Die Neat-Aufsichtsdelegation nimmt die begleitende und nachträgliche parlamentarische Oberaufsicht über die Verwirklichung der Neuen Alpentransversale wahr. Sie prüft insbesondere die Einhaltung der Kosten und Termine, der Kredite und vom Bund bestellten Leistungen sowie der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Dazu verfügt sie über die gleichen weitreichenden Rechte wie die Geschäftsprüfungskommissionen und die Finanzdelegation.
Über ihre Feststellungen orientiert die Neat-Aufsichtsdelegation die Finanzkommissionen, die Geschäftsprüfungskommissionen und die Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen jährlich in einem Tätigkeitsbericht, der veröffentlicht wird. Dieser kann zusammen mit dem Tätigkeitsbericht 1999 unter der Internet-Adresse www.parlament.ch/D/Veroeffentlichungen/Delegationsberichte/Delegationsberichte.htm im Wortlaut nachgelesen werden.
Kosten und Termine
Die mutmasslichen Endkosten der beiden wichtigsten Neat-Werke - inklusive Teuerung - werden sich aus heutiger Sicht auf rund 7'810 Millionen Franken für die Gotthard-Achse und auf rund 3'260 Millionen Franken für die Lötschberg-Achse belaufen:
| in Millionen CHF, gerundet | Achse Lötschberg | Achse Gotthard | Total |
| Kostenbezugsbasis gemäss neuem Neat-Gesamtkredit | 2'755 | 6'610 | 9'365 |
| + projektbedingte Mehrkosten | 145 | 340 | 485 |
| + teuerungsbedingte Zusatzkosten (geschätzt) | 360 | 860 | 1'220 |
| Mutmassliche Endkosten | 3'260 | 7'810 | 11'070 |
in Millionen Franken, gerundet, Stand 30. Juni 2000 (Standbericht Nr. 9)
Die Neat-Aufsichtsdelegation ist über die sich abzeichnenden projektbedingten Mehrkosten von rund 485 Mio. Franken in einem frühen Stadium der Bauarbeiten beunruhigt. Diese entsprechen bereits rund einem Drittel der Reserven im Neat-Gesamtkredit. Sie sind insbesondere auf höhere Sicherheitsstandards beim Tunnel- und Rettungssystem, die Lösung hydrologischer Fragen und Verzögerungen in der Planung zurückzuführen.
Weitere finanziell gewichtige Entscheide in Bezug auf die Anschlüsse an die Stammlinien in Frutigen (mögliche Mehrkosten von mindestens 70 bis 80 Mio. Franken) und das Tunnelsystem beim Monte Ceneri (mögliche Mehrkosten von rund 300 Mio. Franken) stehen kurz bevor. Zudem sind die Folgen der Verzögerungen im Kanton Uri noch nicht genau bezifferbar. Schliesslich wird die Durchquerung der geologisch schwierigen Abschnitte erst zu einem späteren Zeitpunkt Klarheit über einen Rückgriff auf die Reserven bringen.
Die Neat-Aufsichtsdelegation erwartet vom Bundesrat und den zuständigen Stellen mit Nachdruck, dass die Suche nach Kompensationsmöglichkeiten laufend weitergeführt, das Verfahren für die Genehmigung von Projektänderungen strikte eingehalten und auch eine Anpassung der vom Bund vorgegebenen Standards in die Überlegungen miteinbezogen wird.
Die Neat-Aufsichtsdelegation schätzt die seit 1991 aufgelaufenen teuerungsbedingten Zusatzkosten auf rund 1,2 Mrd. Franken. Die aufgelaufene Teuerung zwischen den Kostenvoranschlägen (1991) und den bisher erfolgten Vergaben (bis Ende 2000) auf den beiden Neat-Achsen bewegen sich um die 13 Prozent. Mit durchschnittlich rund 1,5 Prozent pro Jahr liegt dies im Rahmen der entsprechenden Teuerungsannahmen im Fonds für Eisenbahngrossprojekte (2 Prozent pro Jahr). Die Neat-Aufsichtsdelegation verfolgt die Entwicklung der marktbedingten Teuerung bei der Vergabe der grossen Lose am Gotthard mit grosser Aufmerksamkeit weiter. Für den Fall, dass bei der Vergabe von Neat-Losen massive Kostenüberschreitungen auftreten sollen, hat die Neat-Aufsichtsdelegation Leitlinien für ihre politische Oberaufsicht verabschiedet.
