Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) hat mit 17 zu 2 Stimmen eine Motion angenommen, welche den Bundesrat beauftragt, die gesetzgeberischen Massnahmen zu treffen, welche notwendig sind, um eine verbesserte Koordination der Sicherheitsorgane des Bundes sowie derjenigen zwischen Bund und Kantonen zu gewährleisten. Die Kommission hat im Rahmen der Prüfung der parlamentarischen Initiative Schlüer (00.448, Schaffung eines Sicherheitsdepartementes) festgestellt, dass das heutige Scherheitssystem schwere Mängel aufweist, die behoben werden müssen. Die Kommission sprach sich zwar gegen die Zusammenlegung von Polizei und Militär in einem einzigen Sicherheitsdepartement aus, wie dies die Initiative verlangt, ist aber der Meinung, dass die bisher vom Bundesrat getroffenen Massnahmen - die Schaffung eines Sicherheitsausschusses des Bundesrates und einer Lenkungsgruppe Sicherheit sowie die Ernennung eines Nachrichtenkoordinators - unzureichend sind. In den Augen der SiK-N schreitet das Projekt USIS, welches die System der inneren Sicherheit evaluieren soll, zu wenig rasch voran. Zudem hat sie den Eindruck, dass die Kompetenzfrage nicht klar geregelt ist.
Abgesehen davon, dass die Sicherheitsorgane des Bundes dringend besser koordiniert werden müssen, muss nach Auffassung der Kommission auch die Frage der Unterstellung gewisser Organe, insbesondere des Grenzwachtkorps, ohne Verzug überprüft werden. Die Kommission hat zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe beauftragt, bis Ende März einen Problemkatalog aufzustellen, der an einer der nächsten Sitzungen mit den betreffenden Departementsvorstehern diskutiert werden soll.
Ferner beantragt die Kommission mit 13 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, der Vorlage zur Straffung der Bundesgesetzgebung über Waffen, Kriegsmaterial und Sprengstoff (00.044) zuzustimmen, da diese Gesetzesrevision in ihren Augen dringend nötig ist. Sie soll gewisse administrative Entlastungen bringen, ohne dabei vom heutigen Kontrollniveau abzurücken; zudem sollen gewisse Doppelspurigkeiten beseitigt werden. Die Kommission beantragt zwei Änderungen gegenüber der Vorlage des Ständerats. Beide betreffen das Waffengesetz (WG): Zum einen beantragt sie mit knapper Mehrheit (Stichentscheid des Präsidenten), eine neue Bestimmung einzuführen, welche den Erwerb, das Tragen, die Vermittlung und die Einfuhr von Waffenimitationen verbietet; zum andern soll Personen, die ein Verbrechen begangen haben (also nicht nur Wiederholungstätern, wie die heutige Bestimmung es vorsieht) kein Waffenerwerbsschein ausgestellt werden dürfen.
Abgelehnt hat die Kommission hingegen eine Reihe von Anträgen, in denen verlangt wurde, im WG Bestimmungen einzufügen, welche im Parlament im Rahmen von parlamentarischen Vorstössen bereits diskutiert und angenommen worden sind (betreffend Soft Air Guns, Waffenhandel unter Privaten, Erbgang, Kampfhunde u.a.m.). Die Kommission ist ungeachtet des Inhalts dieser Anträge der Meinung, dass diese bei der nächsten, auf Ende Jahr vorgesehenen WG-Revision behandelt werden sollten. Sie hat zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe beauftragt, die Konturen der nächsten Revision zu umreissen.
Schliesslich wurde die Kommission über die Rüstungsplanung, über Kleinwaffen sowie über die humanitäre Minenräumung orientiert.
Die Kommission hat am 12. und 13. Februar 2001 unter der Leitung von Nationalrat Boris Banga (SP, SO) in Bern getagt.
Bern, 13.02.2001 Parlamentsdienste