Nach der "Gentech-Fahrt" vom vergangenen Oktober, dem Informationstag zur Einführung in die Thematik der Gentechnologie, welchen die WBK im Kanton Aargau verbracht hatte, nahm sie nun die Beratung der sog. "Gen-Lex" in Angriff. Sie beschloss, auf die Vorlage einzutreten und hat in der Detailberatung vor allem die Frage der Verankerung der Würde der Kreatur diskutiert.

In der Eintretensdebatte, welche in Anwesenheit von Bundesrat Moritz Leuenberger stattgefunden hat, wurde dem Ständerat mehrheitlich attestiert, "gute Vorarbeit" geleistet und eine "solide Grundlage" gelegt zu haben. Obschon verschiedene Stimmen den Konzeptwechsel des Erstrates bedauerten - der Ständerat hat bekanntlich ein eigentliches Gentechnikgesetz (GTG) verabschiedet, während der Bundesrat eine Revision des Umweltschutzgesetzes (Botschaft 00.008) vorgeschlagen hatte -, wurde kein Antrag gestellt, auf die Variante des Bundesrates zurückzukehren. Stillschweigend beschloss die Kommission, auf die Vorlage einzutreten. Eigentliche Knacknüsse der bevorstehenden Detailberatung "versprechen" vor allem die Fragen der Haftpflicht und eines allfälligen Moratoriums zu werden.

In einer zweiten Etappe wendete sich die Kommission den Themenbereichen Gesundheitsschutz, biologische Sicherheit und der Achtung der Würde der Kreatur zu, welche sie in Anwesenheit verschiedener Expertinnen und Experten diskutierte. Die Detailberatung beschränkte sich jedoch auf den Aspekt der "Würde der Kreatur" (Artikel 7): Hier wurde eine erste Differenz zum Beschluss des Ständerates geschaffen, indem die Kommission, teilweise einem Diskussionsvorschlag der Eidgenössischen Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich (EKAH) folgend, den Stellenwert der Achtung der Würde der Kreatur verstärkte: Der Schutz soll sich nicht nur auf Eigenschaften und Lebensweisen, sondern neu auch auf die Funktionen (z.B. soziales Verhalten oder Fortpflanzungsfähigkeit) von Tieren und Pflanzen erstrecken. Bei der Güterabwägung sollen auch die Erhaltung und Verbesserung ökologischer Lebensbedingungen als schutzwürdige Interessen einbezogen werden (Absatz 2). Die in diesem Sinne modifizierte Fassung wurde derjenigen des Ständerates einstimmig vorgezogen, nachdem sie mit 14 zu 8 Stimmen gegenüber einem Antrag obsiegt hatte, welcher als Rechtfertigungsgründe für gentechnische Veränderungen an Tieren und Pflanzen ausschliesslich "Unvermeidbarkeit" und "Existenznotwendigkeit" zulassen wollte.

Im Februar wird die Kommission die Detailberatung fortsetzen.

rner hat die WBK zu einer Petition Stellung genommen, welche sich gegen Versuche an Primaten am Universitätsspital Zürich richtet und, versehen mit rund 158'000 Unterschriften, vom Dachverband Antivivisektion eingereicht worden war. Die Kommission hielt fest, dass diese Versuche bereits 1991/92 Gegenstand eines Vorstosses und einer Diskussion im Nationalrat (Ip. 91.3294) waren. Inzwischen ist die Forschung jedoch nicht stillgestanden, sind Fortschritte im Bereich von Alternativen zu Tierversuchen erzielt worden und hat vor allem auch eine Sensibilisierung der Bevölkerung zu diesen Fragen stattgefunden. Deshalb beschloss die Kommission mit 12 zu 2 Stimmen, diese Petition dem Bundesrat zur Kenntnis zu überweisen, ihn zu ersuchen, die strengen Voraussetzungen laufend zu überwachen und vor allem auch die Notwendigkeit und die Ersetzbarkeit solcher Versuche zu überprüfen.

Die Kommission tagte am 24./25. Januar 2002 unter dem Vorsitz von Nationalrat Hans Widmer (SP/LU) in Bern.

Bern, 28.01.2002    Parlamentsdienste