Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates schliesst sich grösstenteils den Entscheiden des Ständerates an.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat den Entwurf zur Revision der strafrechtlichen Bestimmungen über den Schwangerschaftsabbruch geprüft (93.434; Pa.Iv. NR. Schwangerschaftsabbruch. Revision des StGB; Haering Binder) und ist dabei weitgehend den Beschlüssen des Ständerates vom 21. September gefolgt: Mit 14 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen sprach sie sich für die Variante aus, wonach der Schwangerschaftsabbruch straflos ist, wenn er innerhalb von zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode auf Verlangen der schwangeren Frau durch eine/n zur Berufsausübung zugelassene/n Arzt/Ärztin vorgenommen wird, wobei diese/r vorher mit der Frau ein eingehendes Gespräch zu führen und sie zu beraten hat. Die Kommission verzichtet auf die Bestimmung, wonach die schwangere Frau sich in solchen Fällen auf eine Notlage zu berufen hat. Eine Minderheit der Kommission beantragt, dass ein innerhalb von zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode vorgenommenener Schwangerschaftsabbruch nur straflos ist, wenn die Frau zuvor eine staatlich anerkannte Beratungsstelle konsultiert hat.

Die Kommission beantragt, die vom Ständerat eingeführte Bestimmung zu streichen, wonach die Kantone die Kliniken bezeichnen, in denen eine Schwangerschaft abgebrochen werden kann.

Der Nationalrat wird sich am 7. Dezember zu diesen Bestimmungen aussprechen.

Die Kommission für Rechtsfragen hat am 20. und 21. November 2000 unter dem Vorsitz von Nationalrat J. Alexander Baumann (SVP, TG) und teils im Beisein von Bundesrätin Ruth Metzler in Bern getagt.

Über die drei weiteren Sitzungstraktanden wird morgen informiert.

Bern, 21.11.2000    Parlamentsdienste