Der durch die Parlamentarische Initiative 96.461 ("Rechte für Migrantinnen") von Nationalrätin Christine Goll motivierte Gesetzesentwurf sieht vor, dass für ausländische Ehegatten der Anspruch auf Aufenthalt in der Schweiz nach Auflösung der Ehe generell weiterhin besteht, wenn die Ausreise aus der Schweiz auf Grund der persönlichen Verhältnisse unzumutbar ist. Weiter soll bei ausländischen Ehegatten, welche mit einem Ausländer mit Niederlassungs- bewilligung verheiratet sind, auf das Erfordernis des Zusammenlebens für den Aufenthalt in der Schweiz verzichtet werden.
Die Kommissionsmehrheit weist darauf hin, dass bereits das geltende Recht eine Härtefallregelung kennt. Danach liegt es nach Auflösung der Ehe oder des gemeinsamen Haushaltes im Ermessen der kantonalen Fremdenpolizeibehörde, ob sie die Aufenthaltsbewilligung verlängert oder nicht. Deshalb besteht für die Kommission keine Dringlichkeit, die Problematik im Rahmen einer vorgezogenen Teilrevision zu regeln. Die Frage soll allenfalls im Rahmen der bevorstehenden Totalrevision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) diskutiert werden, deren Botschaft im Frühjahr 2002 erwartet wird.
Die Kommissionsminderheit beantragt, auf den Entwurf des Nationalrates einzutreten. Nur mit der vom Nationalrat vorgeschlagenen Lösung werde dem Problem der Gewalt in der Ehe genügend Rechnung getragen. Diese Materie dem Ermessen der Fremdenpolizeibehörde zu überlassen, stelle keine befriedigende Lösung dar.
Nachdem der Ständerat in der Sommersession 2001 mit 22 zu 14 Stimmen Nichteintreten beschlossen hatte und der Nationalrat in der Herbstsession an seinem Eintretensbeschluss festhielt, wird die Vorlage endgültig von der Geschäftsliste gestrichen, falls der Ständerat dem Antrag der Kommission folgt.
Die Kommission tagte am 19. November 2001 unter dem Vorsitz von Ständerat Maximilian Reimann (AG/SVP).
Bern, 20.11.2001 Parlamentsdienste