An ihrer letzten Sitzung hörte die Kommission Vertreter des Kantons Genf zur Begründung der von ihrer Regierung am 19. September 2000 eingereichten Standesinitiative. Bahnverbindung Genf-Annemassse (00.317) an. Nach verschiedenen Abklärungen auf die heutige Sitzung überwies sie einstimmig eine Motion, die den Bundesrat beauftragt, der Bundesversammlung eine Botschaft mit Antrag und Begründung zu unterbreiten, damit er seine Verpflichtung aus dem Vertrag vom 7. Mai 1912 zu einer Bahnverbindung zwischen dem Bahnhof Cornavin und der Landesgrenze bei Annemasse erfüllen kann (Bundesgesetz betreffend die Ausdehnung des Netzes der Bundesbahnen auf Genfer Gebiet vom 10. Juli 1912 (SR 742.32). Der Kanton Genf würde dabei ein Drittel der Kosten für die Verbindung von La Praille zur Landesgrenze bei Annemasse übernehmen und der Eidgenossenschaft die Verbindung von Eaux-Vives zur Landesgrenze bei Annemasse abtreten. Da der Bundesrat mit der Motion zum Handel aufgefordert wird, gab die Kommission der Standesinitiative einstimmig keine Folge. Das Geschäft kann anlässlich der Frühjahrssession im Ständerat beraten werden.
Weiter behandelte die Kommission drei Motionen des Nationalrates, die in der Frühjahrssession in Ständerat beraten werden. Eine erste Motion Motorwagen. Erhöhung der Nutzlast (99.3236) beantragt sie, mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, zu überweisen. Der Vorstoss verlangt vom Bundesrat, dass für Bergstrecken mit grosser Steigung die Anforderungen betreffend die Nutzleistung für Motorwagen wieder auf 10 PS pro Tonne erhöht werden. Die Motion weist in ihrer Begründung darauf hin, dass der Bundesrat die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (SR 741.41) so geändert habe, dass die Motorisierung eines 40-Tonnen-Lastwagens von 400 auf 272 PS und eines "28-Tönners" von 280 auf 190 PS reduziert werde, was zu einer Untermotorisierung der Lastwagen führe und damit Staus und gefährliche Überholmanöver auslöse sowie zu einem vermehrten Schadstoffausstoss führe. Der Bundesrat schrieb in seiner Stellungnahme, dass das aufgeworfene Problem erkannt sei und dass der Bundesrat im Sinne einer flankierenden Massnahme zum Landverkehrsabkommen auf diesen Streckenabschnitten aus Sicherheitsgründen eine Mindestgeschwindigkeit für Lastwagen erlassen werde. Die Verwaltung führte jedoch heute vor der Kommission aus, dass der Weg über Mindestgeschwindigkeiten nicht gangbar sei, dass der Bundesrat aber den Handlungsbedarf sehe und nach anderen Lösungen suche. Die Sicht, dass das Ziel erkannt ist, der Weg aber noch gesucht wird, bewog auch die Kommission den Vorstoss als Motion zu überweisen.
Die Motion. Sechsspuriger Ausbau der A1/A2 zwischen Härkingen und Wiggertal (98.3365) fordert, den gemeinsamen Abschnitt der A1 und A2 zwischen den Dreiecken Härkingen und Wiggertal durchgehend auf 6 Spuren auszubauen. Mit der Planung und dem Bau soll umgehend begonnen werden. Die Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes darf dadurch nicht verzögert werden. Die KVF beantragt, mit Blick auf den Planungsauftrag, den Vorstoss als erfüllt abzulehnen, da das zuständige Departement anlässlich der Beratung der Parlamentarischen Initiative Reimann. Autobahn A1. Teilausbau auf sechs Spuren (98.417) dem Kanton Solothurn den Auftrag zur Planung der Sanierung respektive des Ausbaus auf 6 Spuren der N1 im Abschnitt Härkingen - Wiggertal bereits erteilt hat. Hingegen will die Kommission die Aufforderung zum Bau als Postulat überweisen. Beide Entscheide wurden einstimmig gefasst.
Einstimmig überwies die Kommission die Motion. Elektronische Massenwerbesendungen. "Spamming" (00.3393). Die Motion des Nationalrates fordert den Bundesrat auf, für wirkungsvolle Massnahmen zum Schutz vor unverlangten elektronischen Massenwerbesendungen und den damit verbundenen Belästigungen, Persönlichkeitsverletzungen, Kosten und Gefahren für die Benutzer und die Betreiber der Systeme des Internets und anderer Fernmeldesysteme zu sorgen. Der Bundesrat erklärte sich bereit, die Motion entgegenzunehmen, der Nationalrat stimmte ihr am 6. Oktober 2000 diskussionslos zu. Auch die KVF ist der Ansicht, dass gegen diese Massensendungen möglichst schnell und wirksam vorgegangen werden soll und beantragt ihrem Rat einstimmig die Überweisung des Vorstosses.
Sodann liess sich die Kommission über den Stand der Arbeiten Bahn 2000 1. und 2. Etappe informieren und verabschiedete einstimmig eine Empfehlung zu Handen ihres Rates. Der Bundesrat wird darin eingeladen, von der SBB AG zu verlangen, alle Projektteile von Bahn 2000 1. Etappe unverzüglich zu realisieren, auch die Jurasüdfusslinie, sodass alle Kantone von Genf bis Zürich (Waadt, Neuenburg, Solothurn, Aargau, ebenso Jura und die beiden Basel) direkt an die durchgehenden Verbindungen angeschlossen werden, eventuell mit einer Übergangsordnung.
Schliesslich diskutierte die Kommission mit dem Präsidenten der ComCom und dem Direktor des BAKOM den Verlauf der UMTS-Auktion. Die eintägige Sitzung fand in Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Hess (OW/FDP) statt.
Bern, 16.02.2001 Parlamentsdienste