Die Frage der Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik ist heute noch ebenso umstritten wie vor drei Jahren. Nur mit Stichentscheid des Präsidenten hat die WBK entschieden, das Verbot von 1998 wieder in Erwägung zu ziehen.

Die Frage, ob die Präimplantationsidagnostik zulässig sei, wenn "die Gefahr der Übertragung einer schweren, unheilbaren Erbkrankheit anders nicht vermieden werden kann", wurde im Parlament im Rahmen der Beratung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG SR 814.90) in den Jahren 1997/98 sehr eingehend diskutiert und das Verbot erst im Differenzbereinigungsverfahren und nur mit knappen Stimmenverhältnissen beschlossen. Dieses Gesetz ist seit anfangs dieses Jahres in Kraft.

Mit ihrer parlamentarischen Initiative (00.455) hat Nationalrätin Barbara Polla bewirkt, dass sich die WBK erneut mit dieser schwerwiegenden Frage zu befassen hatte: Sie verlangt eine Änderung des FMedG: Die Präimplantationsdiagnostik soll in jenen seltenen Fällen zugelassen werden, "wo das Kind von einer schweren Erbkrankheit oder einer schweren Chromosomenanomalie betroffen sein könnte":

Die Diskussion zeigte auf, dass sich die Standpunkte in der Zwischenzeit nicht verrückt haben: Für die einen ist es klar geboten, Frauen, die ohnehin unter einer starken psychischen Belastung stehen, das Risiko eines Schwangerschaftsabbruches zu ersparen und sie sehen zwischen diesem - eng begrenzten - Verbot und der erlaubten Pränataldiagnostik einen inneren Widerspruch. Für die anderen sind die gesellschaftspolitischen Folgen, wenn nun an diesem Verbot gerüttelt werden soll, zu gross. Sie befürchten, dieser Schritt könnte die Grenze zwischen erlaubter Prävention und unerwünschter Selektion verwischen. Nur mit Stichentscheid des Präsidenten (7 zu 6 Stimmen) obsiegte die Meinung, die Frage dieses Verbotes sollte erneut zur Diskussion gestellt und eine entsprechende Gesetzesrevision vorgesehen werden.

Nach dem Besuch des eindrücklichen Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums nahm die Kommission die Beratung der bundesrätlichen Botschaft in Angriff (01.016), mit der der Bundesrat dem Parlament für die Jahre 2002 bis 2005 eine leichte Erhöhung der jährlichen Beiträge um 125 600 Franken auf maximal 964 000 Franken beantragt. Mit Genugtuung wurde festgestellt, dass das Museum gewisse Turbulenzen der Anfangsjahre bewältigt hat und dass die Botschaft Antworten auf das bringt, was vor vier Jahren im Parlament noch kritisiert worden war. - Die Kommission hält die Krediterhöhung für diese "Stätte der Erinnerung und der Hoffnung", die zum Reiseziel aller Schulen und Verwaltungen werden sollte, für gerechtfertigt und stimmte dem Kredit mit 16 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.

Ein weiteres Ziel war die Ecole Polytechnique Fédérale in Lausanne (EPFL): Die Kommission wollte sich an Ort und Stelle über den Umsetzungsprozess der unter dem Namen "Arc lémanique" bekannt gewordenen Dreieckkooperation zwischen den Universitäten Genf und Lausanne und der EPFL informieren lassen. Dieses Projekt versteht sich bekanntlich als eine Antwort auf die gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen an Lehre und Forschung. Sie will dem rasanten Fortschritt in mehreren Wissenschaftszweigen sowie dem Willen zur Aufrechterhaltung der Exzellenz des Forschungsplatzes Schweiz Rechnung tragen. Der Kommission wurden auf vielfältige Weise Chancen und Probleme aufgezeigt, aber auch "Denkanstösse und Energien vermittelt", die sie, nach den Worten des Präsidenten, nun ins Parlament tragen wird.

Die Kommission tagte am 6./7. September unter dem Vorsitz von Nationalrat Johannes R. Randegger (FDP/BS) im Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum in Genf und an der ETH (EPFL) in Lausanne.

Bern, 07.09.2001    Parlamentsdienste