Klarheit über den wirklichen Teuerungsverlauf wird erst die Ablösung des - für den Bau der Neat ungenügenden - Zürcher Index für Wohnbauten (ZIW) durch einen neuen Index für den Untertagbau bringen. Die Neat-Aufsichtsdelegation hat den Evaluationsprozess der Verwaltung eng begleitet. Der neue Index soll in der ersten Hälfte 2001 operabel sein und die Teuerung im Tunnelbau aufgrund der Differenz zwischen den Kostenvoranschlägen und den marktbedingten Vergabepreisen der Werkverträge erfassen. Für die Neat-Aufsichtsdelegation ist entscheidend, dass damit eine klare und für die politische Arbeit der Aufsichtsbehörden wesentliche Trennung der Mehrkosten aufgrund von Projektänderungen (Mengenänderungen) und dem teuerungsbedingten Mehraufwand aufgrund von echten Preisänderungen ermöglicht wird.
Von Bedeutung für das Parlament ist die notwendige Anpassung des Neat-Gesamtkredits, der auf dem ZIW basiert. Gemäss Alpentransit-Finanzierungsbeschluss bewirtschaftet der Bundesrat den Gesamtkredit und erhöht ihn um die ausgewiesene Teuerung, die Mehrwertsteuer und die Bauzinsen. Sollte die nach dem neuen Teuerungsindex ermittelte Teuerung einen im Vergleich mit der allgemeinen Teuerung unerwartet hohen Betrag ausmachen, ist nach Ansicht der Neat-Aufsichtsdelegation ein Einbezug des Parlamentes in die Beschlussfassung zu prüfen.
Der Termin für die Inbetriebnahme der Lötschberg-Achse im Jahre 2006/2007 ist aus heutiger Sicht einhaltbar. Dies ist gesamtverkehrspolitisch gesehen um so bedeutsamer, als dass ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme die volle Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erhoben werden und damit gleichzeitig das Regelwerk der bilateralen Abkommen im Verkehrsbereich umfassend greifen kann. Am Gotthard ist aufgrund des Bereinigungsverfahrens über die Linienführung im Kanton Uri mit einer Verzögerung von mehr als einem Jahr und entsprechenden Mehrkosten zu rechnen. Die Prüfung von Beschleunigungsmassnahmen - unter anderem der Bau eines zweiten Schachtes in Sedrun - ist im Gang.
Neat-Anschlüsse
Die Frage der Sicherung der Neat-Zufahrtstrecken aus den Nachbarstaaten ist in den Grundzügen geregelt. Die Verbindungen zwischen den Neat-Perimetern innerhalb der Schweiz sind zum Teil noch nicht raumplanerisch gesichert.
In Bezug auf die Linienführung der Neat im Kanton Uri legt die Neat-Aufsichtsdelegation gegenüber den verantwortlichen Stellen des Bundes grossen Wert darauf, dass aus den Erfahrungen im Kanton Uri für ähnliche Entscheide die erforderlichen Erkenntnisse gezogen werden. Zusammen mit einer Delegation der Urner Regierung sowie Vertretern des Bundes und der ATG besichtigte sie die umstrittenen Bereiche beim geplanten Nordportal bei Erstfeld, beim künftigen Zusammenschluss mit der bestehenden Stammlinie und bei der vorgesehenen Fortsetzung im Raum Altdorf/Flüelen. Der substanzielle Gedankenaustausch unter Einbezug von Vertretern der im Kanton Uri breit abgestützten "Allianz für eine Neat im Berg" liess die Bereitschaft der Beteiligten erkennen, sich - trotz zum Teil unterschiedlicher Standpunkte - gemeinsam im Rahmen des Begleitgremiums um die gesamtheitliche Lösung der komplexen Fragen zu bemühen.
Bei der Planung des terminkritischen Anschlusses an die Stammlinie im Raum Frutigen zeichnete sich im Jahr 2000 eine optimalere, jedoch bedeutend teurere Gesamtlösung ab. Unter Würdigung der Vorteile der Gesamtlösung und der breiten Akzeptanz in der lokalen Bevölkerung wies die Neat-Aufsichtsdelegation ebenso darauf hin, dass die übergeordneten Interessen - die Respektierung des Grundgedankens einer redimensionierten Neat, die zeitgerechte Erreichung des Verlagerungsziels im Jahre 2009 und der Vermeidung von Präjudizien für die anderen offenen Anschluss- und Ausbaufragen - eine grösstmögliche Einhaltung des Kostenrahmens und eine strikte Trennung des betrieblich Notwendigen vom Wünschbaren bedingten. Sie setzt sich dafür ein, dass Vorinvestitionen für einen allfälligen späteren Vollausbau im Rahmen der Minimalvariante nur insoweit verwirklicht werden, wie ein späterer Betrieb auf der Lötschberg-Achse dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Ceneri-Basistunnel
In Bezug auf den Ceneri-Basistunnel wird von den zuständigen Stellen in verschiedenen Studien abgeklärt, welches Tunnelsystem die beste Sicherheit bietet, wie der Termin für die Eröffnung (2016) demjenigen des Gotthard-Basistunnels (frühestens 2012) angeglichen werden kann und wie die Nutzung der bestehenden Stammlinie in Zukunft aussehen soll. Die Neat-Aufsichtsdelegation wird den bevorstehenden Bundesratsentscheid entsprechend den Kriterien, die bei der Bewertung des Zimmerberg-Basistunnels angewandt wurden, behandeln.
