Die Neat-Aufsichtsdelegation befasste sich an ihrer heutigen ausserordentlichen Sitzung vertieft mit den Ergebnissen der Offertauswertung für die anstehende Vergabe der Bauarbeiten für das Los 360, Tunnel Sedrun. Die durchschnittliche Offertsumme der drei in Frage kommenden Angebote liegt nach heutigem Wissenstand rund 58 Prozent über dem Kostenvoranschlag von 1991. Die Leitlinie der Delegation vom 8. Februar 2001 sieht für den Fall einer Kostensteigerung (Differenz zwischen Kostenvoranschlag 1991 und Vergabe eines einzelnen Loses) von über 3 Prozent pro Jahr vor, alle möglichen Optionen zur Ergreifung von Massnahmen zu prüfen. Im Rahmen einer vertieften Aussprache mit den Vertretern der AlpTransit Gotthard AG (ATG) und dem Bundesamt für Verkehr (BAV) gab die Neat-Aufsichtsdelegation ihrer Besorgnis über die Entwicklung Ausdruck. Sie erklärte sich in Würdigung aller Umstände schliesslich bereit, die Vergabe des Loses dem dafür zuständigen Verwaltungsrat der ATG freizustellen. Angesichts des inskünftig äusserst engen Handlungsspielraums, der durch die Bevorschussungslimite des Fonds für Eisenbahngrossprojekte vorgegeben wird, sieht sich die Neat-Aufsichtsdelegation veranlasst, ihre begleitende Oberaufsicht in Zukunft weiter zu verstärken. Das Bundesamt für Verkehr wird gleichzeitig seine Projektsteuerung gegenüber den Erstellergesellschaften und die Fondsüberwachung intensivieren.

Ausgangslage

Die Neat-Aufsichtsdelegation rechnete anfangs 2001 - nicht zuletzt aufgrund der sich damals abzeichnenden Preissteigerungen im Tunnelbaumarkt - mit einem erhöhten Risiko für markante Zusatzkosten. Sie beschloss und veröffentlichte deshalb am 8. Februar 2001 eigene Leitlinien für Massnahmen, die im Falle von Kostenüberschreitungen bei der Vergabe von Neat-Losen geprüft werden müssten. Eine unverzügliche Information der Delegation durch die verantwortlichen Stellen und die Prüfung aller möglichen Massnahmen sah die Delegation für den Fall vor, dass die Ergebnisse einer ersten Auswertung der auf einen vergleichbaren Stand gebrachten Offerteingaben für ein bestimmtes Los gegenüber dem entsprechenden FinöV-bereinigten Kostenvoranschlag (Preisbasis 1991) eine mutmassliche Kostensteigerung von mehr als 3 Prozent pro Jahr ergeben.

Nach Verabschiedung der Leitlinie liess sich die Delegation an jeder ordentlichen Tagung von der ATG - unter Respektierung der Bundesgesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen - über den aktuellsten Stand der laufenden Vergaben orientieren. Sie konnte zur Kenntnis nehmen, dass sich die Vergaben der Lose Bodio, Faido und Amsteg mit einer Kostensteigerung von rund 15 Prozent über 10 Jahre im erwarteten Rahmen hielten.

Kostensteigerung von 58 Prozent beim Tunnelbaulos Sedrun

Im Rahmen der Tagung vom 6. und 7. November 2001 wurde die Neat-Aufsichtsdelegation von der ATG darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich nach der detaillierten Auswertung der Offerteingaben für das Los Sedrun eine massive Kostensteigerung gegenüber dem Kostenvoranschlag abzeichnet. Gemäss ATG liegt die durchschnittliche Offertsumme der drei in Frage kommenden Angebote zum Tunnelhauptlos Sedrun rund 58 Prozent über dem Kostenvoranschlag (1991).

Die Delegation beauftragte das BAV als Aufsichtsbehörde der für die Vergaben am Gotthard verantwortlichen ATG, die Zahlen zu überprüfen, deren Auswirkungen auf den Fonds für Eisenbahngrossprojekte zu berechnen und geeignete Massnahmen vorzuschlagen.

Ursache der Kostensteigerung

Nach Beurteilung des BAV ist die Differenz zu rund zwei Dritteln auf die Teuerung aufgrund der angespannten Marktsituation im Tunnelbausektor zurückzuführen. Der weitere Drittel basiert auf Projektänderungen und einer gegenüber dem Kostenvoranschlag anderen Risikoeinschätzung durch die Unternehmer für diese äusserst komplexe und lang andauernde Baustelle.

