Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerates hat im Grundsatz beschlossen, dem Parlament die Verlängerung des Sondersatzes der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen bis Ende 2006 zu beantragen. Sie lehnt im weiteren die Idee ab, der Wettbewerbskommission ein Anhörungsrecht vor dem Bundesgericht zu gewähren.

Der 1996 von den eidgenössischen Räten beschlossene (und im Rahmen der Debatte zum Mehrwertsteuergesetz bestätigte) Sondersatz der Mehrwertsteuer auf Beherbergungs-leistungen läuft Ende 2003 aus (siehe 93.461 und 95.057). Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat nun mit 7:1 Stimmen im Grundsatz beschlossen, dem Parlament mittels einer Kommissionsinitiative den Vorschlag zu unterbreiten, den Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen bis Ende 2006 zu verlängern. Über eine definitive Fortführung oder Aufhebung des Sondersatzes soll im Zusammenhang mit der Neuen Finanzordnung, die ab dem Jahr 2007 in Kraft tritt, entschieden werden. Die WAK vertritt die Auffassung, dass im jetzigen Moment eine Nicht-Verlängerung des Sondersatzes für die in Schwierigkeiten stehende Tourismus-Branche einer Steuererhöhung gleichkäme, was nicht verantwortbar ist. Ebenfalls zu beachten ist der starke Frankenkurs, der dieser Branche mit Exportcharakter zu schaffen macht, sowie das hohe Kostenniveau. Die WAK fasste ihren Beschluss in Kenntnis erster Ergebnisse der Vernehmlassung zur Neuen Finanzordnung, in der zahlreiche Kantonen, Parteien und Verbänden einer Weiterführung des Sondersatzes zustimmen. Die Kommission beabsichtigt eine Vorlage im nächsten Quartal zu verabschieden, die in der Sommersession im Ständerat behandelt werden könnte.

Die WAK behandelte ferner zwei Motionen des Nationalrates zur Stellung der Wettbewerbs-kommission im Binnenmarktgesetz. Mit 7:3 Stimmen beantragt sie, die Motion 00.3407 in ein Postulat umzuwandeln. Damit soll der Bundesrat eingehend prüfen, ob der WEKO ein Beschwerderecht gegen Einschränkungen des freien Marktzuganges zugestanden werden soll. Eine allfällige Umsetzung soll nicht - wie in der Motion gefordert - im Rahmen des Binnenmarktgesetzes erfolgen. Im Rahmen der Totalrevision der Bundesrechtspflege kann dem Anliegen der Motion eher entsprochen werden.

Mit 7:4 Stimmen lehnt die WAK die Idee ab, der WEKO ein Anhörungsrecht vor dem Bundesgericht zu gewähren (Motion 00.3408). Bereits heute steht es im Ermessen des Bundesgerichtes fallweise zu entscheiden, ob es Gutachten der Wettbewerbskommission einholen will. Nach Auffassung der WAK genügt diese Bestimmung; eine zwingende Verpflichtung für die oberste richterliche Behörde hält sie nicht für angezeigt. Im weiteren begrüsst die WAK die vom EVD angekündigte Revision des Binnenmarktgesetzes.

Die WAK wird zum Stand der Arbeiten zum Steuerpaket an einer separaten Pressekonferenz orientieren. Die WAK tagte am 24./25. Januar 2002 unter dem Präsidium von Ständerat Schiesser (FDP/GL) und teilweise im Beisein von Bundespräsident Villiger und Bundesrat Couchepin in Bern.

Bern, 28.01.2002    Parlamentsdienste