Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats hat die 3. Revision der Arbeitslosenversicherung verabschiedet und weitere Anhörungen zum Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) gemacht. Eine Motion gegen Leistungskürzungen der IV im Bereich der Suchtmitteltherapie soll als Postulat überwiesen werden.

Als erstes nahm die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats die Detailberatung des Entwurfs zu einem revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) (01.019 s) auf, auf den sie am 9. April 2001 einstimmig eingetreten war. Sie folgte in wesentlichen Teilen dem Bundesrat und nahm die Vorlage mit 5 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung an. Nicht einverstanden ist sie mit der vorgeschlagenen teilweisen Deplafonierung des beitragspflichtigen Lohns: Während der Bundesrat bei Einkommen zwischen 106 800 und 267 000 Franken einen Beitrag von 1 Lohnprozent vorsieht, spricht sich die Kommission mit 5 zu 4 Stimmen für eine Plafonierung der Beiträge bei 106 800 Franken aus. Dies führt zu geschätzten Mindereinnahmen der Arbeitslosenkassen von jährlich 135 Millionen Franken. Um das Konjunkturrisiko aufzufangen, soll der Bundesrat aber befugt sein, ohne Gesetzesänderung dieses Lohnprozent wieder einzuführen, wenn der Schuldenstand des Ausgleichsfonds Ende Jahr 2.5 Prozent der von der Beitragspflicht erfassten Lohnsumme erreicht. Die Kommission will dadurch in der Arbeitslosenversicherung wieder zum reinen Versicherungsprinzip zurückkehren, nachdem im Rahmen des Stabilisierungsprogramms vom 19. März 1999 eine Solidaritätskomponente auf hohen Löhnen eingeführt worden war. Weiter stimmte sie einem Antrag zu, der die freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers (Abgangsentschädigungen) soweit berücksichtigen will, als sie den vollen, nicht nur den halben, Höchstbetrag des versicherten Verdienstes übersteigen. Der vorgeschlagenen Verkürzung der Bezugsdauer von 520 auf grundsätzlich 400 Tage und der Verlängerung der Mindestbeitragszeit von sechs auf zwölf Monate stimmt die Kommission zu.

Weiter befasste sich die Kommission mit der Motion Gegen Leistungskürzungen der IV im Bereich der Suchttherapie (99.3382), die am 18. Juni 1999 im Nationalrat eingereicht worden war. Mit dem aufgrund eines Urteils des Versicherungsgerichts erfolgten Entscheid des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV), Betriebsbeiträge nur noch für die Betreuung Behinderter im Sinne des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) zu gewähren, wurden im Bereich der Suchttherapie wesentliche Beiträge des Bundes gestrichen. Dadurch waren viele stationäre Einrichtungen der Suchttherapie in akute finanzielle Schwierigkeiten geraten. Nach dem Neuen Finanzausgleich sollen die Kantone die Unterstützung solcher Einrichtungen übernehmen. Der Übergang zur kantonalen Subventionierung darf jedoch nicht zu abrupt erfolgen. Mit zwei Krediten in den Jahren 1999 und 2000 hat der Bund für eine Überbrückung gesorgt. Indem die Kommission die Motion als Postulat überweist, signalisiert sie ihre Bereitschaft, einen dritten, letzten Überbrückungskredit in diesem Bereich zu gewähren.

Im weiteren hat die Kommission die von der Mediengewerkschaft Comedia eingereichte Petition 00.24, Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, ohne Folge zur Kenntnis genommen. Die Petition forderte unter anderem eine unbeschränkte Dauer der Leistungszeit und Mindestleistungen der ALV von 3000 Franken im Monat.

Am zweiten Tag befasste sich die Kommission vor allem mit der Botschaft 00.094 s zur Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte" und zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen behinderter Menschen (Behindertengesetz, BehiG). Die am 14. Juni 1999 eingereichte Volksinitiative will auf Verfassungsebene das Recht von behinderten Menschen auf Zugang zu Bauten und auf Inanspruchnahme von Leistungen gewährleisten. Der Bundesrat lehnt diese Initiative ab und stellt ihr als indirekten Gegenentwurf das BehiG gegenüber. Die Kommission hörte einen Vertreter des Arbeitgeberverbandes sowie je einen Vertreter der Fachstelle für behindertengerechtes Bauen und der Fachstelle "Behinderte und öffentlicher Verkehr" an. Die Detailberatung wird sie an ihrer Sitzung vom 13./14. August 2001 durchführen.

Schliesslich liess sich die Kommission von Vertretern des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) über den Stand der Arbeiten im Bereich der Verordnungen zum neuen Heilmittelgesetz orientieren. Gemäss Artikel 47a (neu) GVG steht den Kommissionen ein Konsultationsrecht zu der Verordnungsgebung zu, wenn die Verordnungen in erheblichem Ausmass ausserhalb der Bundesverwaltung vollzogen werden.

Die Kommission tagte am 1./2. Mai 2001 in Bern unter dem Vorsitz von Christine Beerli (FDP/BE) und unter teilweiser Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin und Bundesrätin Ruth Dreifuss. Zum neuen BehiG wurden folgende Personen angehört: Dr. Hans Rudolf Schuppisser, Vizedirektor des Schweizerschen Arbeitgeberverbandes, Joe Manser, Leiter der Fachstelle für behindertengerechtes Bauen und Beat Schweingruber, Leiter der Fachestelle "Behinderte und öffentlicher Verkehr (BöV)".

Bern, 02.05.2001    Parlamentsdienste