Die Anforderungen an ein neues Rechnungsmodell des Bundes bildeten den Schwerpunkt der finanzpolitischen Tagung der Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte. Im Vordergrund steht eine transparente und bedürfnisgerechte Mittelzuteilung für die verschiedenen Aufgaben des Bundes.

Unter der Leitung des Präsidenten der Finanzkommission des Ständerates, Hansheiri Inderkum, Ständerat/UR, versammelten sich am 28./29. Juni 2001 die Finanzkommissionen von Ständerat und Nationalrat im Beisein von Bundesrat Kaspar Villiger in Altdorf.

Neuerungen im neuen Rechnungsmodell

Die geplanten Neuerungen betreffen eine Buchführung, welche jährlich Aufwand und Ertrag gegenüberstellt. Die Vermögenssituation und die finanziellen Risiken sollen umfassender dargestellt werden. Die Rechnung des Bundes soll konsolidiert dargestellt werden und auch die Verpflichtungen und Guthaben enthalten, die in Sonderrechnungen und Fonds geführt werden. Die Sach- und Finanzplanung sind besser aufeinander abzustimmen. Das neue Rechnungsmodell sollte auch den Anforderungen an eine wirkungsorientierte Verwaltungsführung genügen. Zudem muss die Finanzberichterstattung stufengerecht ausgestaltet werden.

Internationale Trends

Immer mehr OECD-Staaten gehen dazu über, dass öffentliche Rechnungswesen nach dem Grundsatz der Periodisierung oder Weiterverzehr und Wertzuwachs (accrual principle) zu führen. Das geltende Rechnungsmodell des Bundes stellt die Finanzvorfälle, die laufenden und investieren Ausgaben einerseits und die Einnahmen andererseits gegenüber (cash principle).

Erste Schlussfolgerungen

Die Mitglieder der Finanzkommissionen sehen einen Handlungsbedarf für eine neue Rechnungsdarstellung. Es besteht die Bereitschaft, den Voranschlag in der Spezifikation zu verwesentlichen. Eine Gewichtsverlagerung auf den Finanzplan erscheint erstrebenswert. Damit soll auch eine stärkere Verknüpfung der Sach- und Finanzpolitik einhergehen.

Leitfaden für eine Privatisierungsstrategie

Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der beiden Finanzkommissionen hatte am letztjährigen Finanzpolitischen Seminar den Auftrag erhalten, Anforderungen und Kriterien zu formulieren, welche bei Privatisierungen zu berücksichtigen sind. Die Finanzkommissionen haben von einem Entwurf eines Leitfadens Kenntnis genommen. Die Beratung des Leitfadens und die Beschlussfassung wird in den beiden Finanzkommissionen fortgesetzt.

Die Tagungsteilnehmer liessen sich überdies in Amsteg über den Stand der Bauarbeiten auf der Gotthardstrecke der Neat orientieren.

Bern, 29.06.2001    Parlamentsdienste