Artikel 149 Absatz 4 der Bundesverfassung sieht vor, dass die Sitze im Nationalrat nach Bevölkerungszahl auf die Kantone verteilt werden, wobei jedem Kanton mindestens ein Sitz zusteht. Somit können im grössten Kanton 34 Mitglieder in den Nationalrat gewählt werden, während die kleinsten Kantone nur durch ein Mitglied vertreten sind. Dies führt zu Verzerrungen in der nationalen Sitzverteilung, finden doch in den kleinsten Kantonen faktisch Majorzwahlen statt. Deshalb verlangt die parlamentarische Initiative Vollmer eine Überprüfung der Wahlkreiseinteilung. So könnten zum Beispiel überkantonale Wahlkreise gebildet werden oder die Reststimmen in überkantonale Wahlkreisverbänden verteilt werden.
Die Mehrheit der Kommission ist jedoch der Ansicht, dass die Bedeutung der Kantone als politische Einheiten nicht unterschätzt werden sollte. Die Kandidatinnen und Kandidaten für den Nationalrat, welche häufig bereits in kantonalen Behörden tätig waren, haben ihre politische Heimat in ihrem Kanton und sind hier den Wählerinnen und Wählern bekannt. Es wäre für sie sehr aufwändig, wenn sie nun einen überregionalen Wahlkampf führen müssten. Wenn am Prinzip der Kantone als Nationalratswahlkreise etwas geändert würde, müsste ein System gefunden werden, welches eine Sitzgarantie für die einzelnen Kantone wie auch für die sprachlichen Minderheiten vorsieht. Ein solches System wäre jedoch kaum mehr transparent. Das Ziel der besseren proportionalen Vertretung der Parteien würde unter solchen Vorgaben kaum mehr erreicht. Eine von der SPK in Auftrag gegebene Studie hat zudem gezeigt, dass die zu erwartenden Sitzverschiebungen je nach Modell zwar verschieden gross, in der Tendenz jedoch eher gering sind.
Die Minderheit der Kommission jedoch betont, dass es nicht nur um eine gerechtere Sitzverteilung geht, sondern auch um die Verbesserung der Auswahlchancen für die Wählerinnen und Wähler. In kleinen Kantonen treten gewisse Parteien gar nicht erst zu den Wahlen an, da sie keine Aussicht haben, das einzige Mandat zu erhalten. Die Wahlbeteiligung in diesen Kantonen ist denn auch entsprechend gering. Es geht im Nationalrat um die Vertretung der verschiedenen politischen Strömungen in der schweizerischen Bevölkerung und nicht um die Vertretung von kantonalen Interessen, welche im Ständerat wahrgenommen werden kann. Für viele Wählerinnen und Wähler ist zudem der Kantone nicht mehr der primäre politische Orientierungsrahmen.
___________________________________
Die Kommission hat sich im weiteren mit dem Projekt "Exchange.02" beschäftigt. Ziel dieses Projektes ist ein Schüleraustausch zwischen den Sprachregionen anlässlich der Expo 02. Initianten und Träger dieses Projektes sind die für den Schüleraustausch Verantwortlichen der fünf Expo-Kantone. Um die Finanzierung dieses Projektes sicherzustellen, hat die SPK einstimmig eine Motion beschlossen, mit der der Bundesrat verpflichtet werden soll, im nächsten Jahr in seinem Entwurf für das Budget 2002 1 Million Franken für die Unterstützung dieses Projektes aufzunehmen.
Mit dieser bescheidenen Summe kann ein sehr wirkungsvoller und nachhaltiger Beitrag für die bessere Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften und damit für die Stärkung des nationalen Zusammenhaltes geleistet werden. Artikel 70 Absatz 3 BV verpflichtet den Bund und die Kantone, "die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften" zu fördern. Die Expo 02 stellt eine ideale Gelegenheit dar, um einen Beitrag zur Erfüllung dieses Verfassungsauftrages zu leisten. Der Weg über die Freistellung ausserordentlicher Budgetmittel muss gewählt werden, weil die bereits von der Motion der "Verständigungskommissionen" der eidg. Räte vom 22. Oktober 1993 geforderte Ausführungsgesetzgebung zur Erfüllung dieses Verfassungsauftrages in Form eines Sprachengesetzes nicht rechtzeitig vorliegen wird.
__________________________________
Die Kommission tagte am 16./17. November 2000 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Vreni Hubmann (SP/ZH)
Bern, 17.11.2000 Parlamentsdienste