Die Kommissionen liessen sich in die Hauptaufgaben der UNO einführen. Sie befassten sich insbesondere mit den Tätigkeiten der UNO im Bereich Frieden und Sicherheit und auf den Gebieten Wirtschaft, Entwicklung, Humanitäres und Menschenrechte. Schliesslich standen die Themen auf der Tagesordnung, die die innenpolitischen Diskussionen vor der Volksabstimmung über den UNO-Beitritt prägen werden: Die Neutralität, die Kosten und die innenpolitische Willensbildung im Fall eines Beitritts. Die Anhörungen werden es dem Parlament ermöglichen, seine Diskussionen gestützt auf die nötige Sachkenntnis durchzuführen.
Die Rednerliste wurde angeführt von Frau Louise Fréchette, der Stellvertreterin von UNO-Generalsekretär Kofi Annan. Sie betonte, dass die Schweiz in der UNO willkommen wäre, dass aber der Entscheid darüber nur beim Schweizer Volk liegen kann.
Die Refenten haben die Stärken und Schwächen der Uno schonungslos und ohne Schönfärbrei dargelegt und gesamthaft eine positive Bilanz gezogen. Sie betonten, dass die UNO das einzige Forum sei, wo weltweit und grenzüberschreitend die existentiellen Probleme im Bereiche der Sicherheit, der Menschenrechte, der Umwelt und der Entwicklung etc. angegangen werden. Auch wenn die UNO ein Spiegel unsere Welt sei und nicht "das Paradies auf Erden" errichten könne, trage sie insbesondere auch in zahlreichen Konfliktgebieten massgeblich zur Eindämmung und Stabilisierung der Situation bei. Seit die Welt nicht mehr in ein östliches und ein westliches Lager aufgeteilt sei, habe die UNO hier auch an Bedeutung zugenommen.
In der Diskussion wurde auch das Problem der Tabu und Schonzonen, von welchen die Weltmächt wegen ihres Vetorechts im Sicherheitsrat profitieren (Stichworte Tibet und Tschetschenien), thematisiert. Dieser Mangel dürfe aber nicht ein Hindernis für eine Mitwirkung bei der Eindämmung, Lösung und Verhinderung von Krisen sein, was sie, wie oben erwähnt in zahlreichen anderen Konflikten ergfolgreich tue.
Nicht unerwartet war die Neutralität der Schweiz ein zentrales Thema der Diskussionen. Mit dem Golfkrieg ist eine Wende eingetreten, als die Koalition der Alliierten auf Beschluss des UNO-Sicherheitsrates die Befreiung von Kuwait herbeiführte. In diesem Falle habe es sich nicht mehr um einen Krieg im herkömmlichen völkerrechtsrelevanten Sinne, sondern um eine vom UNO-Sicherheitsrat beschlossene Aktion gehandelt, wo die UNO nicht als Kriegspartei, sondern als Organ der internationalen Rechtsetzung aufgetreten sei. Die Experten vertraten daher die heute international massgebende Meinung, dass es in einem solchen Fall keine rechtlichen und politischen Gründe mehr für ein Abseitsstehen gebe.
Eines der Hauptargumente gegen einen UNO-Beitritt in 1986 war die Ineffizienz. Die Experten haben deutlich dargelegt, dass aufgrund verschiedener Massnahmen die Effizienz der UNO in den letzten Jahren deutlich gesteigert werden konnte.
Bezüglich der Frage der innerstaatlichen Willensbildung der Schweiz im Falle eines Beitritts zur UNO kam klar zum Ausdruck, dass die schon heute im aussenpolitischen Bereich zwischen Regierung und Parlament bestehenden Konsultationsmechanismen diesbezüglich noch ausgebaut werden müssten.
Sollte die Schweiz der UNO beitreten, würden zusätzliche jährliche Ausgaben von 39 Mio US Dollars anfallen, davon 7 an das reguläre Budget und 26 an das Budget der friedenserhaltenden Operationen. Bereits jetzt unterstützt die Schweiz die Aktivitäten verschiedener UNO-Organe mit mehr als 200 Mio Franken jährlich, das gesamte UNO-System inklusive Spezialorganisationen sogar mit etwa 470 Mio.
Bern, 05.04.2001 Parlamentsdienste