Gemäss Artikel 47 bis a Abs. 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes sind die vom Bundesrat am 16. Mai unter Vorbehalt verabschiedeten Mandate den APK zur Konsultation unterbreitet worden.
Am 11. Juni hat sich zuerst die APK des Ständerates mit den Mandaten befasst. Sie hat die Vorschläge des Bundesrates zum globalen Ansatz des Verhandlungsprozesses und zum Inhalt der verschiedenen Mandate einstimmig gutgeheissen. Am 14. Juni hat auch die APK des Nationalrates ihr grünes Licht zu Handen des Bundesrates gegeben.
Der Bundesrat ist nun in der Lage, die definitiven Mandate in den zehn betroffenen Bereichen verabschieden zu können: Umwelt; Statistik; verarbeitete Landwirtschaftsprodukte; Bildung, Berufsbildung, Jugend; Medien; Ruhegehälter der in der Schweiz ansässigen pensionierten EU-Bediensteten; Liberalisierung der Dienstleistungen; Betrugsbekämpfung; Zinsbesteuerung; polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl, Migration (Schengen/Dublin).
Bern, 15.06.2001 Parlamentsdienste