Ziel des neuen Berufsbildungsgesetzes (00.072) ist es, die duale Berufsbildung zu modernisieren und zu stärken. Neu werden bekanntlich auf Bundesebene alle Berufsbildungsbereiche ausserhalb der Hochschulstufe umfasst. - Die Vorlage des Bundesrates hat in der WBK im grossen und ganzen gute Noten erhalten. Kritik wurde in dem Sinne laut, der Gesetzesentwurf orientiere sich zu stark am Ist-Zustand, lasse zu wenig Spielraum für neue Entwicklungen und entspreche nur bedingt dem Wunsch nach einem eigentlichen Rahmengesetz. Das Konzept aus der Mitte der Kommission, das in der Maisitzung zur Diskussion stand, vermochte jedoch keine Mehrheit zu gewinnen und scheiterte am Stichentscheid des Präsidenten. Die Befürchtung, die Kommissionsberatung könnte aufgrund dieser knappen Ausgangslage ins Plenum getragen werden, stand hinter dem Versuch, während der Sommerpause noch einmal nach einer neuen Lösung zu suchen. Unter Mitwirkung der interessierten Kreise (u.a. der parlamentarischen Gruppe für Berufsbildung, des SGB und des SGV) wurde ein Kompromissvorschlag erarbeitet und von Kommissionsmitgliedern aus den vier Bundesratsparteien an der heutigen Sitzung eingebracht. Dieser Vorschlag wurde ohne Gegenstimmen, bei einer Enthaltung aufgenommen.
Das neue Grundkonzept betrifft die berufliche Grundausbildung; es will vermehrte Flexibilität und Durchlässigkeit ermöglichen und die berufliche Bildung generell aufwerten. Die berufliche Grundbildung wird als Gesamtheit betrachtet. Die im Entwurf des Bundesrates verwendeten Begriffe "Berufslehre", "berufspraktische Bildung" und "Bildungsgang in Berufsfachschulen" werden durch den einheitlichen Begriff "berufliche Grundbildung" ersetzt, die einzig durch die Zeitdauer (2, 3 oder 4 Jahre) und den Abschluss (eidg. Attest oder eidg. Fähigkeitszeugnis) definiert wird. Durch diese Vereinheitlichung soll auch jeder Anstrich einer Hierarchisierung zwischen den verschiedenen Ausbildungsgängen vermieden werden.
Die vorgenommenen Änderungen bedingen eine redaktionelle Überarbeitung des ganzen Gesetzesentwurfes. Die Kommission wird die Vorlage Ende Oktober verabschieden und anschliessend detailliert über ihre Beschlüsse ( im Laufe der Beratungen wurden über 200 Einzelanträge eingereicht ) informieren.
Mit deutlichem Mehr (16 zu 6 Stimmen) wurde einer Kommissionsmotion zugestimmt, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, ein "integrales Bundesgesetz über die Weiterbildung" zu erarbeiten. Zwar öffnet das neue Berufsbildungsgesetz bereits gewisse notwendige Verbindungen zur Weiterbildung, die integrale Erfassung des quartären Bildungsbereichs auf Bundesstufe erfordert jedoch einen neuen Erlass.
Die Kommission tagte unter dem Vorsitz von Nationalrat Johannes Randegger (FDP/BS) und in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin am 16./17. August 2001 in Bern.
Bern, 17.08.2001 Parlamentsdienste