Die Vertreter des Bundesamtes für Ausländerfragen und des Staatssekretariats für Wirtschaft orientierten die Neat-Aufsichtsdelegation an ihrer letzten Sitzung über die neusten Erkenntnisse in Bezug auf die Einhaltung der Bundesgesetzgebung über den Arbeitnehmerschutz, des Landesmantelvertrags im Baugewerbe sowie der ausländer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen. Neben einem Überblick über die ersten Erfahrungen mit der Umsetzung des neuen Arbeitsgesetzes wurde insbesondere auf die Ergebnisse der stichprobenweisen Kontrollen auf den Neat-Baustellen hingewiesen. Wenn sich auch in letzter Zeit die Situation etwas verbessert hat und keine schwerwiegenden Verstösse festgestellt werden konnten, bestehen weiterhin Probleme mit der mangelnden Einhaltung der arbeitsrechtlichen und gesamtarbeitsvertraglichen Vorschriften, namentlich bei wiederholten Überschreitungen der Tages- und Wochenarbeitszeit.
Die Neat-Aufsichtsdelegation konnte in diesem Zusammenhang positiv zur Kenntnis nehmen, dass die mit der Aufsicht, dem Vollzug und der Kontrolle betrauten Behörden auf Stufe des Bundes und der Neat-Kantone, die Paritätische Berufskommission für Untertagbau sowie die Erstellergesellschaften den Forderungen der Delegation nachgekommen sind und ihre Zusammenarbeit und Kontrollen verstärkt haben. Auch wenn für die Neat-Aufsichtsdelegation zur Zeit kein direkter Handlungsbedarf besteht, so ruft sie doch in Erinnerung, dass ihr die strikte Einhaltung der gesetzlichen und gesamtarbeitsvertraglichen Arbeitsbestimmungen, welche den Unternehmen zu Recht einige Flexibilität bei den Arbeitszeitmodellen ermöglichen, ein zentrales Anliegen ist.
Neat-Plangenehmigungsverfahren und Studien im Kanton Uri: Stand und weiteres Vorgehen
Die Neat-Aufsichtsdelegation liess sich vom Bundesamt für Verkehr über den aktuellen Stand der Neat-Plangenehmigungsverfahren (PGV) und die Ergebnisse der Studien im Kanton Uri informieren. Nach den im Rahmen der öffentlichen Auflage eingegangenen Einsprachen im Oktober sind nun auch die Vernehmlassungen der Bundesämter im Rahmen der PGV eingetroffen. Im Wesentlichen erfolgten Anmerkungen zu den gleichen, bereits von Kanton, Gemeinden und Privaten angesprochenen Punkten. Ferner hat eine spezielle Untersuchung zu einer allfälligen Unterquerung des Schächens ergeben, dass die Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel und Grundwasserdurchfluss insgesamt gering sind.
Aus den Studienergebnissen geht hervor, dass für die Talvariante ein gewisses Optimierungspotenzial besteht und die Machbarkeit sowohl einer Bergvarianten "lang offen" wie auch "lang geschlossen" gegeben ist. Alle Forderungen und Optimierungsmassnahmen sind mit Mehrkosten verbunden, die im Einzelnen noch verifiziert werden müssen.
In einem nächsten Schritt folgt nun die weitere zeitliche und inhaltliche Abstimmung der Ergebnisse aus dem Vernehmlassungsverfahren des PGV sowie den Studienresultaten. Der Bundesrat und in der Folge auch die Neat-Aufsichtsdelegation werden Anfang 2002 im Rahmen eines Aussprachepapiers über das PGV für die finanzierten, zum Bau anstehenden Streckenabschnitte sowie den Sachplanentscheid zu den zurückgestellten Neat-Zulaufstrecken einschliesslich der jeweiligen Kosten- und Terminfolgen orientiert werden. Der Kanton Uri ist über das Begleitgremium bzw. als Partei im Genehmigungsverfahren in diesen Prozess eingebunden.
Anschluss der Neat an die Stammlinie bei Frutigen
Das Plangenehmigungsverfahren für den Anschluss der Neat an die Stammlinie bei Frutigen ist abgeschlossen. Wie die BLS AlpTransit der Neat-Aufsichtsdelegation mitteilte, haben die Bauarbeiten Anfang Oktober 2001 begonnen.
Personelle Änderungen in der Geschäftsleitung der AlpTransit Gotthard AG (ATG)
Im Rahmen einer Aussprache mit einer Delegation des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung der AlpTransit Gotthard AG gab die Neat-Aufsichtsdelegation ihrer Besorgnis über die seit anfangs Oktober bestehende Vakanz der Stelle des Finanzchefs in der Geschäftsleitung der ATG Ausdruck. Angesichts der laufenden Vergaben für die grossen Neat-Lose und der Erweiterung der Bauarbeiten am Gotthard sprach sie sich für eine rasche Behebung der Vakanz in der Geschäftsleitung aus. Der Verwaltungsratspräsident versicherte, dass die erweiterte Geschäftsleitung ihre Aufgaben zur Zeit in vollem Umfang wahrnimmt und der Verwaltungsrat in nächster Zeit einen Vorschlag zur Reorganisation der Geschäftsleitung behandeln wird. Die Neat-Aufsichtsdelegation wird die weitere Entwicklung mit Aufmerksamkeit verfolgen.
Neat-Controlling-Weisung (NCW): Behebung der Schwachstellen bei der Umsetzung kurz vor dem Abschluss
Die Neat-Aufsichtsdelegation stellte anfangs 2001 fest, dass die Kosten- und Finanzdaten der Ersteller, die insbesondere für eine zuverlässige Endkostenprognose notwendig sind, nicht die geforderte Konsistenz aufwiesen. Zudem entsprachen die zum Teil eingesetzten Informatiksysteme bei den Erstellern noch nicht den Anforderungen der Neat-Controlling-Weisung (NCW). Die Behebung aller Schwachstellen sowie die Aktualisierung und Vervollständigung der NCW können im 1. Quartal 2002 abgeschlossen werden.
Tätigkeitsbericht der Neat-Aufsichtsdelegation für das Jahr 2001
Des Weitern legte die Delegation die Schwerpunkte für ihren jährlichen Tätigkeitsbericht an die Stammkommissionen (Finanzkommissionen, Geschäftsprüfungskommissionen und Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen) fest. Der Bericht wird anfangs Februar 2002 verabschiedet und veröffentlicht.
Die Neat-Aufsichtsdelegation tagte am 6. und 7. November 2001 unter dem Vorsitz von Ständerat Rolf Büttiker (FDP/SO) und Nationalrat Max Binder (SVP/ZH) in Bern. Die Sitzung fand in Anwesenheit der Direktoren des Bundesamtes für Verkehr und der Eidgenössischen Finanzkontrolle, ihrer Mitarbeiter, Vertretern des Staatssekretariats für Wirtschaft und des Bundesamts für Ausländerfragen sowie Vertretern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung der AlpTransit Gotthard AG und der Geschäftsleitung der BLS AlpTransit AG statt.
Bern, 08.11.2001 Parlamentsdienste