Die Kommission schliesst sich dem Ständerat an und empfiehlt ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung, die Volksinitiative "für Mutter und Kind" (Botschaft des Bundesrates vom 15. November 2000; 00.089) abzulehnen. Gemäss dieser Initiative soll ein Schwangerschaftsabbruch nur noch möglich sein, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft die Mutter in eine akute, nicht anders abwendbare, körperliche begründete Lebensgefahr bringt. Diese enge Auslegung des Gesundheitsbegriffs ist einschränkender als das geltende Recht. Gemäss der Initiative müsste auch eine Schwangerschaft ausgetragen werden, die aus einer Vergewaltigung hervorgegangen ist, während in der heutigen Praxis eine solche Situation als eine Indikation für einen Abbruch der Schwangerschaft gilt.
Das Parlament hat am 23. März 2001 nach einer breiten und ausführlichen Debatte eine Regelung über den Schwangerschaftsabbruch angenommen (Art. 118 ff. StGB), die dem gesellschaftlichen Wertewandel der letzten Jahrzehnte und insbesondere der verbesserten Stellung der Frau in der Gesellschaft Rechnung trägt. Es besteht kein Anlass, diesem Beschluss eine Alternative gegenüberzustellen. Das Volk und die Stände werden Gelegenheit haben, sich zu dieser Gesetzesrevision zu äussern, da das Referendum mit rund 160'000 Unterschriften zustande gekommen ist.
Mit 19 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung abgelehnt hat die Kommission auch einen Antrag, einen Gegenentwurf zu dieser Initiative vorzulegen, wonach - wie in Absatz 1 der Volksinitiative vorgeschlagen - in der Verfassung festzulegen sei, dass der Bund das Leben des ungeborenen Kindes schützt und Richtlinien über die erforderliche Hilfe an seine Mutter in Not erlässt. Diese Formulierung ist viel zu offen und würde eine strengere strafrechtliche Regelung als unter dem geltenden Gesetz ermöglichen. Der Schutz des werdenden Lebens fällt nicht nur unter das Strafrecht, sondern erfordert ein umfassendes sozialpolitisches Konzept. Zudem würde ein solcher Gegenentwurf keine Klarheit in dieser Frage schaffen.
Die Kommission tagt am 15., 16. und 17. September 2001 unter dem Vorsitz von Nationalrat J. Alexander Baumann (SVP, TG) in Bern. Über die weiteren Beschlüsse wird später informiert.
Bern, 15.10.2001 Parlamentsdienste