Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates hat die Vorlage 99.436 Beseitigung von Mängeln der Volksrechte zu Ende beraten. Wie der Ständerat stimmt sie der Einführung der allgemeinen Volksinitiative sowie einer Ergänzung des Staatsvertragsreferendums zu. Die Kommission spricht sich hingegen deutlich gegen die Einführung der Kantonsinitiative aus.

Der Ständerat hatte am 18. September 2001 eine Vorlage zur Reform der Volksrechte (99.436 Beseitigung von Mängeln der Volksrechte) verabschiedet. Die SPK des Nationalrates hat nun dieser Vorlage mit 14:0 Stimmen, bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Die Vorlage bringt im Wesentlichen zwei Neuerungen:

Zum ersten soll die allgemeine Volksinitiative eingeführt werden. Mit diesem Instrument sollen 100'000 Stimmberechtigte in Form der allgemeinen Anregung eine Verfassungs- oder Gesetzesänderung verlangen können. Der Mangel der fehlenden Initiativmöglichkeit unterhalb der Verfassungsstufe wird somit behoben. Die SPK hat dieser Neuerung mit 13:5 Stimmen zugestimmt. Wie der Ständerat ist sie der Ansicht, dass wie bei den anderen Initiativinstrumenten auch für eine allgemeine Volksinitiative 100'000 Unterschriften in 18 Monaten gesammelt werden sollen. Sie lehnte den Antrag, wonach nur 70'000 Unterschriften, jedoch in 12 Monaten hätten gesammelt werden müssen, mit 10:8 Stimmen bei drei Enthaltungen allerdings nur knapp ab.

Zum zweiten soll das Staatsvertragsreferendum in dem Sinn ergänzt werden, dass alle Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Damit wird - vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung der Rechtsetzung auf internationaler Ebene - eine Parallelität zur innerstaatlichen Kompetenzordnung hergestellt.

Im Gegensatz zum Ständerat sprach sich die Kommission jedoch mit 20:4 Stimmen gegen die Einführung der Kantonsinitiative aus, wonach acht Kantonen die gleichen Initiativrechte wie 100'000 Stimmberechtigten zustehen sollen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Stellung der Kantone nicht auf Kosten derjenigen des Volkes noch mehr gestärkt werden soll. Die Kantone können mit dem bestehenden Mittel der Standesinitiative in den bundespolitischen Entscheidungsprozess eingreifen. Kommt hinzu, dass heute die Kantone bereits im vorparlamentarischen Entscheidungsprozess intensiv berücksichtigt werden. Bereits das bestehende Kantonsreferendum, welches bisher nie Anwendung gefunden hat, stellt einen Fremdkörper im System der Volksrechte dar.

Wie soll verfahren werden, wenn Volk und Stände sowohl einer Volksinitiative wie auch ihrem Gegenvorschlag zustimmen, jedoch in der Stichfrage divergieren? Auch hier will die Kommission anders verfahren als der Ständerat. Bis jetzt konnte in einem solchen Fall keine der Vorlagen in Kraft treten. Der Ständerat erachtete diese Nulllösung als schlecht und hat die so genannte "Prozentlösung" beschlossen, wonach diejenige Vorlage in Kraft tritt, bei welcher der prozentuale Anteil der Volksstimmen und der prozentuale Anteil der Standesstimmen in der Stichfrage die grössere Summe ergeben. Die SPK des Nationalrates erachtet diese Lösung als zu kompliziert und schlägt vor, dass in einem solchen Fall das Volksmehr ausschlaggebend sein soll. Sie entspricht damit dem Anliegen, welches Nationalrat Aeschbacher mit seiner parlamentarischen Initiative (00.464) vorgebracht hatte.

Die Kommission tagte am 24./25. Januar 2002 in Bern unter dem Vorsitz von Herrn Nationalrat Charles-Albert Antille (FDP/VS).

Bern, 28.01.2002    Parlamentsdienste