen (00.077). Ein Nicht-Eintretensantrag (5:11) und ein Rückweisungsantrag (7:9) wurden in der WAK nur knapp abgelehnt. Kritisiert wurde die auch in einer Evaluation ausgewiesene begrenzte Wirkung, welche das EICS in den ersten 4 Jahren ihres Bestehens erzielt hat. Anderseits wurde moniert, Informationen zur europäischen Rechtslage würden dezentralisiert über Branchenverbände kundengerechter aufbereitet als zentralisiert im EICS. Auch war eine starke Minderheit der Auffassung, dass das EICS über das Exportförderungsgesetz finanziert werden müsste.

In Reaktion auf eine in der WAK hängige Parlamentarische Initiative Gros Jean-Michel (96.431) hatte das Finanzdepartement in der letzten Woche eine Verordnung über den Abzug besonderer Berufskosten von Expatriates (ausländische Führungskräfte sowie Spezialisten) erlassen, die von einem ausländischen Arbeitgeber vorübergehend in die Schweiz entsandt werden. Die WAK anerkennt, dass das Finanzdepartement eine ausgewogene Lösung gefunden hat, und verzichtet daher darauf, weitergehende Vorschläge auszuarbeiten.

Die WAK behandelte zudem den Stand der Bearbeitung von Vorschlägen, die von den WAK der beiden Räte zur Förderung von Unternehmensgründungen eingereicht wurden (Motion 99.3460, Postulat 99.3461). Mit Genugtuung nahm sie zur Kenntnis, dass der Bundesrat auf breiter Front Massnahmen umsetzt (siehe Bericht des Bundesrates vom 18.9.2000). Die WAK erwartet vom Bundesrat nun insbesondere, dass er dem Parlament rasch eine Botschaft über eine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes unterbreitet, damit Steuererleichterungen für Risikokapitalgesellschaften und Business Angels auch auf kantonaler Ebene gewährt werden und nicht - wie neu seit einem Jahr - bloss auf Bundesebene. Im weiteren verlangt die WAK, dass auch bei der Optionsbesteuerung eine neue Lösung gefunden wird. Bekanntlich kann diese Massnahme eine starke Motivation für Mitarbeiter darstellen, die oft bereit sind, für relativ bescheidene Löhne zu arbeiten in der Hoffnung, dies später über die Beteiligungen am Börsenwachstum des Unternehmens kompensieren zu können.

Damit Jungunternehmen einfacher ihre Mitarbeiter mit Aktien entlöhnen können, befürwortet die WAK, die Reduktion des Aktiennennwerts auf einen Rappen (PaIv WAK-S, 00.435). Diese Massnahme kommt auch den "alten" Unternehmen zugute, die so bei Aktiensplittings oder bei Fusionsgeschäften mehr Handlungsspielraum erhalten. Für die WAK ist diese Massnahme aber erst ein erster Schritt zur Einführung der nennwertlosen Aktie. Mittels Postulat wird der Bundesrat beauftragt, die nötigen Abklärungen bis Ende des nächsten Jahres vorzunehmen.

Bern, 01.11.2000    Parlamentsdienste