Die nationalrätliche SGK empfiehlt dem Nationalrat mit 18 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung der Parlamentarischen Initiative Jaqueline Fehr "Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze" (00.403 n) Folge zu geben. Während 10 Jahren soll der Bund die Gemeinden bei der Errichtung von familienergänzenden Betreuungsplätzen (Krippen, Horte, Tagesfamilien, Tagesschulen) mit maximal 100 Millionen Franken jährlich unterstützen. Die Unterstützung der einzelnen Einrichtungen ist dabei auf zwei Jahre und auf maximal einen Drittel der Betriebskosten beschränkt. Die Kommission ist der Auffassung, dass das Fehlen eines ausreichenden Angebotes derartiger Betreuungsplätze eines der Haupthindernisse für die Frauen ist, sich qualifiziert in der Berufswelt integrieren, da bleiben und somit die Familie mit einem Beruf vereinbaren zu können. Zusätzliches Argument ist heute auch der in vielen Branchen ausgetrocknete Arbeitsmarkt. Mit 100 Millionen Franken könnten jährlich rund 12'000 Krippenplätze zu einem Drittel finanziert werden.
Mit 11 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung empfiehlt die SGK-NR ihrem Rat ebenfalls den zwei Parlamentarischen Initiativen Jaqueline Fehr und Meier Schatz "Ergänzungsleistungen für Familien. Tessiner Modell" (00.436 n und 00.437 n) Folge zu geben. Es sollen damit gesetzliche Grundlagen auf eidgenössischer Ebene geschaffen werden, um neu Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien mit Kindern von 0 bis 14 Jahren einzuführen. Liegt das Familieneinkommen trotzdem noch unter dem Existenzminimum, soll zusätzlich eine Kleinkinderzulage für Haushalte mit Kindern bis zum dritten vollendeten Lebensjahr ausgerichtet werden. Die Initiative Fehr will zusätzlich eine Verknüpfung mit dem jeweiligen Angebot an familienergänzenden Betreuungsplätzen (Anreizmodell).
Alle drei Initiativen sollen in Lugano behandelt werden.
Obwohl vom Ständerat noch nicht behandelt, hat sich Kommission aus dringlichen Gründen mit einem dringlichen Bundesgesetz zur Weiterversicherung von Arbeitnehmerinnen in der beruflichen Vorsorge" (01.400 s), einer Kommissionsinitiative der SGK-SR, befasst und dieses mit 22 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung vorsorglich zur Annahme empfohlen. Das Gesetz soll rückwirkend auf den 1.1.2001 in Kraft gesetzt werden, ist auf Ende 2004 befristet und gilt längstens bis zur Inkraftsetzung der 1. BVG-Revision. Es soll verhindern, dass Frauen wegen des seit dem 1.1.2001 geltenden unterschiedlichen Rentenalters für Frauen in der AHV (63 Jahre) und im BVG (62 Jahre) in der beruflichen Vorsorge diskriminiert werden. Die Frauen sollen die Möglichkeit erhalten, sich uneingeschränkt auch im 63. Altersjahr im Rahmen des BVG zu versichern. Das Gesetz soll noch in der Frühjahrssession in Lugano in die Schlussabstimmung kommen.
Die SGK hat die Beratungen zur 11. AHV-Revision (00.014 n) fortgesetzt und zuerst ein Hearing mit Vertretern der Schweizerischen Nationalbank, der Finanzdirektorenkonferenz und der Eidgenössischen Finanzverwaltung zu einem Antrag durchgeführt, der verlangt, dass der Teil des jährlichen Reingewinns der Nationalbank, der 1,5 Milliarden Franken übersteigt, in den AHV-Ausgleichsfonds fliesst. Mit 13 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Kommission es abgelehnt, den heute geltenden Verteilschlüssel zu ändern, wonach ein Drittel des Reingewinns dem Bund und zwei Drittel den Kantonen zustehen.
Bei der Frage der Verwendung der nicht mehr benötigten Währungsreserven der Schweizerischen Nationalbank (Nationalbankgold) hat die SGK-NR insbesondere auch aus verfahrenstechnischen Gründen oppositionslos einem Antrag zugestimmt, der in Artikel 102 AHVG zwar Erträge aus diesen Währungsreserven für die Finanzierung der AHV vorsieht, aber den Vorbehalt anderweitiger Zweckbindungen für diese Erträge in der Verfassung oder im Gesetz macht. Damit ist der Weg für die WAK-SR frei, einen Vorschlag für die Verwendung dieser Währungsreserven zu machen, ohne dass die SGK-NR gleichzeitig zum gleichen Thema legiferiert.. Die Kommission will die zweite Lesung zur 11. AHV-Revision an ihrer Sitzung am 5./6. April 2001 abschliessen, damit das Geschäft in der Sondersession vom 7.-9. Mai 2001 beraten werden kann.
Schliesslich hat die Kommission noch zu einer Petition. Aidskampagne des BAG (00.17) Stellung genommen, welche mit rund 21'000 Unterschriften eingereicht worden ist. Die Petition, die aus dem Umfeld der EDU stammt, kritisiert, dass die Kampagne des BAG zu einseitig sei und auch Werte wie die Familie, Verbindlichkeit und Treue als wirksamer Schutz vor Ansteckung durch Aids kommunizieren müsse. Die SGK empfiehlt, die Petition dem Bundesrat zur Kenntnis ohne weitere Folge zu unterbreiten.
Die Sitzung fand am 22./23. Februar 2001 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Rosmarie Dormann (CVP, LU) und in Anwesenheit von Bundesrätin Ruth Dreifuss statt. Am Hearing haben teilgenommen die Herren Hans Lauri, Präsident der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren, Georg Rich, Direktor der Schweizerischen Nationalbank sowie Peter Siegenthaler, Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung.
Bern, 26.02.2001 Parlamentsdienste