Die Teuerung wird, wie in der Berechnungsmethode des Neat-Teuerungsindexes festgelegt, nicht über ein Einzellos, sondern unter Berücksichtigung aller Vergaben des Neat-Projekts berechnet. Gestützt auf die vorliegenden Unterlagen liegt der Neat-Teuerungsindex (inklusive provisorischer Berücksichtigung der Vergabe Sedrun) für das Jahr 2001 in der Grössenordnung von 125 Punkten, was für die Zeit von 1991 bis 2001 einer mittleren jährlichen Teuerung von rund 2,3 Prozent für alle Neat-Lose entspricht.

Optionen und Alternativen

Die ATG hat verschiedene Alternativlösungen untersucht. Sie kommt zum Schluss, dass alle Optionen und Alternativen unter dem Strich insbesondere eine Bauzeitverlängerung bewirken, Mehrkosten (vor allem infolge Bauzinsen) verursachen und negativen Einfluss auf die bereits abgeschlossenen Werkverträge haben würden. Das BAV teilt grundsätzlich diese Ansicht, da zum heutigen Zeitpunkt keine Alternativen - beispielsweise ein Verzicht auf den Vortrieb Sedrun, eine Neuausschreibung oder Losverschiebungen - anstehen, die eine hinreichende Kostenreduktion erwarten liessen. Bescheidene Einsparungsmöglichkeiten müssten in der Feinplanung berücksichtigt werden.

Auswirkung auf den FinöV-Fonds

Die aktuellen Erkenntnisse aus der Situation Sedrun wurden zusammen mit den angepassten Daten, die aus dem neuen Neat-Teuerungsindex, den aktualisierten Finanzplanzahlen und den übrigen FinöV-Projekten resultieren, in das Simulationsprogramm des FinöV-Fonds eingegeben. Das BAV stellte fest, dass die gesetzlich geregelte Bevorschussungslimite von 4,2 Milliarden Franken in den Jahren 2005 bis 2008 nur äusserst knapp eingehalten werden kann. Ein Spielraum für die Neat - beispielsweise Projektänderungen mit Mehrkosten und Baubeschleunigungsmassnahmen - und für die übrigen FinöV-Grossprojekte - beispielsweise die frühzeitige Verwendung der Restmittel aus Bahn 2000 1. Etappe und der Einsatz von Geldern aus Bahn 2000 2. Etappe bereits ab dem Jahre 2005 - ist damit nicht mehr vorhanden.

Beurteilung der Neat-Aufsichtsdelegation

Die Neat-Aufsichtsdelegation ist besorgt über die Kostensteigerungen, die sich aus der anstehenden Vergabe des Tunnelbauloses Sedrun ergeben. Sie stellt fest, dass sich ihre anfangs 2001 festgelegten Leitlinien als taugliches Instrument erwiesen haben, um eine frühzeitige Reaktion auf absehbare Kostensteigerungen noch vor der Vergabe von Neat-Losen zu ermöglichen. In Würdigung aller Umstände kommt sie jedoch zum Schluss, dass keine gesicherten Alternativen, die eine hinreichende Kostenreduktion ermöglichen, erkennbar sind. Sie hat deshalb beschlossen, die Vergabe des Loses dem dafür zuständigen Verwaltungsrat der ATG freizustellen.

Angesichts des inskünftig äusserst engen Handlungsspielraums, der durch die Bevorschussungslimite des Fonds für Eisenbahngrossprojekte vorgegeben wird, hat die Neat-Aufsichtsdelegation das BAV beauftragt, seine Projektsteuerung gegenüber den Erstellergesellschaften und die Überwachung des Fonds für Eisenbahngrossprojekte zu intensivieren. Sie wird ihre begleitende Oberaufsicht in Zukunft weiter verstärken.

Wahl eines neuen Präsidiums

Am Ende der Sitzung wählte die Neat-Aufsichtsdelegation Nationalrat Max Binder (SVP/ZH) zum Präsidenten und Ständerat Simon Epiney (CVP/VS) zum Vizepräsidenten für das Jahr 2002.

Die Neat-Aufsichtsdelegation tagte am 27. November 2001 unter dem Vorsitz von Ständerat Rolf Büttiker (FDP/SO) in Bern. Die Sitzung fand in Anwesenheit des Direktors des BAV und seiner Mitarbeiter sowie Vertretern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung der ATG statt.

Bern, 27.11.2001    Parlamentsdienste