Die SGK hat nach einer ersten, grundsätzlichen Beratung über die 1. BVG-Revision eine Subkommission eingesetzt, um zusätzliche Grundlagen zu erarbeiten. Zusätzlich zu den Vorschlägen des Bundesrates soll auch nach Lösungen für ein Obligatorium für Teilzeitarbeitende und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit tiefem Einkommen sowie für eine bessere Transparenz bei den Vorsorgeeinrichtungen gesucht werden. Die Kommission will ebenfalls Nationalbankgold für die Finanzierung der AHV einsetzen.

Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat nach der 1. Lesung zur 11. AHV-Revision (00.014n) mit der Detailberatung zur 1. BVG-Revision (00.027n) begonnen. Angesichts der Komplexität der zum Teil auch sehr technischen Materie konzentrierte sie sich in einem ersten Schritt auf eine grundsätzliche Erörterung der zentralen Themen, um der für die weitere Vertiefung eingesetzten Subkommission einen Rahmen für ihre Arbeiten zu stecken. Zu diesen Themen gehören neben dem bundesrätlichen Vorschlag für die Senkung des Umwandlungssatzes bei gleichzeitiger Erhöhung der Altersgutschriften, als Reaktion auf die steigende Lebenserwartung, vor allem die Teilzeitarbeitenden, ArbeitnehmerInnen mit verschiedenen Arbeitgebern und die kleinen Einkommen, welche in der Zweiten Säule heute gar nicht oder nur schwach versichert sind. In diesem Zusammenhang werden Lösungen im Rahmen einer Ausweitung der obligatorischen Versicherung geprüft. Damit nimmt die SGK auch das Anliegen der Parlamentarischen Initiative "Teilzeitbeschäftigung, Koordinationsabzug" (Zapfl, 97.414 n), auf. Zusätzliche Themen, die die Subkommission vertieft angehen wird, sind die Transparenz der Vorsorgeeinrichtungen (z.B. in Bezug auf Reserven oder Gewinne der Sammelstiftungen) und die Stellung der Behinderten in der beruflichen Vorsorge. Geplant ist, dass die Kommission erste Vorschläge der Subkommission am 5./6. April 2001 beraten kann.

Im Weiteren hat die Kommission im Rahmen der 11. AHV-Revision (00.014n) eine intensive Diskussion über die Verwendung eines erheblichen Teils der nicht benötigten Währungsreserven der Nationalbank (Nationalbankgold) zur Finanzierung der AHV geführt. Da die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) im Moment über ein Gesamtkonzept zur Verwendung dieses Nationalbankgoldes berät, hat die SGK einen Entscheid zu diesem Thema auf die nächste Sitzung vertagt. An dieser Sitzung vom 22./23. Februar 2001 wird sie darüber hinaus ein Hearing über die Verwendung des Reingewinns der Nationalbank zugunsten der AHV führen und mit der 2. Lesung zur 11. AHV-Revision beginnen.

Die Sitzung fand am 25./26. Januar 2001 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Rosmarie Dormann (CVP, LU) und in Anwesenheit von Bundesrätin Ruth Dreifuss statt.

Bern, 29.01.2001    Parlamentsdienste