Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrates empfiehlt ihrem Rat, den Bundesbeschluss über gefährliche Chemikalien und Pestizide im internationalen Handel zur Annahme.

Die UREK-N hat die PIC-Rotterdam-Konvention (00.085) beraten und beantragt, diese ihrem Rat mit 16 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zur Annahme. Am 11. September 1998 unterzeichnete die Schweiz in Rotterdam mit rund 60 Staaten und den Europäischen Gemeinschaften die Konvention über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (engl. Prior Informed Consent, PIC) für gefährliche Chemikalien und Pestizide im internationalen Handel. Die Vertragsparteien werden verpflichtet, andere Vertragsparteien über den Erlass von Verboten und strengen Beschränkungen der Anwendung von Chemikalien zu informieren und Exporte derart geregelter Stoffe dem Empfängerland zu melden. Das Abkommen wird helfen, Umwelt- und Gesundheitsrisiken, die durch bestimmte gefährliche Chemikalien entstehen können, zu begrenzen. Es wird besonders Anwender in Landwirtschaft und Industrie sowie Verbraucher in Entwicklungsländern schützen und die Gefahren für die Umwelt begrenzen. Weil die Schweiz seit mehreren Jahren bereits ein freiwilliges PIC-Verfahren durchführt, das auf früheren Richtlinien der FAO und des Umweltprogramms der Vereinten Nationen beruht, werden sich nur geringfügige Auswirkungen ergeben. Die Schweiz bekundet aber mit der Ratifikation ihr Engagement in internationalen Angelegenheiten.

Auf Einladung der Suisse Eole (Vereinigung zur Förderung der Windenergie in der Schweiz) und deren Präsidenten, Nationalrat Walter Schmied, führte die UREK-N bei Sturmwetter und Schneefall eine Besichtigung der Windkraftwerke auf dem Mont-Crosin durch. Die anschliessende Orientierung durch Vertreter der Juvent SA ,( einer Tochterfirma der BKW), der Suisse Eole und des BFE stellte die Bedeutung der Windkraft in der Schweiz ins richtige Licht dar. Verglichen mit europäischen Küstengebieten bläst in der kontinentalen Schweiz zwar zu wenig Wind, um ebenso grosse wesentlich grössere Mengen Strom aus Wind erzeugen zu können. Immerhin können mit dieser Anlage rund 1000 Haushalte mit Strom versorgt werden. Gewiss sind mit 14 Anlagen noch nicht alle optimalen Standorte belegt, sie würden aber zusammen kaum mehr als 3% der Gesamtproduktion an Strom ergeben. Die Abklärungen haben ergeben, dass bis zu maximal 3 % der Gesamtproduktion an Strom aus Windenergieanlagen gewonnen werden können. Die Vorteile der Produktion von Windenergie in der Schweiz liegen deshalb vielmehr in der für die Schweizer Industrie interessanten Technologie. Weltweit erfahren die Windkraftanlagen gegenwärtig ein starkes Wachstum. Die Schweiz ist mit eleganten, umweltverträglichen Anlagen dabei.

Die Motion des Ständerats 00.3494 Gewässerschutzgesetz. Ausnahmeregelung zur Erhaltung historischer Kleinstwasserkraftwerke (Hofmann) beantragt die UREK-N dem Rat, nicht zu überweisen. Es wird anerkannt, dass ein Störend ist der Widerspruch zwischen dem Gewässerschutz und der Denkmalpflege besteht. Der Kanton Zürich hat die Aumüli in Stallikon zwar unter Denkmalschutz gestellt, verweigert nun aber mit einer rigiden Restwasserregelung deren sinnvollen Erhalt. Eine generelle Änderung des Gewässerschutzgesetzes auf nationaler Ebene für dieses Einzelobjekt geht der UREK-N jedoch zu weit, würde dieses doch über 400 weitere Anlagen betreffen (die lediglich etwas mehr als 1% der Elektrizität erzeugen). Das Bundesgesetz soll generell abstrakte Probleme lösen. Die Motion geht von einem kantonalen Spezialfall aus., hier handelt es sich aber um einen kantonalzürcherischen Spezialfall. Dieser ist mit der geltenden Rechtsordnung lösbar. Die UREK-N beauftragt aber den Bundesrat mit einem Kommissionspostulat zu prüfen, ob spezielle Massnahmen für aus Sicht des Denkmalschutzes erhaltenswerte Anlagen erforderlich sind, damit diese weiterbetrieben werden können.

Die UREK-N liess sich schliesslich von Vertretern des Buwal über die Funktionsweise und die Stellung der Schweiz in der IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change, Zwischenstaatliche Sachverständigengruppe über Klimaänderungen) und der Stellung der Schweiz in dieser Organisation orientieren. Die IPCC hatte am 19. März 2001 den Dritten Sachstandsbericht vorgestellt, aus dem hervorgeht, dass die Klimaerwärmung nicht mehr zu leugnen ist, dass die Auswirkungen in unserer Umwelt bereits spürbar sind, dass die Entwicklung von der Höhe der Treibhausgasemissionen abhängt und dass die Klimaänderungen durch Massnahmen im Energiebereich beeinflusst werden können.

Die Kommission tagte am 9. und 10. April 2001 unter dem Vorsitz von Doris Stump (SP/AG) in Bern.

Bern, 11.04.2001    Parlamentsdienste