Die Kommission stimmte der Erneuerung des Bürgschaftsrahmenkredites von 600 Millionen Franken für Schiffe unter Schweizer Flagge für weitere 10 Jahre zu. Bei der Umsetzung der Parlamentarischen Initiative Schmid-Sutter will die Kommission eine Vorlage präsentieren, die den privaten Fernsehanbietern Unterbrecherwerbung und dem Privatfernsehen und privaten Radiostationen Alkoholwerbung für Wein und Bier ermöglicht.

Die Schweiz verfügt zurzeit über 24 Schiffe unter Schweizer Flagge. Die Globalisierung hat zu einer internationalen Arbeitsteilung geführt. Die Herstellung eines Gutes erfolgt nicht mehr an einem einzigen Standort, sondern jeweils an unterschiedlichen Orten, dort, wo die Produktionskosten am tiefsten sind. Auf weltweit operierende, leistungsfähige Transportsysteme sind die international tätige Industrie und die Exportwirtschaft angewiesen. Dabei stellt die Hochseeschifffahrt das sensibelste Glied in der gesamten Transportkette dar, ein Sektor, auf den unser Binnenland ohne eigene Vorkehrungen keinerlei Einfluss hätte. Über eigene Seetransportkapazitäten zu verfügen, erhöht nicht nur die Versorgungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit, sondern gleichzeitig auch die aussen- und wirtschaftspolitische Handlungsfähigkeit. Der Bund fördert deshalb seit Ende der Vierzigerjahre die Schweizer Hochseeflotte, anfänglich durch die Gewährung eigener Darlehen, seit Ende der Fünfzigerjahre durch Bürgschaften. 1992 bewilligte das Parlament letztmals einen Bürgschaftsrahmenkredit von 350 Millionen Franken für eine Laufzeit von 10 Jahren, den es 1997 auf 600 Millionen Franken erhöhte.

Mit der vorliegenden Erneuerung des Bürgschafts-Rahmenkredits für die Sicherung eines ausreichenden Bestandes an Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge (01.070) von 600 Millionen Franken für eine weitere Periode von 10 Jahren soll der bisher erreichte Bestand gesichert und eine laufende Erneuerung der Flotte ermöglicht werden. In all den Jahren seines Engagements zu Gunsten der Seeschifffahrt hat der Bund weder als Darlehensgeber noch als Bürge je einen Franken verloren. Die Kommission stimmte dem entsprechenden Bundesbeschluss mit 9 zu 1 Stimme zu.

Auch diskutiert wurde die Frage, ob der Bürgschaftskredit der Ausgabenbremse zu unterstellen sei. Da der einzelne Schadensfall die 20 Millionengrenze nicht erreichen dürfte, schlägt der Bundesrat vor, die Vorlage nicht der Ausgabenbremse zu unterstellen. Die Kommission empfiehlt ihrem Rat dennoch, angesichts der hohen Gesamtsumme, den Kredit der Ausgabenbremse zu unterstellen.

Anschliessend setzte die Kommission ihre Arbeiten an der Umsetzung der Parlamentarischen Initiative. Revision des RTVG. (Schmid-Sutter) (00.462) fort. Die Kommission entschied, einen Vorschlag auszuarbeiten, der den privaten Fernsehsendern Unterbrecherwerbung erlaubt. Alkoholwerbung soll privaten Fernsehsendern und Radiostationen unter Ausklammerung gebrannter Wasser im Sinne des Alkoholgesetzes ermöglicht werden. Die Kommission will an der nächsten Sitzung einen entsprechenden Bericht mit Anträgen definitiv bereinigen und dann zur Vorlage eine Vernehmlassung durchführen.

Weiter diskutierte die Kommission die Motionen des Nationalrates (Fasel). Poststellennetz. Finanzierung (01.3120) und (Dupraz) Post und Service public (01.3168). Diese verlangen eine flächendeckende Grundversorgung, bzw. landesweiten Universaldienst und sehen eine Abgeltungen, u.a. für ländliche Gebiete und Randregionen vor. Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat dem Parlament im kommenden Frühjahr zur Weiterentwicklung der Post eine Gesamtschau unterbreiten will. Aufgrund dieser Tatsache und verschiedener bereits überwiesener Vorstösse, beschloss die Kommission zu beantragen, die beiden Motionen dem Bundesrat als Postulate zu überweisen, damit er sie prüfen und in seine Gesamtschau einbeziehen kann (Motion Fasel mit 8 zu 5 Stimmen, Motion Dupraz mit 6 zu 5 Stimmen).

Zur gleichen Thematik beriet die Kommission die am 28. August 01 vom Kanton Jura eingereichte Standesinitiative. Nein zum Umstrukturierungsplan der Post (01.306). Diese ersucht die Bundesbehörden, eine Subventionierung der Post sicherzustellen, die in den Randregionen einen umfassenden Service public garantiert. Weiter soll die Schaffung einer Postbank von der grundlegenden Überprüfung des Umstrukturierungsplans der Post abhängig gemacht werden. Die Kommission hörte zwei Vertreter des Kantons Jura zur Erläuterung der Initiative an. Seit der Einreichung des Vorstosses hat der Bundesrat bekannt gegeben, dass er das Projekt Postbank nicht weiterverfolgen werde. Auch hat der Ständerat die Motion Epiney. Abgeltung der nicht gedeckten Kosten im Post- und Telekommunikationsbereich (01.3206) überwiesen. Weil sich das Anliegen der Standesinitiative bezüglich Postbank in der Zwischenzeit erledigt hat und weil die Abgeltung für den Service public bereits mit anderen Vorstössen aufgenommen wurde, gab die Kommission der Standesinitiative des Kantons Jura keine Folge.

Die Kommission informierte sich über den Stand der Projekte im Bereich der Schieneninfrastruktur wie HGV-Anschlüsse, Bahn 2000, NEAT und Bahnreform. Weiter nahm sie die Resultate der Studie Mikrozensus Schweiz zum Verkehrsverhalten unserer Bevölkerung zur Kenntnis.

Die zweitägige Sitzung fand in Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Ernst Leuenberger (SP/SO) und teilweise im Beisein von Bundesrat Pascal Couchepin statt.

Bern, 11.01.2002    Parlamentsdienste