Nach Anhörung der Kantone und verschiedenster Organisationen beschloss die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats Eintreten auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes. Vor ihrem Entscheid zu den Arbeitszeiten der Assistenzärzte wird sie sich noch näher mit der Definition der Arbeitszeit für Assistenzärzte auseinandersetzen.

Den Schwerpunkt der Sitzung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats bildete die Beratung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe (01.024s, BtmG), das eine gesetzliche Grundlage für die gegenwärtige Drogenpolitik schaffen und den Cannabiskonsum entkriminalisieren will. Vorerst führte die Kommission Anhörungen durch: Eingeladen waren Vertreter der Kantone, der Drogenplattform des Städteverbandes, der Nationalen Arbeitsgemeinschaft Suchtpolitik (NAS), der Arbeitsgemeinschaft risikoarmer Umgang mit Drogen (ARUD) sowie Befürworter der abstinenzorientierten Drogenpolitik. Einig waren sich alle Anwesenden, dass der gesetzliche Zustand unbefriedigend ist und dass in der Drogenpolitik vermehrt Klarheit geschaffen werden muss. Darüber, ob und wie weit man den Cannabiskonsum entkriminalisieren soll, sind die Meinungen unterschiedlich und zum Teil noch offen. Klar festgehalten wurde auch von den Befürwortern einer Entkriminalisierung, dass der Cannabiskonsum nicht banalisiert werden darf. Er ist in jedem Fall gesundheitsschädigend, und daher muss der Prävention grösste Aufmerksamkeit geschenkt werden. Oppositionslos beschloss die Kommission Eintreten auf die Vorlage. An ihrer nächsten Sitzung vom 12. und 13. November 2001 wird sie zum Jugendschutz sowie zu versicherungsrechtlichen Fragen Anhörungen durchführen und anschliessend die Detailberatung aufnehmen. Die Behandlung im Ständerat erfolgt voraussichtlich in der Wintersession.

Ferner befasste sich die Kommission mit dem Entwurf des Nationalrates "Menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Assistenzärzte (Pa. Iv. Suter, 98.454), den der Nationalrat am 20. Juni 2001 mit 109 zu 62 Stimmen verabschiedet hatte. Mit 7 zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen beschloss sie Eintreten auf die Vorlage. Die Mehrheit der Kommission stellt sich Fragen in Bezug auf die volle Anrechnung von Pikettdiensten als Arbeitszeit. In Anbetracht des Ausbildungscharakters der Assistenzzeit könnte sich eine spezielle Definition der Arbeitszeit für Assistenzärzte rechtfertigen. Die Kommission wird sich an einer späteren Sitzung (voraussichtlich am 12. Februar 2001) vertieft mit dieser Frage befassen.

Die Kommission tagte am 22./23. Oktober 2001 in Bern, unter dem Vorsitz von Christine Beerli (FDP/BE) und unter teilweiser Anwesenheit von Bundesrätin Ruth Dreifuss. Folgende Personen wurden zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes angehört: Regierungsrat Samuel Bhend (SODK), Regierungsrätin Monika Dusong (SDK), Gemeinderätin Ursula Begert (Drogenplattform des Städteverbandes), Dr. med. Ursula Steiner-König (NAS), Antonia Biedermann (NAS), Daniela Dombrowsky (NAS), Dr. med. Daniel Meili (ARUD), Dr. Hans Köppel (Schweizer Ärzte gegen Drogen), Dr. iur Gustav Hug-Beeli (Oberrichter Zürich).

Bern, 24.10.2001    Parlamentsdienste