Arbeitsbedingungen auf den Neat-Baustellen
Für die Neat-Aufsichtsdelegation ist die strikte Einhaltung aller gesetzlichen und gesamtarbeitsvertraglichen Arbeitsbestimmungen, welche den Unternehmungen zu Recht einige Flexibilität bei den Arbeitszeitmodellen ermöglichen, ein zentrales Anliegen. Die Neat-Baustellen könnten zu einem Prüfstein für die bilateralen Verträge und die Nützlichkeit der flankierenden Massnahmen werden. Mit Nachdruck unterstützt sie die Bemühungen, die Aufsicht über den Vollzug der genannten Bestimmungen auf allen Stufen noch besser wahrzunehmen, um Verstösse besser zu verhindern. Sie fordert eine weitere Verstärkung der Koordination zwischen den Beteiligten aller Stufen, namentlich eine Kapazitätssteigerung bei den kantonalen Vollzugsbehörden im Bereich des Arbeits- und Ausländerrechts.
Sie hat den Bundesrat mit Nachdruck eingeladen, dafür besorgt zu sein, dass für alle am Bau der Neat beteiligten Kräfte ein genügender und hinsichtlich Versicherungsstandard vergleichbarer Schutz nachgewiesen und garantiert wird. Sie ist der Überzeugung, dass mit einem effektiven Vollzug der bestehenden Rechtsnormen und einer vermehrten Sensibilisierung der zuständigen Stellen das Ziel erreicht werden kann.
Sicherheit der Neat
Für die Neat-Aufsichtsdelegation kommt den für die Neat vorgegebenen Sicherheitsstandards für Eisenbahntunnels eine zentrale Bedeutung zu. Im Falle von zu erwartenden Mehrkosten und Abklärungen zu möglichen Anpassungen bei den Standards dürfen an den europaweit anerkannten Sicherheitsanforderungen keine Abstriche vorgenommen werden.
Controlling und Informatik bei den Erstellergesellschaften
Im Jahre 1999 berichtete die Neat-Aufsichtsdelegation über fehlerhafte und unvollständige Daten zu den Vergabewerten in den Standberichten. Sie stellt fest, dass die Informatiklösungen der Erstellergesellschaften für den Datentransfer noch immer nicht voll funktionsfähig sind. Die Ersteller garantierten, dass die Datentransfers zum Bundesamt für Verkehr bis Ende des Berichtsjahrs funktionieren und die vollständigen und korrekten Daten für die Erstellung des Standberichts über das 1. Semester 2001 verfügbar sein werden. Die Neat-Aufsichtsdelegation wird sich im Frühjahr 2001 vor Ort begeben, um sich die volle Funktionsfähigkeit der Informatikmittel bei der AlpTransit Gotthard AG bestätigen zu lassen.
Weitere Geschäfte
Für die Neat-Aufsichtsdelegation war ihr zweites Tätigkeitsjahr von einer zunehmenden Dynamik auf allen Ebenen gekennzeichnet. Entsprechend den Fortschritten bei den Planungs- und Bauarbeiten ist sie mit allen zuständigen Aufsichts- und Vollzugsbehörden auf Bundes- und Kantonsstufe in direkten Kontakt getreten. Im Rahmen ihrer Oberaufsichtstätigkeit erhielt sie keine Kenntnis von schweren Verfehlungen oder gravierenden Mängeln, die eine unmittelbare Intervention erfordert hätten. Bei den untersuchten Risikopotenzialen und Schwachstellen, namentlich im Bereich des Vergabewesens und der Informatik bei den Erstellergesellschaften, konnte sie sich vergewissern, dass die notwendigen Verbesserungsmassnahmen in die Wege geleitet wurden.
Bern, 13.02.2001 Parlamentsdienste