Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) des Nationalrates will ihre Beratungen am Gesetz über die Arbeitslosenversicherung plangemäss weiterführen; die Auswirkungen der Swissair-Krise stellen dies nicht in Frage. Allerdings will sich die WAK an ihrer nächsten Sitzung vom 5./6. November 2001 vom Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) eingehend über mögliche arbeitsmarktliche Massnahmen und den Anspruch auf Insolvenzentschädigung im Zusammenhang mit der Swissair-Krise orientieren lassen. Im Weiteren sieht die WAK keinen Handlungsbedarf für eine neue Überstundenregelung.

Mit der 3. Revision der Arbeitslosenversicherung (01.019) sollen drei Hauptpunkte neu geregelt werden:

  • der Beitragssatz ist wieder auf 2 Lohnprozente zu senken,
  • die Mindestbeitragszeit, die einen Entschädigungsanspruch auslöst, soll erhöht
  • und die Entschädigungsdauer gekürzt werden.

Bezweckt wird damit, die Versicherung "konjunkturresistenter" auszugestalten, in dem die Finanzierungs- und die Leistungsseite auf durchschnittlich 100'000 Arbeitslose ausgerichtet werden. Für eine Minderheit geht die vorgeschlagene Reduktion bei der Entschädigungsdauer zu weit; ihr Nicht-Eintretensantrag wurde aber mit 14:7 Stimmen abgelehnt.

Im Hinblick auf die angekündigten Entlassungen in der Folge der Swissair-Krise beantragte eine Minderheit zudem einen Marschhalt. Deren Rückweisungsantrag der ganzen Vorlage an den Bundesrat wurde aber mit 14:7 Stimmen abgelehnt, da wie erwähnt die Arbeitslosenversicherung (AVIG) auf 100'000 Arbeitslose ausgelegt ist, heute aber "bloss" 62'000 Arbeitslose gemeldet sind. Weder das geltende Recht noch die geplanten Änderungen seien daher unmittelbar von den Folgen der Swissair-Krise in Frage gestellt. Die WAK will sich aber an ihrer nächsten Sitzung vom 5./6. November 2001 vom seco ins Bild setzen lassen, inwiefern die im AVIG bereits vorgesehenen Insolvenzentschädigung (Art. 51 ff.) und die arbeitsmarktlichen Massnahmen (Art. 59 ff.) zugunsten der von der Swissair-Krise Betroffenen Anwendung finden werden. Die WAK liess sich auch über die Sofortmassnahmen der öffentlichen Hand bei der Bewältigung der drohenden Arbeitslosigkeit in der Folge dieser Krise informieren. Sie beglückwünschte den Bund für das rasche Agieren und begrüsste insbesondere die Hilfeleistungen zur Errichtung eines Regionalen Arbeitsvermittlungzentrums im Flughafen Zürich und den sachgerechten Einbezug der Gewerkschaften. Die WAK wird an ihrer nächsten Sitzung vom 5./6. November die Detailberatung zur Revision des AVIG abschliessen. Der Nationalrat wird das Geschäft in der Wintersession behandeln.

Mittels einer Parlamentarischen Initiative (PaIv Änderung des Obligationenrechtes. Regelung der Überstunden (01.414)) verlangt Nationalrat Rechsteiner Paul, dass Überstunden vermehrt durch Freizeit kompensiert oder aber der Geldzuschlag erhöht werden muss. Überstunden würden der Gesundheit, dem Familienleben und unter Umständen den Unternehmen schaden. Mit 13:9 Stimmen lehnt die WAK diese PaIv ab, da eine gesetzliche Regelung die Flexibilität des Arbeitsmarkts behindere. Zudem seien allfällige Lösungen branchengerecht in Gesamtarbeitsverträgen zu fixieren.

Mittels Standesinitiative (01.303 Rückverfolgbarkeit eingeführter Lebensmittel) fordert der Kanton Freiburg, dass schweizerische und ausländische Lebensmittel in der Auslage der Läden voneinander unterscheidbar sind. Diese Massnahme soll bei den Konsumenten vertrauensbildend wirken. Als zweite Forderung soll zur Verbesserung der Lebensmittelkontrolle die heutige Aufgabenteilung zwischen Tierärzten und Kantonschemiker überprüft und die Verantwortung für sämtliche Gesundheitskontrollen von Fleischerzeugnissen nur einer Fachstelle übertragen werden. Die WAK lehnt diese Standesinitiative einstimmig bei 2 Enthaltungen ab. So regelt die Schweiz den Bereich der Herkunftsdeklaration bereits streng. Bereits erkannte Lücken bei der Deklaration sind zudem in zahlreichen Vorstössen hängig. Auch liegen die Schwierigkeiten bei der Lebensmittelkontrolle vor allem beim Vollzug (insbesondere innerhalb der Kantone) und nicht bei der Gesetzgebung.

Die WAK tagte am 15./16. Oktober 2001 unter dem Präsidium von Nationalrat Strahm (SP/BE) und teilweise im Beisein von Bundesrat Couchepin in Bern.

Bern, 17.10.2001    Parlamentsdienste