Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerates hat ihre Beratungen über 2 Teile des Steuerpakets 2001 an ihrer Sitzung vom 17. Dezember 2001 weitergeführt. Aus der Detailberatung zur Umsatzabgabe ist absehbar, dass sie die dringlichen Massnahmen aus den Vorjahren ins ordentliche Recht zu überführen gedenkt. Über die vom Nationalrat vorgeschlagene zusätzliche Steuerbefreiung der Bereiche Lebensversicherung, berufliche Vorsorge und Corporates wird sie im nächsten Jahr beschliessen. Bei der Familienbesteuerung hat die WAK den Grundsatzentscheid zur Modellwahl gefällt. Sie befürwortet das Modell "Teil- oder Vollsplitting".

Die WAK hat die Detailberatung der Umsatzabgabe (01.021 Teil C) begonnen. Es gilt, dringliche Massnahmen, die das Parlament in den Jahren 1999 und 2000 beschlossen hat, ins ordentliche Recht zu überführen. Die besondere Herausforderung liegt darin, die drohende Abwanderung von Börsengeschäften zu ausländischen Börsenplätzen durch Entlastung von der Stempelsteuer zu verhindern, zugleich aber die finanziellen Auswirkungen für die Bundeskasse im Auge zu behalten. Die bereits in Kraft getretenen dringlichen Massnahmen führen zu jährlichen Einnahmeausfällen von 310 Millionen Franken.

Der Bundesrat schlägt dem Parlament vor, die bisherigen Beschlüsse unverändert zu belassen. Von der Umsatzabgabe definitiv befreit werden sollen somit bestimmte ausländische Anleger (Staaten und Zentralbanken; Einrichtungen der Sozialversicherung und der beruflichen Vorsorge sowie Lebensversicherer) sowie in- und ausländische Anlagefonds. Nicht freigestellt sind dagegen die inländischen Einrichtungen der Vorsorge (speziell die Pensionskassen), Bund, Kantone und Gemeinden sowie die inländischen Einrichtungen der Sozialversicherung (wie der AHV-Ausgleichsfonds). Diese Anleger gelten ab dem 1. Juli 2001 neu als Effektenhändler und unterliegen damit der Stempelabgabe. Die schon heute zu den Effektenhändlern gehörenden inländischen Lebensversicherer sind für ihre Wertschriftentransaktionen weiterhin umsatzabgabepflichtig. Die mit dieser Lösung verbundenen jährlichen Mindereinnahmen verbleiben somit auf den erwähnten 310 Millionen Franken (gerechnet auf der Grundlage des Jahres 2000; aber abhängig vom Lauf der Börse).

Der Nationalrat fasste an der Herbstsession 2001 anders lautende Beschlüsse, indem Lebensversicherer und der Bereich der Vorsorge ebenfalls von der Umsatzabgabe befreit werden sollen (mit Steuerausfällen von jährlich 260 Mio. Franken). Ebenfalls neu befreit werden sollen die sehr kostenbewusst arbeitenden ausländischen Corporates, da das Risiko besteht, dass diese bei Aufrechterhaltung der Stempelabgabepflicht abwandern und damit neben Steuerausfällen auch die Betreuung der Börsengeschäfte aus der Schweiz und damit Arbeitsplätze verloren gehen. Die Frage, welche Unternehmen als Corporates zu bezeichnen sind, ist noch Gegenstand von Abklärungen, der genaue Wortlaut des Gesetzestextes somit noch offen. Die weite Definition gemäss Fassung des Nationalrates würde zu Steuerausfällen von rund 190 Millionen Franken führen, was die Gesamtausfälle gegenüber dem Bundesrat um insgesamt 450 Millionen Franken erhöht.

Die WAK hat Hearings mit Vertretern der Schweizer Börse (inkl. virt-x) und der Anlagestiftungen durchgeführt sowie von den Hearings ihrer Schwesterkommission des Nationalrates mit Lebensversicherern, Pensionskassen und Privatbanken Kenntnis genommen. Die WAK hatte bereits an der letzten Sitzung mit 10:1 Stimmen Eintreten beschlossen. Damit stimmt sie der Überführung der dringlichen Massnahmen ins ordentliche Recht zu. Ob das Ausmass der Steuerbefreiung, wie es der Nationalrat gegen den Antrag des Bundesrates beschlossen hat, auf die Bereiche Lebensversicherung und Vorsorge ausgedehnt werden soll, ist noch Gegenstand von zusätzlichen Abklärungen, die die WAK in Auftrag gegeben hat. Sollte die Kommission im weiteren beantragen, Corporates von der Umsatzabgabe zu befreien, ist bereits absehbar, dass sie einen engeren Wortlaut des Gesetzestextes verabschieden wird; mit den entsprechend geringeren Steuerausfällen. Die Detailberatung will die WAK rechtzeitig abschliessen, damit das Geschäft in der Frühlingssession 2002 beraten werden kann.

Bei der Familienbesteuerung hat die WAK den Grundsatzentscheid zur Modellwahl gefällt. Analog zu Bundes- und Nationalrat wird sie dem Ständerat beantragen, die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung (01.021, Teil A) mit dem "Teil- oder Vollsplitting" durchzuführen. Damit verwirft sie die Modelle "Familiensplitting" und "Individualbesteuerung". Beim Splitting werden verheiratete Personen wie heute als wirtschaftliche Einheit gemeinsam veranlagt, für die Steuersatzbestimmung die beidseitig addierten Einkommen durch 2,0 (Vollsplitting) oder weniger (Teilsplitting) geteilt. Bei der Individualbesteuerung würde jede erwachsene Person separat besteuert; beim Familiensplitting würden Familien mit Kindern gemeinsam veranlagt, die übrigen Personen individuell.

Die WAK wird die Detailberatung zum Steuerpaket im nächsten Jahr (24./25. Januar und 21. Februar) weiterführen. Die WAK tagte am 17. Dezember 2001 unter dem Präsidium von Ständerat Schiesser (FDP/GL) und teilweise im Beisein von Bundesrat Villiger in Bern.

Bern, 18.12.2001    Parlamentsdienste